Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) , dass der Einwohnerantrag
„Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“
zulässig ist.
Erläuterungen:
Die Prüfung des Einwohnerantrages „Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“ nach § 14 Abs. 6 BbKVerf hat ergeben:
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einwohnerantrages nach § 14 BbgKVerf sind damit erfüllt.
Gemäß § 14 Abs. 7 BbgKVerf ist nunmehr über den zulässigen Einwohnerantrag spätestens in der nächsten ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu beraten und zu bescheiden.
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