Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0089/2015 (neu)  

 
 
Betreff: Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise sowie Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaiser, Dr. Andreas
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.03.2015 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Essenabgabepreise und Zuschusswerte der Personensorgeberechtigten ab 01.04.2015 sowie Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz)

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Mittagessenabgabepreise sowie die Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz) zur Mittagessenversorgung werden laut Anlage 1 ab dem 01.04.2015 neu festgelegt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt die bisherigen Beschlüsse Drucksachennummer SVV/0457/2010 vom 26.11.2010Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung in städtischer Trägerschaft“ und Drucksachennummer SVV/0850/2013 vom 13.09.2013Zuschuss der Eltern/Personensorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten“ auf.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) wird beauftragt entsprechend einvernehmlich die bestehenden Konzessionsverträge vom 14.07.2009 zwischen der Firmengruppe Helbeck und der Stadt Forst (Lausitz) zur Essenherstellung und Essenlieferung sowie zur Essenportionierung/-ausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen und des Geschirrs für die kommunalen Schulen und Kindertagesstätten mit der Preisanpassung für Schulspeisung und Kita-Mittagessen zu ändern. 
     

Erläuterungen:


Nach dem brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) § 113 Schulspeisung, Satz 1 ist festgelegt „Die Schulträger haben im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen, außer Sonnabenden, an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können“. Die Bereitstellung der Mittagsmahlzeit. Die Verantwortung für die Bereitstellung der Mittagsmahlzeit liegt für die drei kommunalen Grundschulen und die Gutenberg Oberschule somit bei der Stadt Forst (Lausitz).

Anders als im Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) vorgegeben, ist bei den Schulen eine vollständige Weitergabe des Mittagessenpreises an die Eltern/Personensorgeberechtigten möglich. Weiterhin gibt es keine Ausschlusskriterien bei der Kalkulation des Mittagessenpreises. Zu beachten ist lediglich der Hinweis im BbgSchulG „…zu angemessenen Preisen. Leider wird diese Formulierung weder vom zuständigen Fachministerium, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS), in Preishöhe präzisiert, noch kann sich auf eine Rechtsprechung diesbezüglich bezogen werden. Eine grundsätzliche Orientierung kann jedoch dem Praxis-Kommentar des Brandenburgischen Schulgesetzes herausgegeben von Klaus Hanßen und Harald Glöde (beide MBJS), Carl Link Verlag 2007 zu § 113, S. 23 entnommen werden:
Die bisherige Regelung der Kostenbeteiligung der Eltern unter Berücksichtigung der ersparten häuslichen Aufwendungen ist aufgehoben worden. „…Die Schulspeisung kann somit von privaten Anbietern zu kostendeckenden Preisen angeboten werden…“.

 

Aus dem Kongressband vom Bundeskongress Schulverpflegung 2014 vom 25.11.2014 in Berlin können durchschnittliche Verkaufspreise an Eltern/Personensorgeberechtigte je Bundesland entnommen werden. Die bundesweite Erhebung fand von Februar bis Juli 2014 statt, also vor der aktuellen Welle der Preisanpassungen, welche derzeitig angelaufen ist. Damit können die nachfolgenden Werte des Elternabgabepreises mit dem bisherigen Elternabgabepreis in der Stadt Forst (Lausitz) verglichen werden:

 

Einrichtung

Durchschnittl. Elternabgabepreis bis Juli 2014 Land Bbg

Stadt Forst (Lausitz) kommunale Schulen 2014

Archimedes GS

aktuell

Evang. GS

aktuell

Grundschule

 

2,26 € *

2,00 €

2,50 € - 3,50 €

2,50 €

weiterf. Schule

 

2,51 € *

2,55 €

-

-

* Quelle: Ergebnisse eigene Schulleiterbefragung 2013/2014 der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg

Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen, für die Schulspeisung betrifft dies insbesondere die Einführung des Mindestlohns ab 01.01.2015, sind Preisanpassungen unumgänglich. Diesbezügliche Aktivitäten finden auch im Landkreisgebiet statt. Folgerichtig hat die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH mit Schreiben vom 10.10.2014 die Notwendigkeit der Preisanpassung bei der Versorgung der kommunalen Kindertagesstätten und Schulen infolge Mindestlohneinführung ab Januar 2015 im Zusammenhang mit dem bestehenden Konzessionsvertrag zur Essenlieferung angekündigt. Analog hat die Firma Helbeck Gebäudemanagement der Firmengruppe Helbeck dies auchr den Konzessionsvertrag zur Essenportionierung, -ausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen durchführen müssen.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) kann die vorgelegte und untersetzte Begründung nachvollziehen und erstellt die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Beide Initiativen münden in neue Gesamtpreise für das Mittagessenangebot in den kommunalen Schulen. Der neue Gesamtessenpreis führt zur Erhöhung der Kosten für die Personensorgeberechtigten. Die bisherige städtische Bezuschussung des Mittagessens an Grundschulen in Höhe von 0,50 Euro wird beibehalten. Der Preis für die Teilnahme an einer warmen Mittagsmahlzeit in den kommunalen Schulen bleibt mit großer Sicherheit angemessen.

In § 17 Elternbeiträge, Absatz 1, Satz 1 KitaG ist im Land Brandenburg folgendes geregelt:
Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld).“

Durch die Formulierung „Zuschuss der Personensorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen“ ist klar bestimmt, dass eine alleinige Bezahlung des Mittagessenpreises durch die Eltern im Kita-Bereich nicht möglich ist.

Im Praxiskommentar r Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Praxisberatung und Verwaltung im Land Brandenburg, Carl Link Verlag, Rechtsstand 01.06.2014, werden weitere relevante Begriffe untersetzt. „Durchschnittlich“ wird in § 17, Satz 3 erläutert: „Der Durchschnitt berechnet sich nach den ersparten Eigenaufwendungen aller Eltern/Personensorgeberechtigten der Kinder. Besonders aufwendige, teure Verpflegungsstile bleiben ebenso unberücksichtigt wie besonders einfache, preiswerte“.

Der Begriff „ Eigenaufwendungen“ wird ebenfalls in § 17, Satz 3 definiert: „ In den Wert der ersparten Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie und in entsprechendem Umfang Be- und Entsorgungskosten ein. Personalkosten sind für die Bemessung nicht zu berücksichtigen, da im Familienrahmen die Essenzubereitung in der Regel eine unentgeltliche Leistung ist und die Eltern insoweit nichts einsparen“.

Der Mangel, dass bisher kein Orientierungswert in Euro ausgedrückt für die Höhe des Zuschusses der Eltern/Personensorgeberechtigten verfügbar war, ist behoben. In der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsgerichtes Potsdam über die mündliche Verhandlung der 10. Kammer (VG 10K 4203/13) vom 25.09.2014 wurde im Satz 1 des Urteils folgendes verkündet.: „Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 16. September 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2013 verurteilt, dem Kläger das Essengeld zu erstatten, das er an die Sodexo SCS GmbH für die Verpflegung seines Sohnes in der Kindertagesstätte der Beklagten zahlt oder seit dem 6. Januar 2014 gezahlt hat, soweit es einen Betrag von 1,70 Euro pro Mittagessen übersteigt“.

Die Stadt Forst (Lausitz) hat weder in der Vergangenheit diesen Wert für die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungenrs Kita- und Hortessen überschritten, noch sollte dies mit der neuen Festsetzung geschehen. Damit ist der Zuschusswert der Personensorgeberechtigten im Beschlussvorschlag begründet.

Der zu leistende Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtmittagessenpreis im jeweiligen Kita-Altersbereich (0 bis unter 3 Jahre bzw. 4 bis 6 Jahre) und dem Zuschuss der Personensorgeberechtigten. Zur Notwendigkeit der Erhöhung des Gesamtmittagessenpreises hat die Firmengruppe Helbeck folgendes der Stadt Forst (Lausitz) vorgetragen:

 

Der Stadt Forst (Lausitz) wurde unter Verwendung von 10 Aufstellungen über die Entwicklung verschiedener Kostenarten, welche für die Herstellung und Auslieferung der Mittagessenversorgung in kommunalen Kindertagesstätten maßgeblichen Anteil haben, eine Kostenkalkulation vorgelegt. Den Aufstellungen konnte entnommen werden, dass insbesondere der Bereich Lebensmittel, welche 37 % der Menüpreiskalkulation ausmacht, eine Steigerung seit 2009 um 24 % erfahren hat. Insbesondere die Entwicklung der Preise für Milchprodukte und Kartoffeln hat erheblichen Anteil an der Kostensteigerung. Bei der Ermittlung der neuen Abgabepreise für das Mittagessen wurde beachtet, in welcher Häufigkeit die jeweiligen Lebensmittel Verwendung finden.

 

Weiterhin stiegen die Kosten für Energie im Zeitraum 2010 bis heute um 28 % an.

 

Die finanziellen Auswirkungen im Schul- und Kitabereich sind unterschiedlich.

 

Im Schulbereich ist festzustellen, dass die aktuellen Abgabepreise für warme Schulmittagessenmahlzeit landes- und bundesweit nur bedingt zum Vergleich herangezogen werden können. Erhöhungen des Essenpreises werden in diesen Monaten vielerorts durchgeführt. Der im Beschlussvorschlag vorgeschlagene Elternabgabepreis im Grundschulbereich, (Gesamtportionenzahl 80.126 im Jahr 2014) von 2,45 Euro/Portion kann durchaus als angemessen eingestuft werden.

Der städtische Zuschuss von 0,50 Euro soll lt. Beschlussvorschlag im Grundschulbereich erhalten bleiben.

Dies ist eine freiwillige Leistung der Stadt Forst (Lausitz), welche schulrechtlich nicht gefordert ist. So ist demzufolge auch ein Zuschussverzicht, wie auch in anderen Städten praktiziert,r die Gutenberg Oberschule (Gesamtportionenzahl 6.123 im Jahr 2014) möglich.

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergibt sich eine Erhöhung um 0,45 Euro für die Eltern/ Personensorgeberechtigten im kommunalen Grundschulbereich und um 0,40 Euro an der Gutenberg Oberschule. 

 

 

Im Kitabereich, dem sogenannten Krippenbereich im Alter zwischen 0 und unter 3 Jahren (Gesamtportionenzahl 16.070 im Jahr 2014) erhöht sich der Mittagessenpreis um 0,36 Euro,

der sich wiederum in 0,30 Euro Zuschusserhöhung für den Elternabgabepreis und 0,06 Euro Zuschusserhöhung für den städtischen Zuschuss zusammensetzt. Der im Beschlussvorschlag ausgewiesene Zuschussanteil der Eltern ist in der Höhe als rechtssicher zu bewerten. Unter der Annahme, dass die Portionenzahl im Jahr 2015 in ähnlicher Höhe verbleibt, erhöht sich der städtische Zuschuss um ca. 950,00 Euro im Krippenbereich.

 

Im Kindergartenbereich 3 bis 6 Jahre, in dem 2014 insgesamt 39.657 Portionen ausgegeben wurden, ist unter der gleichen Annahme mit einer städtischen Zuschusserhöhung um 4.050,00 Euro zu rechnen.

Demzufolge wäre eine städtische Zuschusserhöhung im gesamten kommunalen Kitabereich bis ca. 5.000,00 Euro zu erwarten, welche jedoch nicht reduziert werden kann, da auch hier der derzeitig bekannte, rechtlich belastbare Zuschussanteil der Eltern mit Beschluss erreicht wird.

 

In der Gesamtschau finanzielle Auswirkungen darf die Essenqualität auch nicht aus dem Blick verloren gehen. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Konzeption der Firmengruppe Helbeck und der Stadt Forst (Lausitz) zur Verbesserung der Qualität der Kinder- und Schülerspeisung wurde am 25.03.2014 eine Küchenkommission unter Leitung der Fachbereichsleiter der IKR GmbH, Herr Prochnow und Fachbereichsleiter Bildung und Soziales, Herr Dr. Kaiser Stadt Forst (Lausitz) gebildet.

Dieses Forum aus Vertretern der Kitas, Schulen, Ausgabeangestellte, Küche und Zentrales Gebäudemanagement der Stadt Forst (Lausitz) arbeitet stabil.

Ein neuer Speiseplan wurde nach langer Diskussion und Mitwirkung der gesamten Partner verabschiedet und umgesetzt.

Da das Thema Essenqualität, ein ständiges Thema in derchenkommission ist, hat die Firmengruppe Helbeck einen Zertifizierungsantrag zu ihrer Essenproduktion und der engen Zusammenarbeit mit den Verbrauchern bei der Deutsches Gesellschaft für Ernährung gestellt. Damit wird künftig die Essenqualität extern von einer adäquaten Stelle bestätigt und in Abständen weiter kontrolliert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

36.5.01.100/200/300

54290000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

5.000,00

EUR

72.200,00

EUR

0,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Essenabgabepreise und Zuschusswerte der Personensorgeberechtigten ab dem 01.04.2015 sowie Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Essenabgabepreise und Zuschusswerte der Personensorgeberechtigten ab 01.04.2015 sowie Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz) (6 KB)