Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Satz 1 Nr. 1 BauGB auszustellen.
Der Geltungsbereich soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet erfassen.
§ 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Ortsbereich Mexiko der Stadt Forst (Lausitz).
Der Geltungsbereich der Satzung soll in das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen: Bei der seit dem 09.Oktober 2009 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsbereich Mexiko i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB hat sich in Teilbereichen ein Änderungsbedarf ergeben. Grundlage der Überarbeitung soll ein Neuverfahren zur Aufstellung einer Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB sein. Die Planzeichnung bedarf bei folgenden Fällen einer Überarbeitung: Vergrößerung der ausgewiesenen Bautiefe bei einzelnen Grundstücken bedingt durch Gebäudebestand sowie massiver Swimmingpools im direkten Anschluss an den Gebäudebestand außerhalb der bisherigen Klarstellungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Wandlung von Ergänzungs-/Abrundungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Entfall der grünordnerischen Festsetzungen geringfügige Erweiterung des Satzungsbereiches gegenüber der Fassung der 1. Änderung Die angesprochenen Änderungen dienen der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen und liegt im Interesse einer rechtssicher erstellten Klarstellungssatzung. Dies ist insbesondere bei Beitragserhebungen von elementarer Bedeutung. Eine Offenlegung der Planunterlagen ist gemäß BauGB bei einer Satzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zwar nicht vorgeschrieben, im Interesse der Transparenz und der Bürgernähe soll diese jedoch durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung informiert. Ihnen werden die Planungsunterlagen übersandt. Die Altsatzung wird mit dem abschließenden Satzungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung außer Kraft gesetzt.
Anlagen: Lageplan
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