Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0119/2015  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsteilplanung Grundschule Keune
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaiser, Dr. Andreas
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
13.04.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.04.2015 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.05.2015 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwicklung der Einwohnerzahl, Geburten, Einschulungsanzahl sowie der Anteil der Asylbewerberkinder in kommunalen Schulen im Zeitraum von 2010 bis 2014
Fachlich empfohlener zusätzlicher Raumbedarf zur Umsetzung inklusiver Schule

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt den Bürgermeister mit der Schaffung der schulrechtlichen Voraussetzungen zur Beantragung der Teilrücknahme des Genehmigungsbescheides vom 24.02.2011 des Ministeriumsr Bildung, Jugend und Sport bezüglich der Auflösung der Grundschule Keune, welcher in der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 vom 26.01.2011 im Beschlusspunkt 3 „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulungen einer ersten Klasse mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 und wird bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst seine Grundlage hat.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Aus der in Arbeit befindlichen Fortschreibung der Schulentwicklungskonzeption für die kommunalen Schulen in der Stadt Forst (Lausitz) für die Schuljahre 2015/2016 bis 2020/2021 ist schon jetzt klar erkennbar, dass die vorhandenen Raumkapazitäten nicht mehr den Anforderungen der zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen entsprechen. Die vier wesentlichsten Veränderungen werden durch die aktuell und künftige Aufnahme von Asylbewerberkinder in allen Jahrgangstufen an den kommunalen Grundschulen und der Gutenberg Oberschule sowie durch die Einführung von inklusiven Beschulungsvoraussetzungen, die gegenüber der Prognose von 2010 bis heute leicht verbesserte Geburtenentwicklung, sowie durch die seit dem Jahr 2011 ebenfalls deutliche Erhöhung der Einschulungsanzahl - um jährlich der Anzahl einer Klassenstärke-, gebildet. Zur Veranschaulichung sind Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

Die beiden großen kommunalen Grundschulen Nordstadt und Grundschule Forst Mitte, aber auch die Gutenberg Oberschule haben Ihre Aufnahmekapazitätshöchstgrenze schon erreicht. Es gibt keinen räumlichen Puffer mehr. Die Aufnahme von zusätzlichen Klassen ist an diesen Schulen nicht möglich.

 

Ein vollständiger Zahlen - und Raumnachweis, sowie eine Erläuterung, was inklusive Schule inhaltlich und räumlich bedeutet, wird in der Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ausführlich dargestellt. 


Anlagen:

 

- Entwicklung der Einwohnerzahl, Geburten, Einschulungsanzahl sowie der Anteil der Asylbewerberkinder in kommunalen Schulen im Zeitraum von 2010 bis 2014

- Fachlich empfohlener zusätzlicher Raumbedarf zur Umsetzung inklusiver Schule

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwicklung der Einwohnerzahl, Geburten, Einschulungsanzahl sowie der Anteil der Asylbewerberkinder in kommunalen Schulen im Zeitraum von 2010 bis 2014 (45 KB)    
Anlage 2 2 Fachlich empfohlener zusätzlicher Raumbedarf zur Umsetzung inklusiver Schule (282 KB)