Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0121/2015  

 
 
Betreff: Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
13.04.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.04.2015 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.05.2015 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Der Einwohnerantrag „Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“ wurde am 18.02.2015 gestellt.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0111/2015 vom 06.03.2015 wurde dieser Einwohnerantrag für zulässig erklärt.

 

Gemäß § 14 Abs. 7 BbgKVerf ist nunmehr über den zulässigen Einwohnerantrag heute zu beraten und zu bescheiden.

 

Mit heutigem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV 0119/2015 wurde der Punkt 3 der Beschlussvorlage SVV/0474/2010 vom 26.01.2011, der die Auflösung des Grundschulstandortes Keune zum Ende des Schuljahres 2018/2019 vorsah, zurück genommen.

 

Zu den Gründen wird auf den Beschluss SVV/0119/2015 verwiesen.

 

Dieser Beschluss bedarf jedoch abschließend nach § 104 Abs. 2 BbgSchulG noch der Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.