Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am „Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)“ auf Grundlage des REK - des Regionalen Entwicklungskonzeptes Cottbus-Guben-Forst (Lausitz). Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) wird ermächtigt, die für die Beteiligung am Stadt- Umland-Wettbewerb erforderliche formalisierte Kooperationserklärung abzugeben.
Erläuterungen:
Mit der neuen Förderperiode 2014-2020 verstärkt die EU ihre Bemühungen, die integrierte Entwicklung von Regionen, Städten und ländlichen Räumen zu fördern, um eine nachhaltige Entwicklung und Wachstum zu ermöglichen. Ein Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) legt erstmals einheitliche Investitionsprioritäten für die Kohäsionspolitik fest und schafft u.a. die Grundlage für eine effizientere Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den EU-Fonds EFRE, ELER und ESF.
Mit dem „Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)“ hat das Land Brandenburg am 14.01.2015 einen Wettbewerb für zukunftsfähige Stadt-Umland-Kooperationen ausgelobt, der die übergreifende Zusammenarbeit der drei EU-Fonds im Land Brandenburg strategisch umsetzen soll. Über einen integrierenden, fondsübergreifenden Förderansatz sollen die Städte als wirtschaftliche Motoren und funktionale Anker gestärkt und der ländliche Raum als Arbeits-, Lebens- und Naturraum weiterentwickelt werden. Die Städte und ihr ländliches Umland sollen komplementär zusammenarbeiten, um die bestmögliche infrastrukturelle, ökonomische, klimatische, demografische und soziale Basis langfristig abzustimmen und zu sichern. Als Wettbewerbsbeiträge sind Stadt-Umland-Konzepte einzureichen, die von den beteiligten Partnern und gegebenenfalls weiteren Akteuren gemeinsam getragen werden. Die Teilnahme am Wettbewerb eröffnet einen fondsübergreifenden Zugang zu Fördermitteln aus dem EFRE, dem ELER und dem ESF. Insgesamt stehen 213 Mio. EUR aus den drei vorgenannten EU-Fonds zur Verfügung.
Am Wettbewerb teilnehmen können die als Ober- oder Mittelzentrum festgelegten Orte, die mit einer oder mehreren Kommunen in ihrem jeweiligen Verflechtungsbereich (Mittelbereiche) eine Kooperation gebildet haben. Die gemeinsame Strategie kann bis zum 31. Oktober 2015 eingereicht werden. Im Rahmen eines Schnellläuferverfahrens besteht außerdem die Möglichkeit, Wettbewerbsbeiträge bereits zum 15. Juni 2015 abzugeben.
In Zusammenhang mit der Umsetzung des REK - des Regionalen Entwicklungskonzeptes Cottbus-Guben-Forst (Lausitz) - hat sich Anfang 2014 eine ständige regionale Arbeitsgruppe aus den dort beteiligten Städten und Gemeinden gebildet. Dieser Arbeitsgruppe gehören auch die Stadt Forst (Lausitz) und das Amt Döbern-Land an. Die Arbeitsgruppe arbeitet an der schrittweisen Vorbereitung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen, welche im REK verankert wurden.
Ein aktuelles Ziel dieser Arbeitsgruppe ist u.a. aktuell die Vorbereitung eines umfassenden, regional aufgestellten Wettbewerbsbeitrages zum „Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)“ auf Grundlage des REK. Mit einer breiteren regionalen Aufstellung im Wettbewerb rechnen sich die Beteiligten gute Chancen zur Aufnahme in das Programm „SUW“ aus. Die REK-Arbeitsgruppe (Partner in der AG: Stadt Cottbus, Stadt Forst (Lausitz), Stadt Guben, Stadt Drebkau, Amt Peitz, Amt Burg/Spreewald, Amt Döbern-Land, Gemeinde Kolkwitz, der Gemeinde Neuhausen/Spree und der Gemeinde Schenkendöbern) unter Federführung der Stadt Cottbus (Leadpartner) hat die Absicht, einen gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag zu erarbeiten und als „Schnellläufer-Antrag“ zum 15.06.2015 einzureichen. Wird dieser Wettbewerbsbeitrag innerhalb des SUW grundsätzlich positiv bestätigt und aufgenommen, können im Weiteren in den kommenden Jahren (aktuell bis 2020) Einzelprojekte der jeweils beteiligten Partner oder Kooperationen zur Umsetzung und anteiligen Förderung eingereicht werden.
Für die vorgenannte geplante Beteiligung der Stadt Forst (Lausitz) am SUW-Wettbewerb auf Grundlage des REK ist ein Grundsatzbeschluss zur Kooperation mit der Stadt Cottbus, der Stadt Guben, der Stadt Drebkau, dem Amt Peitz, dem Amt Burg/Spreewald, dem Amt Döbern-Land, der Gemeinde Kolkwitz, der Gemeinde Neuhausen/Spree und der Gemeinde Schenkendöbern erforderlich. Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) soll außerdem ermächtigt werden, die für die Beteiligung am Stadt-Umland-Wettbewerb erforderliche formalisierte Kooperationserklärung abzugeben (Formular siehe Anlage (Anlage zum Bewerbungsformular - Diese Kooperationserklärung ist von jedem beteiligten Partner zu unterzeichnen.)).
Nachrichtliche Information:
Die Stadt Forst (Lausitz) und das Amt Döbern-Land haben die Absicht, sich parallel mit zwei Wettbewerbsbeiträgen am „Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)“ zu beteiligen, möglichst als „Schnellläufer“ zum 15.06.2015.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat bereits in ihrer Sitzung am 04.07.2014 den Grundsatzbeschluss zur Kooperation mit den Gemeinden des Amtes Döbern-Land und der Stadt Döbern gefasst. Der Forster Bürgermeister wurde ermächtigt, mit dem Amt Döbern-Land, der Stadt Döbern und den Gemeinden Groß Schacksdorf–Simmersdorf, Neiße–Malxetal und Wiesengrund eine Kooperationsvereinbarung zu erarbeiten und als LEAD-Partner ein Konzept zur Teilnahme am „Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)“ zu beauftragen (Beschlussvorlage SVV/0011/2014).
Die Gemeindevertretung Wiesengrund hat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur Kooperation am 04.08.2014 gefasst. Die Stadtverordnetenversammlung Döbern hat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur Kooperation am 21.08.2014 gefasst. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal hat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur Kooperation am 11.09.2014 gefasst. Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf hat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur Kooperation am 16.09.2014 gefasst.
In dieser Kooperation wird die Stadt Forst (Lausitz) der Leadpartner. Der verhandelte Kooperationsvertrag liegt den Stadtverordneten zur Beratung und Beschlussfassung vor (in einer separaten Beschlussvorlage).
Anlagen:
Nur zur Information: Stadt-Umland-Wettbewerb, Bewerbungsformular, Anlage 6: Kooperationserklärung (Diese Kooperationserklärung ist von jedem beteiligten Partner am SUW zu unterzeichnen).
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