Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0126/2015  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für den Ersatzneubau der Schmutzwasserkanäle in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg, TA Oberstraße und Skurumer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Seidel
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
16.04.2015 
6. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
22.04.2015 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zurückgezogen   
Anlagen:
LP_1_A3_nur_Planung
LP_2_A3_nur_Planung
LP_2_A3_nur_Planung
LP_Zustand_TV_A3

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für den Ersatzneubau der Schmutzwasserkanäle in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg, TA Oberstraße und Skurumer Straße.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) plant, die bislang unbefestigte Oberstraße und den Keuneschen Kirchweg im Teilabschnitt Oberstraße bis Skurumer Straße mit einer Oberflächenbefestigung auszubauen.

 

Im Rahmen der Planung wurden die vorhandenen ca. 90 Jahre alten Schmutzwasserkanäle und Grundstücksanschlussleitungen mittels TV-Befahrung untersucht. Die vorhandenen Schmutzwasserkanäle weisen zahlreiche Schadstellen in Form von Längs- und Querrissen, fehlenden Wandungsteilen, einragende Abflusshindernisse, Axialverschiebungen und Scherbenbildungen sowie verfestigten Ablagerungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit der Kanäle stark einschränken. Aufgrund der festgestellten Schäden erfolgte eine Schadensklassifizierung nach DWA-M 149-3. Die Art der vorliegenden Schäden macht die Einordnung in die folgenden Zustandsklassen erforderlich:

 

Zustandsklasse 1 kurzfristige Schadensbeseitigung (3 Haltungen)

Zustandsklasse 2 mittelfristige Schadensbeseitigung (2 Haltungen)

 

Zusätzlich kann aufgrund des Alters der Kanäle nicht davon ausgegangen werden, dass die Muffenverbindungen der Steinzeugrohre, die zum Zeitpunkt der Verlegung aus Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt wurden, dicht sind und damit den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Damit ist eine Erneuerung der Schmutzwasserkanäle einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen vor dem Straßenneubau erforderlich.

 

In dem beiliegenden Lageplan Ausführungsplanung Blatt 1 3 sind die geplanten Leitungstrassen dargestellt.

 

Die Baukosten für die Erneuerung des Schmutzwasserkanals in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg belaufen sich nach der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 120.605,00 EUR brutto.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

145.000,00

EUR

Pos. 12   72.000,00

Pos. 15  129.000,00

EUR

1.000,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan 1 bis 3

Lageplan TV-Inspektion / Zustandsklassen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP_1_A3_nur_Planung (631 KB)    
Anlage 2 2 LP_2_A3_nur_Planung (788 KB)    
Anlage 3 3 LP_2_A3_nur_Planung (788 KB)    
Anlage 4 4 LP_Zustand_TV_A3 (417 KB)