Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für den Neubau der Niederschlagswasserableitung in der Noßdorfer Straße (gegenüber Haus-Nr. 24).
Erläuterungen: Im Teilabschnitt der Noßdorfer Straße zwischen den Grundstücken Nr. 21 und Nr. 26 wird das anfallende Niederschlagswasser teilweise über Straßenabläufe gefasst und über Leitungen welche sich zum Teil auf privaten Grund und Boden befinden abgeleitet. Der nicht gefasste Teil des Niederschlagswassers versickert im Fahrbahnbereich. Dienstbarkeiten für die auf privatem Grund und Boden befindlichen Leitungen und Schächte wurden im Zuge der Antragstellung zur Grundbuchbereinigung (§ 9 GBBerG) nicht beantragt. Hintergrund dieser Nichtbeantragung war zum einen keine eindeutige Abgrenzung der Wassermengen aus dem öffentlichen Bereich und dem Zufluss aus privaten Flächen in die Leitungen und zum anderen die Belastungen der privaten Grundstücke durch die Dienstbarkeit verbunden mit der ungünstigen Trassenführung der Leitungen da sich diese in unmittelbare Nähe von Gebäuden befinden.
Nunmehr ist vorgesehen, das Niederschlagswasser in dem Teilabschnitt über fünf Straßenabläufe zufassen und einer in der Fahrbahn errichteten Rohrrigole versickern zu lassen.
Die Baukosten betragen nach der Kostenberechnung ca. 43.000,00 € brutto. Darin enthalten sind ca. 10.000,00 € für archäologische Maßnahmen.
In dem beiliegenden Lageplan – Ausführungsplanung - ist die Rohrrigolentrasse dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Lageplan Ausführungsplanung Blatt-Nr. 2 vom 29.05.2015
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