Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0155/2015  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Erneuerungen der Schmutzwasserableitungen Triebeler Straße, Teilabschnitt Oberstraße bis Skurumer Straße und in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg im Teilabschnitt Oberstraße bis Skurumer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Przychodzki, Frank
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
11.06.2015 
8. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
17.06.2015 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
svv_0155_2015 anl. 1
svv_0155_2015 anl. 2
svv_0155_2015 anl. 3
svv_0155_2015 Anl. 4
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Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung r die Erneuerungen der Schmutzwasserableitungen in der Triebeler Straße im Teilabschnitt Oberstraße bis Skurumer Straße und in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg im Teilabschnitt Oberstraße bis Skurumer Straße.

 


Erläuterungen:

Die Stadt Forst (Lausitz) plant die bislang unbefestigte Oberstraße und den Keuneschen Kirchweg im Teilabschnitt Oberstraße bis Skurumer Straße mit einer Oberflächenbefestigung auszubauen. Auf Grund der sich durch die Tiefenlage des Übergabeschachtes in der Triebeler Straße ergebenden ungenügenden Gefällesituation der Kanäle in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg wurde eine Änderung der Fließrichtung der Schmutzwasserableitung Triebeler Straße in Richtung Pumpwerk Höhe Stephanweg geprüft. Durch diese Fließrichtungsänderung wird die Gefällesituation sowohl in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg als auch in der Triebeler Straße deutlich verbessert und annähernd das Mindestgefälle von 5 %o erreicht werden. 

 

Im Rahmen der Planung wurden die vorhandenen ca. 90 Jahre alte Schmutzwasserkanäle und die Grundstücksanschlussleitungen mittels TV Befahrung untersucht. Die Schmutzwasserkanäle weisen zahlreiche Schadstellen in Form von ngs- und Querrissen, fehlenden Wandungsteilen, einragenden Abflusshindernissen, Axialverschiebungen und Scherbenbildungen sowie verfestigten Ablagerungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit stark einschränken. Auf Grund der festgestellten Schäden erfolgte eine Schadensklassifizierung nach DWA-M 149-3. Die Art der vorliegenden Schäden macht die Einordnung in folgenden Zustandsklasse erforderlich:

 

Zustandsklasse 1 - kurzfristige Schadensbeseitigung (2 Haltungen K.-Kirchweg, 1 Haltung

                                                                                      Oberstraße)

Zustandsklasse 2 - mittelfristige Schadensbeseitigung (2 Haltungen Oberstraße, 2 Haltungen

                                                                                       Triebeler Straße)

Zustandsklasse 3 langfristige Schadensbeseitigung (1 Haltung Triebeler Straße)

Zustandsklasse 4 kein Handlungsbedarf (1 Haltung K.-Kirchweg)

 

Die Zustandsklassifizierung ist im Lageplan Zustandsklassifizierung vorh. SW-Kanäle Blatt Nr. 4 bis 6  dargestellt.

 

Zusätzlich kann auf Grund des Alters der Kanäle nicht davon ausgegangen werden, dass die Muffenverbindungen der Steinzeugrohre, die zum Zeitpunkt der Verlegung aus Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt wurden, dicht sind und damit den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Damit ist eine Erneuerung der Schmutzwasserkanäle einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen, in der Triebeler Straße auch unabhängig von dem Erfordernis der Verbesserung der Gefällesituation der Kanäle in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg, sinnvoll.

 

Der jetzige Druckleitungsausmündungsschacht in Höhe der Skurumer Straße wird in Höhe Oberstraße neu errichtet und die vom Pumpwerk kommende Druckleitung entsprechend verlängert.

 

In dem beiliegenden Lageplan Ausführungsplanung Blatt 1 bis 3 sind die geplanten Leitungstrassen dargestellt.

 

Da im Zusammenhang mit dem in den Jahren 2016/2017 geplanten Straßenbau Spremberger Straße durch den Landesbetrieb Straßenwesen die Triebeler Straße als Umleitungsstrecke genutzt werden muss, ist die Bauausführung für die Schmutzwasserableitung in der Triebeler Straße noch in diesem Jahr vorgesehen.

 

Die Baukosten für die Erneuerung des Schmutzwasserkanals in der Triebeler Straße belaufen sich nach der vorliegenden Kostenschätzung auf ca. 126.000,00 € brutto und nach der vorliegenden Kostenberechnung r die Erneuerung der Schmutzwasserkanäle in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg auf ca. 120.600,00 € brutto.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

296.000,00

EUR

Pos. 12   72.000,00

Pos. 15   129.000,00

Pos. 50     25.000,00

Pos. 28     98.000,00

EUR

19.777,03

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 svv_0155_2015 anl. 1 (948 KB)    
Anlage 2 2 svv_0155_2015 anl. 2 (1383 KB)    
Anlage 3 3 svv_0155_2015 anl. 3 (1153 KB)    
Anlage 4 4 svv_0155_2015 Anl. 4 (1006 KB)    
Anlage 5 5 svv_0155_2015_anl. 5 (1234 KB)    
Anlage 6 6 svv_0155_2015_anl. 6 (1241 KB)