Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0166/2015  

 
 
Betreff: Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
10.09.2015 
9. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.09.2015 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.10.2015 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LageplanzumvorhbezB-Plan_VerbrauchermarktAugus
abw_verbrauchermarkt_a_b_straße
satz_beschl_markt_a_b_straße

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“ wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen:

durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 411, 209, 210, 226/1 und 226/2, Flur 18, Gemarkung Forst

Im Norden:

durch die August-Bebel-Straße

Im Süden:

durch die Käthe-Kollwitz-Straße

Im Osten:

durch die Berliner Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 


Erläuterungen:

 

Grundlage der jetzigen Planung ist der Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordneten­versammlung vom 19.09.2014 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleit­planverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße (Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB).

 

Das Areal an der Berliner Straße im Bereich zwischen August-Bebel-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße befindet sich als Potenzialfläche im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die gegenwärtige städtebauliche Situation der Fläche ist desolat und beeinträchtigt stark das Umfeld. Durch die zentrale Lage und gute Wahrnehmbarkeit des Areals in der Innenstadt ist erhöhter Handlungsbedarf gegeben, auch um das südlich angrenzende Quartier mit seinen Einzelhandelsflächen besser an das Stadtzentrum anzubinden und so neue Impulse für die weitere Nutzung und Wiederbelebung leerstehender Geschäfte zu setzen.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Planung könnte der südliche Rand des zentralen Versor­gungsbereiches wieder belegt werden. Gleichzeitig würde eine attraktive Spangenwir­kung zum Stadtzentrum erzielt werden.

 

Die bauplanungsrechtliche Situation des Areals an der Berliner Straße im Bereich zwischen August-Bebel-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße erforderte die Durchführung eines Verfah­rens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Vollsortiment-Verbrauchermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² und einer Geschossfläche von mehr als 1.200 m² sind gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in dafür vorgesehenen Sonderge­bieten (§ 11 BauNVO) und in Kerngebieten (§ 7 BauNVO) zulässig. Die Bestandssituation ist durch Misch- und Wohngebiete geprägt. Daraus ergibt sich ein Planungserfordernis gemäß § 1 (3) BauGB mit dem Ziel der städtebaulich verträglichen Ansiedlung des Vollsortiment-Ver­brauchermarktes an diesem Standort unter Würdigung aller öffentlichen und privaten Belange.

 

Grundlage der Planung war ein Antragsschreiben der Firma rebo consult (Projektentwicklung & Bauträger GmbH & Co. KG) vom 14.08.2014 zum Neubau eines REWE-Marktes auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

Ausgewiesen wurde ein Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO, in welchem ein Vollsortiment-Verbrauchermarkt, bestehend aus Lebensmittel/Einzelhandel verwirklicht werden soll. Die Verkaufsraumfläche des Verbrauchermarktes darf eine Verkaufsfläche von max. 1.950 m² nicht überschreiten. Dem Markt zugeordnet wurden die bauordnungsrechtlich erforderlichen Pkw-Stellplätze (darunter 4 behindertengerechte Stellplätze) und 8 Stell­plätze für Mitarbeiter des Unternehmens.

 

Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 BauGB die verfahrensverkürzen­den Vorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach kann von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

 

Auf der Grundlage eines Beschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Stadtverordnetenver­sammlung am 06.03.2015 (SVV/0110/2015) wurde im Zeitraum vom 30.03.2015 bis 04.05.2015 eine Offenlegung in der Stadtverwaltung im Fachbereich Stadtentwicklung durchgeführt.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2015 auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt. Bürger haben sich zur Planung nicht geäert.

 

Die Gemeinde kann gem. § 12 BauGB durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungs­maßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchhrung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Er­schließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ver­pflichtet (Durchführungsvertrag). Dieser Durchführungsvertrag wurde in der Stadtverord­neten­­versammlung vor dem Satzungsbeschluss eingebracht und beschlossen.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

 

Anlage 1

Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2

Satzungsbeschluss

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LageplanzumvorhbezB-Plan_VerbrauchermarktAugus (149 KB)    
Anlage 2 2 abw_verbrauchermarkt_a_b_straße (176 KB)    
Anlage 3 3 satz_beschl_markt_a_b_straße (44 KB)