Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0180/2015  

 
 
Betreff: Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2015 auf Grundlage der "Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine" vom 01.01.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Richter, Anika
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Entscheidung
07.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales    
Anlagen:
Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2015 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“ vom 01.01.2004.


Erläuterungen:

 

r die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.

Im Jahr 2015 stehen insgesamt 7.700,00 EUR „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 12rderanträge von 10 Forster Vereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 2015 insgesamt 10.244,00 EUR (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).

 

Zwei Anträge des „Liedertafel Briesnig e.V.“ gingen erst am 01.07.2015 in der Stadtverwaltung ein. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anträge bei der Fördermittelvergabe dennoch zu berücksichtigen, da die Antragstellerin beide Anträge vor Fristende ausgefüllt hat (27.06.15 bzw. 29.06.15) und das Dorffest mit Chorsingen sowie das Kinderfest wichtige kulturelle Höhepunkte innerhalb des Dorfgeschehens darstellen.

Laut Richtlinie darf die Gesamtförderung je Antragsteller 800,00 EUR nicht überschreiten. Diese Maximalförderung wurde beim Vergabevorschlag berücksichtigt. Aus diesem Grund erhalten Vereine, die zwei Anträge für verschiedene Aktivitäten eingereicht haben, ebenfalls nur eine maximale Förderung von insgesamt 800,00 EUR. Bei der Liedertafel Briesnig wurde die prozentuale Gewichtung der einzelnen Maßnahmen in Bezug auf die Gesamtkosten (2.180,00 Euro) analog auf die maximale Förderung von 800 Euro übertragen (35,8 % Kinderfest, 64,2 % Dorffest).

 

Eine nachträgliche Kürzung der Fördermittel mit Hilfe eines Verteilungskoeffizienten, auf Grund nicht ausreichend vorhandener Mittel, war nach Beachtung der Maßgabe der Maximalförderung je Antragsteller pro Jahr nicht notwendig, da die Gesamtsumme der zu verteilenden Mittel 7.265,00 Euro beträgt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

28.5.01.100 / 53180000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

7.265,00

EUR

7.700,00

EUR

0,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine (13 KB)