Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2015 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“ vom 01.01.2004. Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.
Zwei Anträge des „Liedertafel Briesnig e.V.“ gingen erst am 01.07.2015 in der Stadtverwaltung ein. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anträge bei der Fördermittelvergabe dennoch zu berücksichtigen, da die Antragstellerin beide Anträge vor Fristende ausgefüllt hat (27.06.15 bzw. 29.06.15) und das Dorffest mit Chorsingen sowie das Kinderfest wichtige kulturelle Höhepunkte innerhalb des Dorfgeschehens darstellen.
Eine nachträgliche Kürzung der Fördermittel mit Hilfe eines Verteilungskoeffizienten, auf Grund nicht ausreichend vorhandener Mittel, war nach Beachtung der Maßgabe der Maximalförderung je Antragsteller pro Jahr nicht notwendig, da die Gesamtsumme der zu verteilenden Mittel 7.265,00 Euro beträgt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine
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