Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Erikaweg. Erläuterungen:
Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Kisters AG, Büro Cottbus, mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Erikaweg beauftragt. Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 12.02.2015 vorgestellt (SVV/0096/2015).
Am 05.05.2015 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Anfragen zur Baumaßnahme wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziel der Maßnahme ist es, die unbefestigte Straße erstmalig herzustellen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm-, Abgas- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert. Mit der erstmaligen Herstellung des Erikaweges entfällt der städtische Unterhaltungsaufwand für das Begradigen / Hobeln der Verkehrsfläche.
Der Erikaweg ist Teil einer Tempo-30-Zone. Er wird vom Hederichweg bis zum Maulbeerweg in der gesamten Länge von ca. 111,00 m hergestellt. Die öffentliche Breite beträgt im Mittel 9,00 m.
Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Dadurch wird die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anliegerpflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten gewahrt. Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurde mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von neun Grundstückseigentümern, die eine Zufahrt oder einen Zugang vom Erikaweg besitzen, haben alle Eigentümer über Breite und Anordnung mitbestimmt. Zwei weitere Grundstücke sind Eckgrundstücke mit Zufahrten über den Maulbeerweg bzw. Hederichweg. Diese Eigentümer haben keine zusätzlichen Zugänge oder Zufahrten über den Erikaweg beantragt.
Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m, in den Einmündungsbereichen wird die Fahrbahn auf 5,50 m aufgeweitet. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind bei Mitbenutzung des Gegenfahrstreifens für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt. Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und Dachgefälle vorgesehen.
Folgender Straßenaufbau gemäß RStO 12 ist vorgesehen:
4,00 cm Asphaltdeckschicht 10,00 cm Asphalttragschicht 30,00 cm Schottertragschicht 0/45 44,00 cm Oberbau
Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,75 m breites begrüntes standfestes Bankett angelegt. Anschließend werden 1,00 m breite Versickerungsmulden für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet.
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster 8,00 cm auf 4,00 cm Bettungsschicht und 28,00 cm Schottertragschicht 0/45.
Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme mit drei technischen LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten erneuert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,95 m, das Kabel wird erdverlegt. Mit der Beleuchtungsplanung wurde die Planungsgesellschaft DEGAT mbH aus Cottbus beauftragt. Die CO2-Emission sinkt durch die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage um ca. 60 %, das entspricht den Klimaschutzzielen der Stadt Forst (Lausitz).
Zur Durchführung des Bauvorhabens ist kein Grunderwerb erforderlich.
Kostenberechnung:
Straßenbau mit Planung und Baustelleneinrichtung (BE) 56.189,77 EUR Straßenbeleuchtung mit Planung 11.618,37 EUR Grundstückszufahrten mit Planung und BE 7.595,51 EUR Gesamtkosten der Baumaßnahme 75.403,65 EUR
Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen sind.
Bauzeit
Der Baubeginn ist im Oktober diesen Jahres vorgesehen; Fertigstellung im Dezember 2015. Anlagen:
Lageplan Erikaweg mit Straßenquerschnitt
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