Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0189/2015  

 
 
Betreff: Festlegung der Eintrittspreise für die Rosengartenfesttage, ab 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gründel, Juliane
Palm, Stefan
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Stehno, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
07.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales    
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
14.09.2015 
10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.09.2015 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.10.2015 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Eintrittspreise Rosengartenfesttage, Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz), ab 2016

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 aufgeführten Eintrittspreise für Rosengartenfesttage im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) werden beschlossen.


Erläuterungen:

 

Die Rosengartenfesttage im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil des kulturellen Lebens der Stadt. Sie sind als überregional und international (Schwerpunkt: Polen) bekannt und finden insbesondere in der Region großen Anklang.

 

Die Rosengartenfesttage finden traditionell am letzten Juniwochenende des jeweiligen Jahres von Freitag bis Sonntag statt. Dieser Termin hat sich in den vergangenen Jahren im regionalen Veranstaltungsrahmen etabliert und wird im gegenseitigen Einvernehmen akzeptiert.

 

Das Konzept der Rosengartenfesttage wird im Rahmen der Möglichkeiten stetig qualifiziert weiterentwickelt und knüpft an die Traditionen der vergangenen Jahre an.

Im jeweiligen Jahreskonzept werden sich die erfolgreichen Programmstrukturen und -inhalte aus den Vorjahren wiederfinden, die entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets, ein Programmangebot in vielfältigen Genresr möglichst breite Zielgruppen beinhalten.

 

Bisher erfolgten die Beschlüsse zur Festlegung der Höhe der Eintrittspreise jährlich. Mit dieser Beschlussvorlage sollen die Eintrittspreise bis auf weiteres beschlossen werden. Diese werden kontinuierlich evaluiert und nnen bei Bedarf entsprechend angepasst werden.

 

Die Kontinuität der Eintrittspreise über eine Saison hinaus ist insbesondere für die Gesamt-vermarktung des Ostdeutschen Rosengartens und vor allem hinsichtlich der langfristigen Planungssicherheit touristischer Partner (Busreiseunternehmen, touristische Verbände, wie z.B. Tourismusverband Niederlausitz, Tourismus Marketing Brandenburg GmbH) wesentlich.

Dies belegen regelmäßige Erfahrungsberichte, die laufende Zusammenarbeit mit den relevanten Fachbereichen der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Austausch mit regionalen und überregionalen touristischen Partnern.

 

Eine konstante Preisgestaltung ist des weiteren Voraussetzung für zu erarbeitende Pausschal- und Paketangebote für die Touristikbranche, für Messeangebote und zum Vorverkauf von Eintrittskarten, z.B. im Weihnachtsgeschäft. Die in der vorliegenden Beschlussvorlage dargestellten Preise sollen nach Beschluss umgehend vermarktet werden.

 

Grundsätzlich sind die Eintrittspreise der Rosengartenfesttage besucherfreundlich und moderat, die Staffelung über verschiedene Tarifgruppen oder Familienrabatte wird von den Besuchern positiv angenommen.

Die Gruppentarife werden zunehmend honoriert. Mit ihnen bietet der Ostdeutsche Rosengarten im Vergleich zu anderen relevanten Einrichtungen durchaus Besuchervorteile.

Insbesondere Reiseveranstaltern soll mit den hier veranschlagten Eintrittspreisen ein finanzieller Anreiz gegeben sowie eine langfristige und marktübliche Planung ermöglicht werden.

 

hrend der Rosengartenfesttage treten die saisonalen Eintrittspreise r den Ostdeutschen Rosengarten außer Kraft und das Gesamtgelände des Ostdeutschen Rosengartens ist eintrittspflichtig, d.h. Rosenpark, Wehrinselpark und Reisigwehrinsel.

 

Ausnahmen:

Die personengebundenen Dauerkarten gelten auch für die Rosengartenfesttage. Sie berechtigen zum Eintritt an allen Festtagen.

Das insgesamt preisgünstige Angebot berücksichtigt insbesondere die Forster Einwohnerschaft. Die Anwendung dieser Regelung ist vom Beschluss der zeitgleich eingereichten Beschlussvorlage „Festlegung der Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) abhängig.

Gleichzeitig wird ein Kombiticket für alle drei Veranstaltungstage angeboten. Der Besucher spart beim Erwerb eines Kombitickets 4,00 € gegenüber dem Einzelkauf.

 

Kooperationspartner / Rabattierung

Die Vorlage enthält den Vorschlag einer möglichen Rabattierung der Eintrittspreise für Kooperationspartner / Sonderwerbemaßnahmen bis max. in Höhe von 25% der jeweils gültigen Preise.

 

Preisanpassung

Es werden folgende Anpassungen vorgeschlagen, die sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung ergeben:

 

Familienkarte II:

Freitag von 13,00 auf 15,00

Samstag von 18,00 auf 22,00

Sonntag von 13,00 auf 15,00

 

Damit wird eine gleichmäßige Vergünstigung von 2,00 bei Familienkarte I und Familienkarte II gewährleistet (gegenüber dem Einzelkauf der Tickets, mit einem Kind).


Anlagen:

 

Anlage 1: Eintrittspreise Rosengartenfesttage, Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz), ab 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Eintrittspreise Rosengartenfesttage, Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz), ab 2016 (8 KB)