Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0190/2015  

 
 
Betreff: Beschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Am Hohen Weg 4-8, Forst-Sacro"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
10.09.2015 
9. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.09.2015 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.10.2015 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Am Hohen Weg 4-8, Forst-Sacro

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem.

§ 13a BauGB mit der Bezeichnung „Am Hohen Weg 4-8, Forst-Sacro“.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen und wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen:

Durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße am Hohen Weg

 

Im Norden:

Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 112, 489 und 495, Flur 4, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

Durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 492, Flur 4, Gemarkung Forst

 

Im Süden:

Durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 84 und 81, Flur 4, Gemarkung Forst

 

Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die Firma HFBB Holzfensterbau Bernau GmbH hat für ihren Betriebsstandort in

03149 Forst (Lausitz), Ortsteil Sacro, mit Schriftsatz vom 10. Juli 2015 einen Antrag auf Betriebsstand­ortsicherung auf der Grundlage eines Bebauungsplanes gestellt.

 

Im Vorfeld des Antrages erfolgten Gespräche mit dem Fachbereich Bauordnung des Landkreises Spree-Neiße, in welchem der direkte Weg über ein normales Baugenehmi­gungs­verfahren im Zusammenhang mit der baulichen Erweiterung eines Hallenkörpers durchgesprochen wurde.

 

Hierbei wurde die Empfehlung seitens des Fachbereiches Bauordnung ausgesprochen, den Weg über ein Bauleitplanverfahren zu beschreiten.

 

In einem Gespräch mit der Höheren Verwaltungsbehörde wurde abgesprochen, dass der Weg über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB praktikabel wäre. Festgesetzt werden soll ein kleines Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO, wobei für das Wohnhaus innerhalb des Plangebietes eine Fremdkörperfestsetzung i.S.d. § 1 Abs. 10 BauNVO erfolgen soll, sodass auch bauliche Erweiterungen bei diesem Gebäude aus bauplanungsrechtlicher Sicht ermöglicht werden.

 

Im beschleunigten Verfahren des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gelten gemäß

§ 13a Abs. 2 BauGB die verfahrensverkürzenden Vorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach kann von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

 

Im Hinblick auf das im Umfeld vorhandene Mischgebiet mit Wohnbebauung und gewerblichen Strukturen, der Entwicklung eines sehr kleinen Gewerbegebietes inklusive einer Fremdkörperfestsetzung für ein Wohnhaus wird mit Hilfe des Bebauungsplanes eine Gebietsverträglichkeit angestrebt, sodass unter dem Blickwinkel der Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes noch dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird. Aus diesem Grunde kann auf ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verzichtet werden.

 

Im Rahmen des mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleiteten B-Planverfahrens soll zum einen die derzeit geplante bauliche Erweiterung rechtlich im Vorfeld eines späteren Bauantragsverfahrens gesichert werden (Anbau mit Glaslager für Isoliergläser, Qualitätsprüfstand für die angelieferten Gläser und Vorsortierung der Gläser für die Fensterproduktion, Anbau einer Verglasungs- und Anschlagstrecke), des Weiteren sollen in Abstimmung mit dem Eigentümer weitere perspektivische Bauabsichten in die Planung einfließen, um den Produktionsstand planerisch zu sichern.

 

Zur Erweiterung der Kapazität an diesem Standort ist es dringend erforderlich, zwei parallele Beschlags- und Verglasungslinien für die Fensterproduktion zu errichten. Mit dieser geplanten Investition ist sowohl die Auslastung der vorhandenen Anlagen besser gewährleistet als auch die Umsetzung moderner Technologien in der Fertigung, wie z.B. eine durchgängige Kranbahn mit Vakuumtechnik zum Transportieren der Fensterelemente.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Am Hohen Weg 4-8, Forst-Sacro (138 KB)