Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0191/2015  

 
 
Betreff: Beschulung der Schülerinnen und Schüler der noch bestehenden Förderschulklassen als Bestandteil der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Kaiser, Dr. Andreas
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
07.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.09.2015 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.10.2015 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   

Information:

 

Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der ab dem Schuljahr 2015/2016 auslaufenden noch bestehenden Förderschulklassen der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“Albert Schweitzer“ in Forst (Lausitz), Pestalozziplatz 7 erfolgt als schulorganisatorischer Bestandteil der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz), Bahnhofstraße 31 bis zur Auflösung der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ zum Ende des Schuljahres 2018/2019.


Erläuterungen:

 

In der Sachdarstellung der Beschlussvorlage BV/054/2015 des Kreistages vom 11.03.2015 wurde folgende Feststellung getroffen: Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden voraussichtlich noch 33 Schülerinnen und Schüler in zwei Klassen (7/8; 9/10) die Schule besuchen. Der geordnete Schulbetrieb ist damit nicht mehr gewährleistet“.

 

Die Voraussetzungen zur Fortführung dieser Schule werden nach Brandenburgischem Schulgesetz § 105, Absatz 1, Satz 2 nicht mehr erfüllt.

Die verbleibenden oben genannten Klassen werden schulorganisatorisch der Gutenberg Oberschule zugeordnet. Dies bedeutet, dass der Schulleiter der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) für den Lehrereinsatz, die inhaltliche Absicherung des Schulbetriebes und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zuständig wird.

 

Im genannten Kreistagsbeschluss ist mit Blick auf die Kosten folgendes klar festgelegt: Der Landkreis erfüllt weiterhin die sächlichen Aufgaben als Schulträger gemäß § 108, Absatz 3 und 4 BbgSchulG. Dazu gehört auch die Bereitstellung der Schulsachbearbeiterin und des r das Gebäude zuständigen Hausmeisters“.

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 ist am Schulstandort der Gutenberg Oberschule kein Unterrichtsraum frei. Deshalb erfolgt die Beschulung weiter am Standort Pestalozziplatz 7. Bei freiwerdenden Unterrichtsräumen am Schulstandort der Gutenberg Oberschule erfolgt die Beschulung ausschließlich an der Gutenberg Oberschule.