Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales nimmt die in der Anlage aufgeführte Sportförderung von Sportvereinen zur Kenntnis. Erläuterungen:
Jährlich werden im Ergebnishaushalt finanzielle Mittel zur Förderung des Kinder- und Jugendsports von Sportvereinen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) vom 10. Juli 2015 regelt das Ausgangs- Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung dieser Richtlinie musste im Jahr 2015 der Antragszeitraum bis zum 31.August 2015 verlängert werden. Ab dem Jahr 2016 sind Förderanträge jährlich vom 01. Januar bis 30. Juni im zuständigen Fachbereich einzureichen.
Alle in der Anlage ausgewiesenen Sportvereine haben den Förderantrag fristgerecht eingereicht. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) erhalten Sportvereine je Vereinsmitglied, im Altersbereich bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres im Förderjahr, eine Förderpauschale in Höhe von 30,00 Euro. Mit dem Gesamtförderbetrag von 24.870,00 Euro konnten mit dieser Förderrichtlinie 829 Kinder und Jugendliche aus 20 Sportvereinen im Jahr 2015 berücksichtigt werden. Die Senkung des bürokratischen Aufwands für Sportvereine und Verwaltung ist eingetreten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabeaufteilung von Fördermitteln zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2015
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