Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0213/2015  

 
 
Betreff: Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Forst (Lausitz)
Bestätigung der Ausführungsplanung für den Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Kreisverkehr am Wasserturm, hier: Teileinrichtungen des Straßenbaulastträgers Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
15.10.2015 
10. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
18.11.2015 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
U_05_Bl-1_LP_M250
U_05_Bl-2_LP_M250
U_05_Bl-3_LP_M250
U_05_Bl-4_LP_M250
U_05_Bl-5_LP_M250
U_05_Bl-6_LP_M250
U_14.1_Bl1_B112-Ausführung
U_14.1_Bl2_B112-Ausführung
U_14.1_Bl3_B112-Ausführung
U_14.1_Bl4_B112-Ausführung

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für den Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Kreisverkehr am Wasserturm, hier: Teileinrichtungen des Straßenbaulastträgers Stadt Forst (Lausitz).


Erläuterungen:

 

Das Bauvorhaben Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen den Kreisverkehren Umgehungsstraße und Wasserturm, wird als gemeinschaftliches Vorhaben im Benehmen mit der Stadt Forst (Lausitz) durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg geplant und ausgeführt. Die Erarbeitung der Bauunterlagen erfolgt durch das Ingenieurbüro KISTERS AG Cottbus.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 28.08.2014 wurde über die Vorplanung zum Straßenbau informiert (Informationsvorlage Nr. SVV/0022/2014). Bezogen auf die Varianten der zukünftigen Querschnittsgestaltung erfolgte im Weiteren die Beratung in den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung. Die Beratungsergebnisse wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 09.10.2014 mitgeteilt und entsprechend in der Niederschrift zur Ausschusssitzung protokolliert.

 

Die Planung des Bauvorhabens wurde unter der Voraussetzung der Neubegründung einer Allee fortgesetzt; der Straßenquerschnitt wurde entsprechend den Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit und den allgemeinen Grundlagen für den zu bewältigenden Verkehr in enger Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG  und dem Eigenbetrieb der Stadt Forst Städtische Abwasserbeseitigungfestgesetzt. 

 

Im Rahmen der Abstimmung der Breite und der Anordnung der Grundstückszufahrten sind von den anliegenden 60 betroffenen Grundstücken in der Planung 43 Anträge berücksichtigt worden. 14 weitere Grundstücke verfügen gegenwärtig über keine Zufahrt und sind lediglich über einen Zugang erschlossen. Von 3 Grundstückseigentümern, die bereits über eine Überfahrt verfügen, sind keine Anträge eingegangen. Diese erhalten eine Zufahrt in der für Wohngrundstücke erforderlichen Breite von 3,00 m. 

 

Im bisherigen Planungsprozess ist ein speziell auf die Bedürfnisse der Anlieger bezogenes streckenbezogenes Gestaltungskonzept entwickelt worden. Die Bedürfnisse der Fußgänger und Radfahrer werden beachtet, an neuralgischen Punkten wurden Querungshilfen eingeordnet. Die Bedürfnisse von Anwohnern und Einzelhändlern werden, soweit möglich, in Form räumlich angeordneter Längsstellflächen berücksichtigt. Das historisch vorhandene Alleebild wird wieder aufgenommen, indem Neupflanzungen vorgenommen werden.

 

Die Verkehrsanlagen werden weitestgehend barrierefrei gestaltet. Zwischen dem Rad- und Gehweg wird ein 30 cm breiter Trennstreifen im Bereich des Gehweges aus taktilem, kontrastierendem Material angeordnet. Die Bushaltestellen (Haltestelle Weinbergstraße, Haltestelle Platz des Friedens) und die Querungshilfen werden mit Hilfe taktiler Elemente und entsprechender Bordausbildungen barrierefrei gestaltet. Die Entwässerung wird über seitlich angeordnete Pendelrinnen, im Bereich der Wartefläche von Kastenrinnen, gewährleistet.

 

Der Straßenabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 970 m. Die maßgeblichen Straßenquerschnitte sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise, für die Befestigung der Entwässerungsrinnen wird das vorhandene Granitkleinpflaster verwendet. Die seitliche Bordeinfassung erfolgt ebenfalls mit Ausbaumaterial, Natursteinborde. Die Oberflächenbefestigung der Stellflächen erfolgt mit dem vorhandenen Natursteinpflaster. Der beidseitig geführte und von Fahrbahn und Gehweg getrennt verlaufende Radweg erhält eine Asphaltdecke. Der Gehweg wird ortstypisch mit diagonal verlegten Gehwegplatten hergestellt. Grundstückseitig erfolgt die Anpassung des Gehweges mit Mosaikpflaster oder als Grünfläche mit Rasen.

 

Für den Oberbau sind entsprechend RStO 2012 folgende Aufbauten geplant:    

 

Fahrbahn (RStO 2012, Tafel 1, Bk 10, Zeile 3)

  3,5 cm               Asphaltdecke AC 8 DS, BM 25/55-55 A

  8,5 cm               Asphaltbinder AC 16 BS, BM 25/55-55 A

10,0 cm              Asphalttragschicht AC 22 TS, BM 50/70

15,0 cm               Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 150 MPa

28,0 cm               Frostschutzschicht 0/45, EV2 >= 120 MPa

65,0 cm Oberbau

 

Grundstückszufahrten (RStO 2012, Tafel 3, Bk 0,3, Zeile 1)

10,0 cm               Kleinpflasterdecke grau, verfugen mit 0/2 mm

4,0 cm               Bettungsschicht aus Splitt/Brechsand 0/5 mm

15,0 cm               Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 120 MPa

26,0 cm               Frostschutzschicht 0/45, EV2 >= 100 MPa

55,0 cm Oberbau

 

Stellflächen (RStO 2012, Tafel 3, Bk 0,3, Zeile 1)

10,0 cm               Kleinpflasterdecke grau, verfugen mit 0/2 mm

4,0 cm               Bettungsschicht aus Splitt/Brechsand 0/5 mm

15,0 cm               Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 120 MPa

26,0 cm               Frostschutzschicht 0/45, EV2 >= 100 MPa

55,0 cm Oberbau

 

Gehweg / Wartefläche (RStO 2012, BW für Gehwege, Tafel 6, Zeile 2)

  8,0 cm               Gehwegplatten blaugrau, verfugen mit 0/2 mm

  4,0 cm               Bettungsschicht aus Splitt/Brechsand 0/5 mm

28,0 cm               Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 80 MPa

                            40,0 cm Oberbau

 

Radweg (RStO 2012, BW für Radwege, Tafel 6, Zeile 2)

  3,0 cm               Asphaltdecke AC 8 DL, BM 70/100

  7,0 cm               Asphalttragschicht AC 16 TL, BM 70/100

30,0 cm               Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 80 MPa

                    65,0 cm Oberbau

 

Im Zuge des grundhaften Ausbaus der Spremberger Straße erfolgt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Die Bearbeitung dieser Planung erfolgt separat im Auftrag der Stadt Forst (Lausitz) durch das Ingenieurbüro DEGAT Cottbus. Die technische Planung der Teileinrichtung Beleuchtung befindet sich noch in der Planung.

 

Die Spremberger Straße ist im geplanten Baubereich eine Bundesstraße. Entsprechend Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen (Ortsdurchfahrtenrichtlinie)  ist die Stadt Forst (Lausitz) Baulastträger folgender Teileinrichtungen der Spremberger Straße:

 

-          Gehweg

-          Parkstreifen

-          unselbständiger Grünstreifen zwischen den beidseitigen Gehwegen und den angrenzenden Grundstücken

-          Beleuchtung und Oberflächenentwässerung

-          Bushaltestellen

 

Im Straßennetz innerhalb der Stadt Forst (Lausitz) ist der Straßenabschnitt als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr eingeordnet.

 

Die Gesamtkosten einschließlich der Kosten der Medienträger betragen ca. 3 Mio. Euro. Auf die Stadt Forst (Lausitz) entfallen auf die Teileinrichtungen und ihre Teile (ohne Beleuchtung und Oberflächenentwässerung und anteilige Kosten der Allee) insgesamt 561,2 TEUR, davon

 

- Gehweg              371,0 TEUR

- Parkstreifen              41,0 TEUR

- Zufahrten              60,0 TEUR

- anteiliger Trennstreifen zwischen Gehweg und Radweg              21,0 TEUR

- unselbständiger Grünstreifen zwischen den beidseitigen
Gehwegen und den angrenzenden Grundstücken              10,0 TEUR

- Bushaltestellen              27,0 TEUR

- Planungskosten Lph 1 bis 6              31,2 TEUR

 

In den v.g. Straßenbaukosten noch nicht berücksichtigt sind die anteiligen Kosten für die Baustelleneinrichtung einschließlich SiGeKo und Verkehrssicherung, die Kosten für die  Umleitungsführung und die anteiligen Kosten für die Bauüberwachung des Bauvorhabens. Diese Kosten werden nach einem Verteilungsschlüssel entsprechend den Kostenanteilen aller Vertragspartner gesondert vereinbart. 

 

Bauzeit und Bauablauf

 

Die Straßenbaumaßnahme soll nach Vorliegen der baurechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen Anfang 2016 beginnen und Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Baumfällungen werden separat ausgeschrieben und werden in der vegetationsfreien Periode 2015/16 ausgeführt.

 

Es wird vom Wasserturmkreisel in Richtung Rosenkreisel gebaut. Die Ausführung erfolgt in 4 Bauabschnitten:

 

1. Bauabschnitt              Kreisverkehr Wasserturm Einsteinstraße

2. Bauabschnitt              Einsteinstraße Töpferstraße

3. Bauabschnitt              Töpferstraße Weinbergstraße

4. Bauabschnitt              Weinbergstraße Kreisverkehr Am Wasserturm

 

Für den überörtlichen Verkehr wird eine großräumige Umfahrung eingerichtet. Die Umleitung des innerstädtischen Verkehrs erfolgt über die Umgehungsstraße (B112), Skurumer Straße (K7109 und Gemeindestraße) und Triebeler Straße (L49) ab den Kreisverkehren. Der Quell- und Zielverkehr soll weitestgehend durch die Bauabschnittsbildung sowie über provisorische Verkehrsführungen aufrechterhalten werden. Die Umleitung der Buslinien wurde mit dem Verkehrsunternehmen DB Regio abgestimmt. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Wichernschule über die Wiesenstraße bzw. Taubenstraße wird gewährleistet.

 

Bürgerinformation

 

Die Information der Grundstückseigentümer zum Bauvorhaben erfolgte am 02.06.2015. Das technische Bauprojekt wurde ausführlich erläutert. Über den geplanten Bauablauf und die Verkehrsführung wurde informiert. Alle Fragen wurden hinreichend beantwortet.

 

Am 22.09.2015 erfolgte eine Informationsveranstaltung für die anliegenden Dienstleister und Gewerbetreibenden im Straßenabschnitt sowie der einmündenden Straßen. Auch hier wurden die Fragen beantwortet.

 

Eine öffentliche Informationsveranstaltung für Bürger/innen der Stadt Forst (Lausitz) findet am 01.12.2015 statt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.400 / 09612077

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lagepläne Blatt 1 bis 6

Straßenquerschnitte Blatt 1 bis 4

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 U_05_Bl-1_LP_M250 (892 KB)    
Anlage 2 2 U_05_Bl-2_LP_M250 (828 KB)    
Anlage 3 3 U_05_Bl-3_LP_M250 (769 KB)    
Anlage 4 4 U_05_Bl-4_LP_M250 (726 KB)    
Anlage 5 5 U_05_Bl-5_LP_M250 (972 KB)    
Anlage 6 6 U_05_Bl-6_LP_M250 (1265 KB)    
Anlage 7 7 U_14.1_Bl1_B112-Ausführung (409 KB)    
Anlage 8 8 U_14.1_Bl2_B112-Ausführung (364 KB)    
Anlage 9 9 U_14.1_Bl3_B112-Ausführung (384 KB)    
Anlage 10 10 U_14.1_Bl4_B112-Ausführung (377 KB)