Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für den Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Kreisverkehr am Wasserturm, hier: Teileinrichtungen des Straßenbaulastträgers Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Das Bauvorhaben Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen den Kreisverkehren Umgehungsstraße und Wasserturm, wird als gemeinschaftliches Vorhaben im Benehmen mit der Stadt Forst (Lausitz) durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg geplant und ausgeführt. Die Erarbeitung der Bauunterlagen erfolgt durch das Ingenieurbüro KISTERS AG Cottbus.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 28.08.2014 wurde über die Vorplanung zum Straßenbau informiert (Informationsvorlage Nr. SVV/0022/2014). Bezogen auf die Varianten der zukünftigen Querschnittsgestaltung erfolgte im Weiteren die Beratung in den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung. Die Beratungsergebnisse wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 09.10.2014 mitgeteilt und entsprechend in der Niederschrift zur Ausschusssitzung protokolliert.
Die Planung des Bauvorhabens wurde unter der Voraussetzung der Neubegründung einer Allee fortgesetzt; der Straßenquerschnitt wurde entsprechend den Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit und den allgemeinen Grundlagen für den zu bewältigenden Verkehr in enger Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG und dem Eigenbetrieb der Stadt Forst „Städtische Abwasserbeseitigung“ festgesetzt.
Im Rahmen der Abstimmung der Breite und der Anordnung der Grundstückszufahrten sind von den anliegenden 60 betroffenen Grundstücken in der Planung 43 Anträge berücksichtigt worden. 14 weitere Grundstücke verfügen gegenwärtig über keine Zufahrt und sind lediglich über einen Zugang erschlossen. Von 3 Grundstückseigentümern, die bereits über eine Überfahrt verfügen, sind keine Anträge eingegangen. Diese erhalten eine Zufahrt in der für Wohngrundstücke erforderlichen Breite von 3,00 m.
Im bisherigen Planungsprozess ist ein speziell auf die Bedürfnisse der Anlieger bezogenes streckenbezogenes Gestaltungskonzept entwickelt worden. Die Bedürfnisse der Fußgänger und Radfahrer werden beachtet, an neuralgischen Punkten wurden Querungshilfen eingeordnet. Die Bedürfnisse von Anwohnern und Einzelhändlern werden, soweit möglich, in Form räumlich angeordneter Längsstellflächen berücksichtigt. Das historisch vorhandene Alleebild wird wieder aufgenommen, indem Neupflanzungen vorgenommen werden.
Die Verkehrsanlagen werden weitestgehend barrierefrei gestaltet. Zwischen dem Rad- und Gehweg wird ein 30 cm breiter Trennstreifen im Bereich des Gehweges aus taktilem, kontrastierendem Material angeordnet. Die Bushaltestellen (Haltestelle „Weinbergstraße“, Haltestelle „ Platz des Friedens“) und die Querungshilfen werden mit Hilfe taktiler Elemente und entsprechender Bordausbildungen barrierefrei gestaltet. Die Entwässerung wird über seitlich angeordnete Pendelrinnen, im Bereich der Wartefläche von Kastenrinnen, gewährleistet.
Der Straßenabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 970 m. Die maßgeblichen Straßenquerschnitte sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise, für die Befestigung der Entwässerungsrinnen wird das vorhandene Granitkleinpflaster verwendet. Die seitliche Bordeinfassung erfolgt ebenfalls mit Ausbaumaterial, Natursteinborde. Die Oberflächenbefestigung der Stellflächen erfolgt mit dem vorhandenen Natursteinpflaster. Der beidseitig geführte und von Fahrbahn und Gehweg getrennt verlaufende Radweg erhält eine Asphaltdecke. Der Gehweg wird ortstypisch mit diagonal verlegten Gehwegplatten hergestellt. Grundstückseitig erfolgt die Anpassung des Gehweges mit Mosaikpflaster oder als Grünfläche mit Rasen.
Für den Oberbau sind entsprechend RStO 2012 folgende Aufbauten geplant:
Fahrbahn (RStO 2012, Tafel 1, Bk 10, Zeile 3) 3,5 cm Asphaltdecke AC 8 DS, BM 25/55-55 A 8,5 cm Asphaltbinder AC 16 BS, BM 25/55-55 A 10,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TS, BM 50/70 15,0 cm Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 150 MPa 28,0 cm Frostschutzschicht 0/45, EV2 >= 120 MPa 65,0 cm Oberbau
Grundstückszufahrten (RStO 2012, Tafel 3, Bk 0,3, Zeile 1) 10,0 cm Kleinpflasterdecke grau, verfugen mit 0/2 mm 4,0 cm Bettungsschicht aus Splitt/Brechsand 0/5 mm 15,0 cm Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 120 MPa 26,0 cm Frostschutzschicht 0/45, EV2 >= 100 MPa 55,0 cm Oberbau
Stellflächen (RStO 2012, Tafel 3, Bk 0,3, Zeile 1) 10,0 cm Kleinpflasterdecke grau, verfugen mit 0/2 mm 4,0 cm Bettungsschicht aus Splitt/Brechsand 0/5 mm 15,0 cm Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 120 MPa 26,0 cm Frostschutzschicht 0/45, EV2 >= 100 MPa 55,0 cm Oberbau
Gehweg / Wartefläche (RStO 2012, BW für Gehwege, Tafel 6, Zeile 2) 8,0 cm Gehwegplatten blaugrau, verfugen mit 0/2 mm 4,0 cm Bettungsschicht aus Splitt/Brechsand 0/5 mm 28,0 cm Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 80 MPa 40,0 cm Oberbau
Radweg (RStO 2012, BW für Radwege, Tafel 6, Zeile 2) 3,0 cm Asphaltdecke AC 8 DL, BM 70/100 7,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TL, BM 70/100 30,0 cm Schottertragschicht 0/45, EV2 >= 80 MPa 65,0 cm Oberbau
Im Zuge des grundhaften Ausbaus der Spremberger Straße erfolgt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Die Bearbeitung dieser Planung erfolgt separat im Auftrag der Stadt Forst (Lausitz) durch das Ingenieurbüro DEGAT Cottbus. Die technische Planung der Teileinrichtung Beleuchtung befindet sich noch in der Planung.
Die Spremberger Straße ist im geplanten Baubereich eine Bundesstraße. Entsprechend Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen (Ortsdurchfahrtenrichtlinie) ist die Stadt Forst (Lausitz) Baulastträger folgender Teileinrichtungen der Spremberger Straße:
- Gehweg - Parkstreifen - unselbständiger Grünstreifen zwischen den beidseitigen Gehwegen und den angrenzenden Grundstücken - Beleuchtung und Oberflächenentwässerung - Bushaltestellen
Im Straßennetz innerhalb der Stadt Forst (Lausitz) ist der Straßenabschnitt als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr eingeordnet.
Die Gesamtkosten einschließlich der Kosten der Medienträger betragen ca. 3 Mio. Euro. Auf die Stadt Forst (Lausitz) entfallen auf die Teileinrichtungen und ihre Teile (ohne Beleuchtung und Oberflächenentwässerung und anteilige Kosten der Allee) insgesamt 561,2 TEUR, davon
- Gehweg 371,0 TEUR - Parkstreifen 41,0 TEUR - Zufahrten 60,0 TEUR - anteiliger Trennstreifen zwischen Gehweg und Radweg 21,0 TEUR - unselbständiger Grünstreifen zwischen den beidseitigen - Bushaltestellen 27,0 TEUR - Planungskosten Lph 1 bis 6 31,2 TEUR
In den v.g. Straßenbaukosten noch nicht berücksichtigt sind die anteiligen Kosten für die Baustelleneinrichtung einschließlich SiGeKo und Verkehrssicherung, die Kosten für die Umleitungsführung und die anteiligen Kosten für die Bauüberwachung des Bauvorhabens. Diese Kosten werden nach einem Verteilungsschlüssel entsprechend den Kostenanteilen aller Vertragspartner gesondert vereinbart.
Bauzeit und Bauablauf
Die Straßenbaumaßnahme soll nach Vorliegen der baurechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen Anfang 2016 beginnen und Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Baumfällungen werden separat ausgeschrieben und werden in der vegetationsfreien Periode 2015/16 ausgeführt.
Es wird vom Wasserturmkreisel in Richtung Rosenkreisel gebaut. Die Ausführung erfolgt in 4 Bauabschnitten:
1. Bauabschnitt Kreisverkehr Wasserturm – Einsteinstraße 2. Bauabschnitt Einsteinstraße – Töpferstraße 3. Bauabschnitt Töpferstraße – Weinbergstraße 4. Bauabschnitt Weinbergstraße – Kreisverkehr Am Wasserturm
Für den überörtlichen Verkehr wird eine großräumige Umfahrung eingerichtet. Die Umleitung des innerstädtischen Verkehrs erfolgt über die Umgehungsstraße (B112), Skurumer Straße (K7109 und Gemeindestraße) und Triebeler Straße (L49) ab den Kreisverkehren. Der Quell- und Zielverkehr soll weitestgehend durch die Bauabschnittsbildung sowie über provisorische Verkehrsführungen aufrechterhalten werden. Die Umleitung der Buslinien wurde mit dem Verkehrsunternehmen DB Regio abgestimmt. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Wichernschule über die Wiesenstraße bzw. Taubenstraße wird gewährleistet.
Bürgerinformation
Die Information der Grundstückseigentümer zum Bauvorhaben erfolgte am 02.06.2015. Das technische Bauprojekt wurde ausführlich erläutert. Über den geplanten Bauablauf und die Verkehrsführung wurde informiert. Alle Fragen wurden hinreichend beantwortet.
Am 22.09.2015 erfolgte eine Informationsveranstaltung für die anliegenden Dienstleister und Gewerbetreibenden im Straßenabschnitt sowie der einmündenden Straßen. Auch hier wurden die Fragen beantwortet.
Eine öffentliche Informationsveranstaltung für Bürger/innen der Stadt Forst (Lausitz) findet am 01.12.2015 statt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lagepläne Blatt 1 bis 6 Straßenquerschnitte Blatt 1 bis 4
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