Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebiete für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2016/2017. Erläuterungen:
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§106 (5) BbgSchulG).
Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 27. März 2012, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. April 2015, schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 Schüler/innen vor. Der untere Wert der Bandbreite beträgt 15, der obere Wert 28 Schüler und Schüler/innen.
Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.
Insbesondere mit Beginn des Jahres 2015 zeigt sich deutlich, dass die Festlegung von einem Schulbezirk je Grundschule zur Konzentration der einzuschulenden Asylbewerberkinder führt. Durch die Lage der Übergangswohnheime ist die Grundschule Nordstadt massiv zuerst betroffen. Hier ist aus der Sicht der Schulkonferenz aber auch nach Auffassung des Schulträgers unbedingt gegenzusteuern. Durch die schulrechtliche Möglichkeit der Bildung von Überschneidungsgebieten kann der Schulträger die in diesem Gebiet lebenden Kinder auf alle Grundschulen aufteilen. Die Anwendung dieses Verfahrens wurde auch von der zuständigen Schulrätin im Landesamt für Schule und Lehrerbildung -Regionalstelle Cottbus- begrüßt.
Vor der Ermittlung der voraussichtlichen Anzahl von einzuschulenden Kindern in Schulen in städtischer Trägerschaft wurden bereits von der Gesamtzahl der einzuschulenden Kinder im Stadtgebiet von insgesamt 138 die der Stadt Forst (Lausitz) gemeldeten Kinder der Evangelischen Grundschule Forst 18 Kinder abgezogen. Von der Archimedes Grundschule lag trotz Aufforderung keine Meldung vor. Es wird von 15 Kindern ausgegangen.
Im Schuljahr 2016/2017 werden 105 Schüler/innen (Stand 01. September 2015) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von der Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption (Beschluss SVV/0474/2010) der Stadt Forst (Lausitz) wurde folgende Verteilung vorgenommen:
Aus dem genannten Planungsstand ergibt sich eine erfreuliche Schülerdurchschnittsanzahl, welche 2 Schüler/innen unter dem Klassenfrequenzrichtwert, also bei 21 liegt. Anzumerken ist jedoch, dass auch die genaue Anzahl der einzuschulenden Kinder von Asylbewerberfamilien nicht vorausgesagt werden kann. Im laufenden Schuljahr 2015/2016 wurden zum Einschulungszeitpunkt 10 Schüler/innen eingeschult. Tendenziell ist mit einem geringen Anstieg zu rechnen. Jedoch wurden nur die Kinder veranschlagt, die zu diesem Zeitpunkt bereits in der Stadt Forst (Lausitz) leben.
Die endgültigen Schülerzahlen in den jeweiligen Klassen ergeben sich erst nach Entscheidung des Landesamtes für Schulen und Lehrerbildung bezüglich der jedes Jahr gestellten Umschulungsanträge zum Besuch einer anderen kommunalen Schule.
Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2016/2017 insgesamt mindestens 20 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai. Jedoch werden auch diese Rücksteller in gleicher Höhe aus dem Vorjahr in diesem Schuljahr eingeschult.
FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune weiter geführt. Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebiete für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2016/2017 und Kartenausschnitt Schulbezirke/Überschneidungsgebiete 2016/2017 mit Stadtplan
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