Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011.
Erläuterungen:
Die Gemeinde hat gemäß § 85 Absatz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) für das erste Haushaltsjahr, in dem die Haushaltswirtschaft gemäß § 63 Absatz 3 BbgKVerf nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt werden soll, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Bilanzstichtag für die Eröffnungsbilanz ist der 1. Januar des betreffenden Haushaltsjahres. Der Eröffnungsbilanz sind als Anlagen beizufügen:
Entsprechend § 85 Absatz 3 BbgKVerf wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen vom Kämmerer aufgestellt und, nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung übergeben.
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011 wurde durch den Kämmerer am 12.06.2014 aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH durchgeführt. Die Prüfung bezog sich darauf, ob die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen eingehalten wurden. Über dieses Ergebnis wurde ein Prüfbericht erstellt.
Der Stadtverordnetenversammlung werden der Prüfbericht sowie die geprüfte und durch den Bürgermeister am 28.10.2015 festgestellte Eröffnungsbilanz sowie die Anlagen zur Bestätigung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Feststellung Eröffnungsbilanz Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt Prüfbericht Wirtschaftsprüfer Anlagenübersicht vergrößert
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