Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0197/2015 (neu)  

 
 
Betreff: Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rockau
Federführend:Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
09.11.2015 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales    
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
16.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.11.2015 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
entgeltordnung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) aus dem Jahr 2003 ergibt sich aufgrund der Festlegungen im Haushalts­sicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2015.

 

In den letzten Jahren wurden Investitionen an den Turnhallen vorgenommen, die diese Anpassung notwendig machen. Gleichzeitig ist die Anhebung der Nutzungsentgelte durch steigende Betriebskosten unumgänglich, um eine bessere Teilkostendeckung zu erreichen.

 

Die Entwicklung der Kosten kann aus den Anlagen entnommen werden. Des Weiteren wurden die Nutzer der Hallen zur anstehenden Erhöhung der Entgelte angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 31.10.2015 gebeten. Von den ca. 30 beteiligten Vereinen haben die Bundespolizei und der TV 1861 Forst e.V. eine Stellungnahme abgegeben. Von beiden Nutzern wurde eine Erhöhung in dem vorgesehenen Maß nicht mitgetragen.

 

Die Verwaltung hat aus diesen Gründen zur Unterstützung der Vereine einen Mittelwert in die Entgeltordnung aufgenommen. Gleichzeitig bedeutet dies die Verpflichtung, spätestens nach drei Jahren eine Überprüfung der Entgeltordnung vorzunehmen.

 

Beispiel:

 

Nutzungsobjekt Turnhalle Max-Fritz-Hammer-Straße

 

Preise

Alt

Vorschlag der Verwaltung

Mittelwert

Kategorie 0

Kategorie I

Kategorie II

Kategorie III

0,00 EUR

1,60 EUR

3,15 EUR

10,50 EUR

0,00 EUR

3,10 EUR

6,20 EUR

20,00 EUR

0,00 EUR

2,80 EUR

4,00 EUR

15,00 EUR

 

 

Beispiel:

 

Gymnastikgruppe ESV

 

Nutzung:              1,25 h / Woche

bisheriges Entgelt:              2,00 EUR/Woche

neues Entgelt:              3,50 EUR/Woche

 

Das Öffnen der Turnhallen in den Ferien ist nicht Gegenstand dieser Vorlage und wird in einer gesonderten Information dargestellt. Sollte durch die Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung zur Öffnung in den Ferien getroffen werden, gilt diese Entgeltordnung analog.


Anlagen:

 

Anlage 1 Entgeltordnung

Anlage 2 Gegenüberstellung Betriebskosten und Einnahmen durch Nutzungsgebühren

Anlage 3 Betriebskosten

Anlage 4 Preissteigerung Fernwärme, Gas, Elektro seit 1996

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 entgeltordnung (576 KB)