Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0238/2015  

 
 
Betreff: Finanzieller Zuschuss für den Förderverein der Turntalentschule Lausitz Außenstelle Forst e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaiser, Dr. Andreas
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro für den Förderverein der Turntalentschule Lausitz Außenstelle Forst e.V. zum Kauf eines Trampolins zur Vorbereitung der Kinder auf die Normabnahmen nach den Richtlinien des Deutschen Turner Bundes.

 

 


Erläuterungen:

 

Der Förderverein der Turntalentschule Lausitz Außenstelle Forst e.V. reichte am 09.11.2015 Tag des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales einen schriftlichen Antrag auf finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zum Kauf eines Trampolins persönlich im Fachbereich Bildung und Soziales ein. Der Kauf sei im Zusammenhang mit den Normabnahmen nach den Richtlinien des Deutschen Turner Bundes zwingend erforderlich. Dem Antrag liegen zwei Kostenangebote in Höhe von 3.893,00 Euro (Angebot vom 15.09.2015) und 4.045,37 Euro (Angebot vom 02.11.2015) bei.

Durch das verspätete Einreichen konnte weder eine Beschlussvorlage diesbezüglich erstellt und zugestellt werden noch der Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales gesetzt werden. Zum Ausschusstermin wurde der Ausschuss über den Eingang des Antrages informiert und eine Kopie des Antrages an die Ausschussmitglieder ausgehändigt. Eine Abstimmung zum Antrag konnte auf Grund der oben genannten Situation nicht erfolgen.

Am 09.11.2015 war ebenfalls bereits die Tagesordnung für den Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 16.11.2015 abgeschlossen. Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales sprach sich daher für die Vorlage des Antrages in der Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2015 aus.

 

Bewertung des Antrages:

Der Antrag des Fördervereins kann nicht der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) zugeordnet werden. Diese Richtlinie fördert ausschließlich Sportvereine. Der Förderverein selbst ist kein Sportverein.

Die haushaltsmäßige Leistung 42.5.01.400 (Sportförderung) mit dem Sachkonto 53180000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke), in der auch die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) geplant werden, schließt eine weitergehende Förderung nicht aus. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln 36.800,00 Euro wurden bisher 30.970,00 Euro verfügt. Damit sind noch 5.830,00 Euro abrufbar. Finanzielle Zuschüsse sind somit im Bereich Sportförderung im Haushaltsjahr 2015 noch möglich.

 

Die Verwaltung schlägt die finanzielle Unterstützung der im Moment sechs Kinder (D-Kader) mit dem Ziel Aufnahme in die Sportschule Cottbus vor.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.01.400/53180000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

1.000,00

EUR

36.800,00

EUR

30.970,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift