Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Feldstraße / Kleine Feldstraße. Erläuterungen:
Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Kisters AG, Büro Cottbus, mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraßen Feldstraße / Kleine Feldstraße beauftragt. Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 12.02.2015 vorgestellt (SVV/0097/2015).
Am 05.05.2015 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Anfragen zur Baumaßnahme wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Die Feldstraße und Kleine Feldstraße bilden gemeinsam eine Erschließungsanlage. Ziel der Baumaßnahme ist es, die unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm-, Abgas- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert. Mit der erstmaligen Herstellung der Feldstraße und Kleine Feldstraße entfällt der städtische Unterhaltungsaufwand für das Begradigen / Hobeln der Verkehrsfläche.
Die Feldstraße und Kleine Feldstraße befinden sich in der Wasserschutzzone III und sind Teil einer Tempo-30-Zone. Die Feldstraße wird von der Straße Am Hirschsprung bis zum Ende der Bebauung in einer Länge von ca. 275 m hergestellt. Die öffentliche Breite variiert zwischen 5,20 m und 10,20 m. Die Kleine Feldstraße wird in der gesamten Länge von ca. 81,50 m ausgebaut. Hier beträgt die öffentliche Breite ca. 3,90 m.
Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt in beiden Straßen mittig im öffentlichen Bereich. Dadurch wird die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anliegerpflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten gewahrt. Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurde mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.
Die Fahrbahnbreite der Feldstraße beträgt 4,75 m, in den Einmündungsbereichen wird die Fahrbahn auf 5,50 m aufgeweitet. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind bei Mitbenutzung des Gegenfahrstreifens für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt. Die Kleine Feldstraße bildet hier die Ausnahme, Müllfahrzeuge können hier nicht einfahren. Für die verschiedenen Sammel- und Entsorgungsbehältnisse wird in der Feldstraße eine Bereitstellungsfläche für die Anwohner der Kleinen Feldstraße befestigt hergestellt. Die zur Verfügung stehende öffentliche Breite der Kleinen Feldstraße lässt nur eine Fahrbahnbreite von 3,00 m zu.
Die Ausführung der Fahrbahn ist in beiden Straßen in bituminöser Bauweise mit folgendem Straßenaufbau gemäß RStO 12 vorgesehen:
4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 30 cm Schottertragschicht 0/45 44 cm Oberbau
Die Fahrbahn der Feldstraße wird beidseits mit Tiefbordsteinen eingefasst. Das anfallende Oberflächenwasser wird versickert. Von der Straße Am Hirschsprung bis hinter die Einmündung Ginsterweg erfolgt die Niederschlagswasserableitung durch einseitiges Fahrbahngefälle in Richtung Südost (Feld). In diesem Bereich wird in der Entwässerungsrichtung ein 0,75 m breites, begrüntes, standfestes Bankett angelegt. Anschließend wird eine 1,00 m breite Versickerungsmulde für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite beträgt die Bankettbreite 0,50 m. Im Anschluss an diesen Bereich erfolgt die Straßenentwässerung über das angeordnete Dachgefälle der Fahrbahn mit beidseitigem 0,75 m breitem Bankett in die 1,00 m breiten Entwässerungsmulden. Am Ausbauende wird eine für 3-achsige Müllfahrzeuge bemessene Wendeanlage angeordnet.
Die Fahrbahn der Kleinen Feldstraße mit Dachgefälle wird beidseits mit Rundbordsteinen eingefasst, die zur Wasserführung 3 cm höher eingebaut werden als die Asphaltbefestigung. Das anfallende Niederschlagswasser wird über das Längsgefälle der Fahrbahn in Richtung Feldstraße abgeleitet und in die dort entsprechend dem zusätzlichen Anfall bemessenen Versickerungsmulden abgeleitet und zur Versickerung gebracht.
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 28 cm Schottertragschicht 0/45.
Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme mit insgesamt 11 technischen LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten erneuert (Feldstraße 8 Stück und Kleine Feldstraße 3 Stück). Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,95 m, das Kabel wird erdverlegt. Mit der Beleuchtungsplanung wurde die Planungsgesellschaft DEGAT mbH aus Cottbus beauftragt. Die CO2-Emission sinkt durch die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage um ca. 60 %, das entspricht den Klimaschutzzielen der Stadt Forst (Lausitz).
Zur Durchführung des Bauvorhabens ist in der Feldstraße Grunderwerb für die Wendeanlage (ca. 201 m²) und im Bereich zwischen der Straße Am Hirschsprung und Ginsterweg (ca. 162 m²) für die Anordnung der Entwässerungsmulden erforderlich.
Kostenberechnung
Straßenbau mit Planung und Baustelleneinrichtung (BE) 166.994,76 EUR Straßenbeleuchtung mit Planung 36.687,70 EUR Grundstückszufahrten mit Planung und BE 13.560,47 EUR Grunderwerb einschließlich aller Nebenkosten 10.282,04 EUR Gesamtkosten der Baumaßnahme 227.524,97 EUR
Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen sind.
Bauzeit
Die Realisierung der Baumaßnahme ist nach Vorliegen der baurechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen im II. und III. Quartal 2016 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lagepläne Feldstraße 1 bis 3 (M 1:333) Lageplan Kleine Feldstraße (M 1:333) 2 Straßenquerschnitte Feldstraße (M 1:50) Straßenquerschnitt Kleine Feldstraße (M 1:50)
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