Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0240/2015  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Feldstraße / Kleine Feldstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
14.01.2016 
12. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
24.02.2016 
10. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
U_7_Lageplan_Feldstraße_Blatt_1
U_7_Lageplan_Feldstraße_Blatt_2
U_7_Lageplan_Feldstraße_Blatt_3
U_7_Lageplan_Kleine_Feldstraße
U_6_Straßenquerschnitt_Feldstraße_060
U_6_Straßenquerschnitt_Feldstraße_208
U_6_Straßenquerschnitt_Kleine Feldstraße

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßen­bauvorhaben Feldstraße / Kleine Feldstraße.


Erläuterungen:

 

Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Kisters AG, Büro Cottbus, mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraßen Feld­straße / Kleine Feldstraße beauftragt. Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 12.02.2015 vorgestellt (SVV/0097/2015).

 

Am 05.05.2015 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformations­veranstaltung statt. Anfragen zur Baumaßnahme wurden beantwortet.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlä­gigen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.

 

Die Feldstraße und Kleine Feldstraße bilden gemeinsam eine Erschließungsanlage. Ziel der Baumaßnahme ist es, die unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, die Verkehrssicher­heit zu erhöhen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm-, Abgas- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert. Mit der erstmaligen Herstellung der Feldstraße und Kleine Feld­straße entfällt der städtische Unterhaltungsaufwand für das Begradigen / Hobeln der Ver­kehrsfläche.

 

Die Feldstraße und Kleine Feldstraße befinden sich in der Wasserschutzzone III und sind Teil einer Tempo-30-Zone. Die Feldstraße wird von der Straße Am Hirschsprung bis zum Ende der Bebauung in einer Länge von ca. 275 m hergestellt. Die öffentliche Breite variiert zwischen 5,20 m und 10,20 m. Die Kleine Feldstraße wird in der gesamten Länge von ca. 81,50 m ausgebaut. Hier beträgt die öffentliche Breite ca. 3,90 m.

 

Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt in beiden Straßen mittig im öffentlichen Bereich. Dadurch wird die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anlieger­pflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten gewahrt. Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurde mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

 

Die Fahrbahnbreite der Feldstraße beträgt 4,75 m, in den Einmündungsbereichen wird die Fahrbahn auf 5,50 m aufgeweitet. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind bei Mitbenutzung des Gegenfahrstreifens für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt. Die Kleine Feldstraße bildet hier die Ausnahme, Müllfahrzeuge können hier nicht einfahren. Für die verschiedenen Sammel- und Entsorgungsbehältnisse wird in der Feldstraße eine Bereit­stellungsfläche für die Anwohner der Kleinen Feldstraße befestigt hergestellt. Die zur Ver­gung stehende öffentliche Breite der Kleinen Feldstraßesst nur eine Fahrbahnbreite von 3,00 m zu.

 

Die Ausführung der Fahrbahn ist in beiden Straßen in bituminöser Bauweise mit folgendem Straßenaufbau gemäß RStO 12 vorgesehen:

 

4 cm Asphaltdeckschicht

10 cm Asphalttragschicht

30 cm Schottertragschicht 0/45

44 cm Oberbau

 

Die Fahrbahn der Feldstraße wird beidseits mit Tiefbordsteinen eingefasst. Das anfallende Oberflächenwasser wird versickert. Von der Straße Am Hirschsprung bis hinter die Einmün­dung Ginsterweg erfolgt die Niederschlagswasserableitung durch einseitiges Fahrbahnge­lle in Richtung Südost (Feld). In diesem Bereich wird in der Entwässerungsrichtung ein 0,75 m breites, begrüntes, standfestes Bankett angelegt. Anschließend wird eine 1,00 m breite Versickerungsmulde für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite beträgt die Bankettbreite 0,50 m. Im Anschluss an diesen Bereich erfolgt die Straßenentwässerung über das angeordnete Dachgefälle der Fahrbahn mit beidseitigem 0,75 m breitem Bankett in die 1,00 m breiten Entwässerungs­mulden. Am Ausbauende wird eine für 3-achsige Müllfahrzeuge bemessene Wendeanlage angeordnet.

 

Die Fahrbahn der Kleinen Feldstraße mit Dachgefälle wird beidseits mit Rundbordsteinen eingefasst, die zur Wasserführung 3 cm höher eingebaut werden als die Asphaltbefestigung. Das anfallende Niederschlagswasser wird über das Längsgefälle der Fahrbahn in Richtung Feldstraße abgeleitet und in die dort entsprechend dem zusätzlichen Anfall bemessenen Versickerungsmulden abgeleitet und zur Versickerung gebracht.

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 28 cm Schottertragschicht 0/45.

 

Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme mit insgesamt 11 technischen LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten erneuert (Feldstraße 8 Stück und Kleine Feldstraße 3 Stück). Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,95 m, das Kabel wird erdverlegt. Mit der Beleuchtungsplanung wurde die Planungsgesellschaft DEGAT mbH aus Cottbus beauftragt. Die CO2-Emission sinkt durch die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage um ca. 60 %, das entspricht den Klimaschutzzielen der Stadt Forst (Lausitz).

 

Zur Durchführung des Bauvorhabens ist in der Feldstraße Grunderwerb für die Wendean­lage (ca. 201 m²) und im Bereich zwischen der Straße Am Hirschsprung und Ginsterweg (ca. 162 m²) für die Anordnung der Entwässerungsmulden erforderlich.

 

Kostenberechnung

 

Straßenbau mit Planung und Baustelleneinrichtung (BE)              166.994,76 EUR

Straßenbeleuchtung mit Planung              36.687,70 EUR

Grundstückszufahrten mit Planung und BE              13.560,47 EUR

Grunderwerb einschließlich aller Nebenkosten              10.282,04 EUR

Gesamtkosten der Baumaßnahme              227.524,97 EUR

 

Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßenbaumaß­nahme abgeschlossen sind.

 

Bauzeit

 

Die Realisierung der Baumaßnahme ist nach Vorliegen der baurechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen im II. und III. Quartal 2016 vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612067 und 09612068

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lagepläne Feldstraße 1 bis 3 (M 1:333)

Lageplan Kleine Feldstraße (M 1:333)

2 Straßenquerschnitte Feldstraße (M 1:50)

Straßenquerschnitt Kleine Feldstraße (M 1:50)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 U_7_Lageplan_Feldstraße_Blatt_1 (293 KB)    
Anlage 2 2 U_7_Lageplan_Feldstraße_Blatt_2 (325 KB)    
Anlage 3 3 U_7_Lageplan_Feldstraße_Blatt_3 (339 KB)    
Anlage 4 4 U_7_Lageplan_Kleine_Feldstraße (203 KB)    
Anlage 5 5 U_6_Straßenquerschnitt_Feldstraße_060 (88 KB)    
Anlage 6 6 U_6_Straßenquerschnitt_Feldstraße_208 (89 KB)    
Anlage 7 7 U_6_Straßenquerschnitt_Kleine Feldstraße (79 KB)