Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0241/2015  

 
 
Betreff: Information zu einer grenzüberschreitenden Beteiligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben "Braunkohlentagebau in Gubin"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
14.01.2016 
12. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Anhörung
24.02.2016 
10. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Anhörung
04.03.2016 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
stellungnahme
anlage 2

Information:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber informiert, dass das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine grenzüberschreitende Beteiligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben „Braunkohlebergbau in Gubin“ eingeleitet hat und die Stadt Forst (Lausitz) hierzu als Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme bis 12.01.2016 aufgefordert wurde.

 

Die beigefügte Stellungnahme (mit den Anlagen 1 und 2) wurde eingereicht.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die polnische Generaldirektion für Umweltschutz, Generalna Dyrektcja Ochrony Srodowiska, Departamanent Ocen oddzialywania na Srodowiska u. Wawelska 52/54, 00-0922 Warszwawa hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 über eine von der polnischen Seite durchzuführende Umweltver­träglichkeitsprüfung informiert. Die Firma PGE GUBIN Sp.z o.o beabsichtigt demnach den Aufschluss des Braunkohlentagebaus am Standort Gubin. Das Vorhaben befindet sich im Grenzgebiet der Lausitzer Neiße.

 

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hat die Stadt Forst (Lausitz) erstmals mit Schriftsatz vom 26. Oktober 2015 über eine grenzüberschreitende Beteiligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den „Braunkohlenbergbau in Gubin“ unterrichtet.

 

Diese Berde ist gemäß § 9b UVPG die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorgenannte Vorhaben.

 

Mit Schreiben vom 05. November 2015 wurde eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 30. November bis zum 29. Dezember 2015 angekündigt. Hierzu erfolgte eine Veröffentlichung im Sonderamtsblatt Nr. 5/2015 am 21. November. Die Offenlegung wurde im Fachbereich Bürgerservice Infothek der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt.

 

In dem übersandten Umweltbericht werden die Ergebnisse der Umweltverträglichkeits­prüfung für den Betrieb des Braunkohlentagebaus Gubin dargestellt.

 

Hierbei sollen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf einzelne Schutzgüter (Umwelt und Mensch) unter Berücksichtigung des durch den Investor angenommenen Standortes untersucht werden.

 

Die Grenzen des Braunkohlenreviers umfassen im Westen den Bogen der Lausitzer Neiße (Grenze zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland), im Süden und Nordosten die nicht mehr benutzte Bahnstrecke Gubin Llubsko und im Südosten die Bahnstrecke zwischen Zasieki, Brody und Grodziszcze.

 

Eine Inbetriebnahme der Grube Guin soll nicht vor dem Jahr 2030 erfolgen. Gefördert werden sollen 17 Mio MG/Jahr; die geplante Dauer des Vorhabens soll 53 Jahre betragen (davon 4 Jahre für Abraumarbeiten, 49 Jahre für die Förderung). Die Bergbaufläche wird 10.363 ha beanspruchen, die Bergbaulandschaft soll 29.063,05 ha umfassen.

 

Folgende Anlagen sind hierbei geplant:

 

      Tagebaufeld mit einem technischen Vorfeld mit variierender Breite

      Teilweise Dichtwände als Schutzeinrichtung der nahe gelegenen Umwelt

      Sicherheitslinien bei Entwässerungsbrunnen und Entwässerungsanlagen

      Innenkippe

      Technische Anlagen

      Technische Räume und Büroräume innerhalb des Tagebaus

 

Die Ortsvorsteher wurden in Anlehnung an die Beteiligungsvorgaben aus der Kommunal­verfassung des Landes Brandenburg über die vorgelegten Unterlagen zur grenzüberschrei­tenden Beteiligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Braun­kohlebergbau in Gubin mit Schreiben vom 05.11.2015 informiert, des Weiteren wurden die digitalen Unterlagen den betroffenen Fachbereichen und der Stabsstelle der Stadt Forst (Lausitz) zur Kenntnis mit der Bitte um Stellungnahme gegeben.

 

 

Durch die Ortsvorsteher von Briesnig, Mulknitz und Horno wurde eine Stellungnahme in Aussicht gestellt, die aber bei Erstellung der Vorlage noch nicht vorlag.

Die übrigen Ortsvorsteher werden keine eigenständige Stellungnahme abgeben.

Die Fraktionsvorsitzenden wurden mit Schreiben vom 09.12.2015 über die grenzüberschreitende Beteiligung und über die Offenlegung der Planunterlagen im Bürgeramt informiert. Rückäerungen liegen derzeit noch nicht vor.
 

 

Fehlende Prüffähigkeit eines Teiles der vorgelegten Planunterlagen

 

Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Angaben sind von grundsätzlicher Bedeutung. Dabei muss bei Durchsicht der Unterlagen die Erlangung eines Grundverständnisses für die Inhalte der vorgelegten Planunterlagen möglich sein.

 

Speziell bei der übersandten allgemeinverständlichen nichttechnischen Zusammenfassung ist die Lesbarkeit und Prüffähigkeit in erheblichem Maße eingeschränkt. Die Deutungshoheit des vorgelegten Textes liegt beim Leser, sodass eine korrekte Beurteilung der Inhalte der Planung nicht mehr einwandfrei möglich ist.

 

Selbst für Personen, die im Bereich Planung arbeiten, sind die Texte nur schwer lesbar, teilweise befinden sich in den Texten polnische Wörter, die Satzstellung ist falsch und dem Übersetzungstext ist anzumerken, dass planerische Zusammenhänge nicht entsprechend dargestellt wurden. Die Formulierungen sind inhaltlich an vielen Stellen des Textes nicht hinreichend bestimmt.

 

Die Prüffähigkeit der vorgelegten Planunterlagen wird aus diesen Gründen seitens der Stadt Forst (Lausitz) gerügt, des Weiteren wird die Art der durchgeführten Beteiligung (Übersen­dung nur eines Exemplars in Papierform, zu späte Übersendung der Unterlagen zur Offenlegung) beanstandet.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat einen Konsultationstermin mit den polnischen Behörden im Rahmen ihrer Stellungnahme beantragt. Ort und Zeitpunkt dieser Veranstaltung (ggf. beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Cottbus) werden noch bekannt gegeben.

 

r die Stellungnahme der deutschen Behörden sind folgende polnischen Behörden zuständig:

 

  1. Generaldirektion für Umweltschutz

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

 

  1. Regionaldirektion für Umweltschutz in Gorzów

Wielkopolski, ul. Jagiellonczyka 8

66-400 Gorzów Wielkopolski

E-Mail: kopalnia.gubin@rdos.gov.pl

 

Die Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) ist an diese Behörden zu versenden, des Weite­ren eine Kopie an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.

 

rger, die während der Offenlegung Einsicht in die Planunterlagen genommen haben, konnten ihre Stellungnahme auch direkt an die Regionaldirektion für Umweltschutz in Gorzów Wielkopolski, ul. Jagiellonczyka 8, 66-400 Gorzów Wielkopolski, übersenden.

 

Direkt an die Stadt Forst (Lausitz) übersandte Stellungnahmen von Bürgern werden ebenfalls fristgerecht an die zuständige polnische Behörde übersandt.


Anlagen:

 

Stellungnahme mit den Anlagen 1 und 2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 stellungnahme (1156 KB)    
Anlage 2 2 anlage 2 (160 KB)