Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0242/2016  

 
 
Betreff: Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schödel
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
14.01.2016 
12. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.02.2016 
10. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.03.2016 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) stellt zur Sicherung der Blüten­bestäubung der Kultur- und Nutzpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen System der Natur für die auf dem Gemeindegebiet der Stadt Forst (Lausitz) tätigen Imker die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.

 

Die Imker sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln, gewissenhaft zu befolgen.


Erläuterungen:

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt grundsätzlich jedem das Recht, auf seinem eigenen Grundstück eine Imkerei in beliebig großem Umfang zu betreiben. Das Gleiche gilt auch für ein fremdes Grundstück, das der Imker zu diesem Zweck gepachtet hat oder für das ein Einverständnis des Eigentümers vorliegt.

 

Die Bedeutung der Bienenhaltung für die Kultur- und Nutzpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen System ist wissenschaftlich belegt und allgemein anerkannt. Obwohl der Honigbiene eine hohe ökologische und ökonomische Bedeutung zukommt, ist sie im Gegensatz zu den Wildbienen, Hummeln und Hornissen nicht von den besonderen Schutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfasst.

 

Die Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung für das Gemeindegebiet Forst (Lausitz) dient in erster Linie der Sicherung, Stärkung und Unterstützung der Imkerei. Des Weiteren ist sie eine wesentliche Hilfe bei Rechtsfragen und eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die immer dann auftreten können, wenn es darum geht, dass von einem Bienenstand Emissionen ausgehen (z. B. summen, schwärmen, Bienenkot). Regelmäßig werden dann die §§ 906, 1004 BGB bemüht. Sowohl in verwaltungsrechtlichen als auch in zivilrechtlichen Klageverfahren orientieren sich die Gerichte auch an der Frage der Ortsüblichkeit.

 

Die Bienenhaltung ist vom Nachbarn oder sonstigen Betroffenen dann zu dulden, wenn sie ortsüblich ist, weil dann davon ausgegangen werden muss, dass dies zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung für die nähere Umgebung führt. Dabei müssen die Lebensgewohnheiten und die Anschauungen der Bevölkerung beachtet werden. Letzteres hat zur Konsequenz, dass eine Bienenhaltung z. B. in der Nähe von Badeanstalten, Krankenhäusern, Sportplätzen, Kindereinrichtungen und Schulen nicht ortsüblich ist.

 

In der Stadt Forst (Lausitz) ist der Imkerverein Forst und Umgebung e.V. seit mehr als 150 Jahren tätig. Der Imkerverein ist damit auch der zweitälteste Traditionsverein in Forst (Lausitz). Aktuell sind im Gemeindegebiet Forst (Lausitz) 31 Imker, die jeweils bis zu 10 Bienenvölker haben, registriert. Für alle tätigen Imker gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die im Bienenrecht (Bienenprivatrecht und öffentliches Bienenrecht) zusammengefasst sind. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung von Beeinträchtigungen z. B. durch Errichtung einer Trennwand, das Bepflanzen mit Büschen und Sträuchern, um den Anflug zu steuern, angemessene Völkerzahl u. a.

 

Der Imkerverein Forst und Umgebung e.V. hat mit Schreiben vom 18.05.2015 die Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung und damit die Unterstützung der Stadt Forst (Lausitz) für die Imkerei beantragt.

 

hrend des Konsultationsgesprächs am 16.07.2015 haben die Vertreter des Imkervereins nochmals die Brisanz ihres Antrages erläutert. Hervorgehoben wurde dabei die Bedeutung der Bienenhaltung im Besonderen. Der Verein machte auch deutlich, dass die Bienenhaltung mit steigender Sensibilität der Menschen auf störende Einflüsse immer schwieriger wird. Mit der Feststellung der Ortsüblichkeit und damit der rechtlichen Stärkung der Imkerei in Forst (Lausitz) verspricht sich der Verein auch eine Mitgliederkonstanz und hofft wieder auf mehr Zulauf.

 

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage mit Einbeziehung des Landkreises Spree-Neiße (Fachbereich Umwelt, Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Verkehr, Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) und der Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Forst (Lausitz) und Rücksprache mit Gemeinden, in denen die Ortsüblichkeit der Bienenhaltung anerkannt ist, wird aufgrund der hohen ökologischen und ökonomischen Bedeutung der Imkerei der Antrag unterstützt.

 

Die schriftlichen Stellungnahmen liegen im Fachbereich Bauen vor. In Auswertung der Stellungnahmen kann festgestellt werden, dass unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen durch die Imker die Ortsüblichkeit der Bienenhaltung positiv bewertet wird und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll.