Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0243/2016  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Lindners Weg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Simon
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
14.01.2016 
12. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
24.02.2016 
10. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LP-A3 Lindner
Regelquerschnitte Lindners Weg

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Lindners Weg.


Erläuterungen:

 

Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Rehork aus Cottbus mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Lindners Weg in Forst (Lausitz) beauftragt. Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 12.02.2015 vorgestellt (SVV/0100/2015). Am 28.04.2015 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Anfragen zur Baumaßnahme wurden beantwortet.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.

 

Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Straße. Damit ist primär die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Ordnung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung verbunden. Gleichzeitig wird eine gestalterische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger erreicht. Mit der erstmaligen Herstellung des Lindners Weg entfällt der städtische Unterhaltungsaufwand im Rahmen der Begradigung (Hobeln) der Verkehrsfläche.

 

Es handelt sich bei dem Lindners Weg um ein „Allgemeines Wohngebiet“. Verkehrsrechtlich befindet sich der Lindners Weg in einer „Zone 30“. Der Lindners Weg befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III.

 

Die Straße hat eine Ausbaulänge von ca. 330,00 m. Die öffentliche Breite beträgt im westlichen Bereich im Mittel 9,00 m sowie im südlichen Bereich ca. 7,00 m. Die Fahrbahn verläuft im westlichen Bereich mittig im öffentlichen Verkehrsraum. Im südlichen Bereich wurde die Fahrbahn außermittig im Straßenraum angeordnet, um eine einseitige Muldenversickerung zu gewährleisten.

 

Die geplante Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m; dies entspricht einem Begegnungsverkehr Pkw/Lkw bei verminderter Geschwindigkeit. Die Fahrbahn wird in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung hergestellt.

 

Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wird der Baumstandort (Eiche) im Einmündungsbereich der Friesenstraße / Lindners Weg zugunsten einer Verbrei­terung des Kurvenbereiches gefällt. Drei Ersatzpflanzungen sind in unmittelbarer Nähe zum Baumstandort entlang der Grünfläche zwischen der kommunalen Gartenanlage und der Kindertagesstätte vorgesehen.

 

Beidseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt. Im westlichen Teil werden auf beiden Seiten jeweils 1,00 m breite Versickerungsmulden für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet. Die im öffentlichen Straßenraum mittig angeordnete Fahrbahn erhält entsprechend ein Dachgefälle. Im südlichen Bereich Lindners Weg erfolgt aufgrund des zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes die Anordnung einer 1,00 m breiten Versickerungsmulde einseitig. Die Fahrbahnanlage ist im Straßenraum außermittig angeordnet. Die beidseitigen Seitenräume des öffentlichen Straßenraumes werden mit Rasen begrünt.

 

Straßenaufbau nach RStO 12:

 

4 cm                             Asphaltdeckschicht

8 cm                             Asphalttragschicht

15 cm                             Schottertragschicht

23 cm                            Frostschutzschicht___

50 cm                            Gesamtoberbaustärke

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten für den Lindners Weg erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster. Die Oberbaustärke beträgt 40 cm. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge sind mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von insgesamt 30 Grundstückseigentümern haben 27 Grundstückseigentümer mitgewirkt. Die Grundstücke, für die kein Antrag auf Erstellung einer Zufahrt vorliegt und bei denen die Anordnung einer Zufahrt erforderlich ist, erhalten entsprechend dem Charakter des Wohngebietes jeweils eine Zufahrtsbreite von 3,00 m.

 

Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem LED-Leuchtensystem erneuert. Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro COPI mbH aus Cottbus mit der Beleuchtungsplanung Lindners Weg in Forst (Lausitz) beauftragt. Es werden 9 Leuchten angeordnet.

 

Zur Gewährleistung der Erschließung wurde Erwerb von Teilen der Flurstücke 165 und 166 der Flur 32 erforderlich.

 

Kostenberechnung Lindners Weg:

 

Straßenbau mit Planung              170.227,84 EUR

Straßenbeleuchtung mit Planung              28.348,84 EUR

Grundstückszufahrten mit Planung              21.045,08 EUR

Grunderwerb einschl. aller Nebenkosten              4.536,70 EUR

 

Gesamtkosten der Baumaßnahme              224.158,46 EUR

 

Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen sind.

 

Bauzeit:

 

Die Realisierung der Baumaßnahme ist nach Vorliegen der baurechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen im Frühjahr 2016 vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612063

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan mit Regelquerschnitten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP-A3 Lindner (389 KB)    
Anlage 2 2 Regelquerschnitte Lindners Weg (502 KB)