Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Friesenstraße. Erläuterungen:
Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Rehork aus Cottbus mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Friesenstraße in Forst (Lausitz) beauftragt. Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 12.02.2015 vorgestellt (SVV/0098/2015). Am 28.04.2015 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Anfragen zur Baumaßnahme wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Straße. Damit ist primär die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Ordnung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung verbunden. Gleichzeitig wird eine gestalterische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger erreicht. Mit der erstmaligen Herstellung der Friesenstraße entfällt der städtische Unterhaltungsaufwand im Rahmen der Begradigung (Hobeln) der Verkehrsfläche.
Es handelt sich bei der Friesenstraße um ein „Allgemeines Wohngebiet“. Verkehrsrechtlich befindet sich die Friesenstraße in einer „Zone 30“. Die Friesenstraße befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III.
Die Friesenstraße hat östlich der Fichtestraße eine Ausbaulänge von ca. 86,00 m sowie westlich der Fichtestraße eine Ausbaulänge von ca. 156,00 m. Die öffentliche Breite beträgt im Mittel 6,00 m. Östlich der Fichtestraße wird die Friesenstraße als Stichstraße ohne Wendehammer ausgebildet. Eine Aufstellfläche für die Mülltonnen wird im Einmündungsbereich der Fichtestraße befestigt.
Die geplante Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und Einseitneigung. Die Fahrbahn wurde außermittig im Straßenraum angeordnet, um eine einseitige Muldenversickerung zu gewährleisten.
Beidseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt. Im südlichen Seitenraum wird eine 1,00 m breite Versickerungsmulde außermittig für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet.
Zwischen der Fichtestraße und dem Lindners Weg beträgt die Fahrbahnbreite 4,00 m. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und Einseitneigung. Die Fahrbahn wurde außermittig im Straßenraum angeordnet, um eine einseitige Muldenversickerung zu gewährleisten. Die Fahrbahnbreite lässt unter Berücksichtigung der Tempo-30-Zone einen Begegnungsverkehr Pkw/Pkw für diese Anliegerstraße zu.
Beidseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt. Es wird eine 1,00 m breite Versickerungsmulde für das anfallende Niederschlagswasser auf der nördlichen Straßenseite angeordnet. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt.
Die beidseitigen Straßenräume des öffentlichen Straßenraumes werden mit Rasen begrünt.
Straßenaufbau nach RStO 12:
4 cm Asphaltdeckschicht 8 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht 23 cm Frostschutzschicht___ 50 cm Gesamtoberbaustärke
Die Befestigung der Grundstückszufahrten der Friesenstraße erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster. Die Oberbaustärke beträgt 40 cm. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge sind mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von 17 Grundstückseigentümern haben 17 Grundstückseigentümer mitgewirkt.
Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem LED-Leuchtensystem erneuert. Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro COPI mbH aus Cottbus mit der Beleuchtungsplanung Friesenstraße in Forst (Lausitz) beauftragt. Es werden 7 Leuchten angeordnet.
Zur Gewährleistung der Erschließung wurde Erwerb von Teilen der Flurstücke 165 und 166 der Flur 32 erforderlich.
Kostenberechnung Friesenstraße:
Straßenbau mit Planung 103.047,97 EUR Straßenbeleuchtung mit Planung 21.193,35 EUR Grundstückszufahrten mit Planung 5.195,54 EUR
Gesamtkosten der Baumaßnahme 129.436,86 EUR
Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen sind.
Bauzeit:
Die Realisierung der Baumaßnahme ist nach Vorliegen der baurechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen im Frühjahr 2016 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan mit Regelquerschnitten
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