Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung in der B 112, OD Forst, Spremberger Straße, Abschnitt Rosenkreisel bis Wasserturmkreisel.
Erläuterungen:
Der Landesbetrieb Straßenwesen, die Stadt Forst (Lausitz) und die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) sind zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse übereingekommen, die Ortsdurchfahrt Forst im Zuge der B 112 – im ABS 007 auf einer Länge von 970 m gemeinschaftlich zu planen und damit die Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Bauausführung zu schaffen.
Bereits vor längerer Zeit wurden die vorhandenen ca.100 Jahre alten Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle und Grundstücksanschlussleitungen mittels TV–Befahrungen untersucht und auf Grund der festgestellten Schäden und der erheblichen Verkehrsbelastungen, die im Bereich der Bundesstraße vorhanden sind, eine Erneuerung der Kanäle und Leitungen vorgesehen. Auf Grund des Alters der Kanäle kann davon ausgegangen werden, dass die Muffenverbindungen der Steinzeugrohre, die zum Zeitpunkt der Verlegung aus Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt wurden, nicht dicht sind und damit nicht den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Analog trifft das auch für die Grundstücksanschlussleitungen zu. Ebenfalls entsprechen die Schächte nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Der Schmutzwasserkanal (SWK) sowie die Grundstücksanschlussleitungen für Niederschlagswasser werden im Auftrag der Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) von der infraprojekt Ingenieur GmbH geplant.
Die Planung der Straße und der Straßenentwässerung sowie des Niederschlagswasserkanals (NWK) erfolgte im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen durch das Ingenieurbüro Kisters AG. Die Städtische Abwasserbeseitigung zeichnet sich jedoch entsprechend der mit dem Landesbetrieb Straßenwesen abgeschlossenen Vereinbarung verantwortlich für die Neuverlegung des Niederschlagswasserkanals und den Ausbau des vorhandenen im Baubereich. Dazu gehören die Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung der Leistungen.
Schmutzwasserableitung
Um der Forderung des Landesbetriebes Straßenwesen Rechnung zu tragen, die Schächte der neuen Kanäle jeweils in die Spurmitte der Fahrbahnen einzubauen, müssen die Trassen der vorhandenen Kanäle genutzt werden. Damit während des Neubaus nicht beide Medien übergepumpt werden müssen, wird der neue SWK in der nordwestlichen Trasse des vorhandenen NWK gebaut und umgekehrt. Die Anbindepunkte im Bereich "Kreisverkehr am Wasserturm" sind jedoch vorgegeben, so dass sich die beiden Kanäle vor den Umbindungen kreuzen werden.
Die vorhandene Schmutzwasserdruckleitung wird am Bauanfang an den neuen SWK angebunden und im Bereich zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Töpferstraße außer Betrieb genommen und verpresst. Die Verkürzung der Druckrohrleitung um ca. 620 m ist notwendig, da sie im südlichen Seitenbereich der Straße liegt, in dem Neupflanzungen von Bäumen geplant sind. Diese Pflanzungen sind aus naturschutzrechtlicher Sicht erforderlich und eine Änderung des Straßenprofils ist nicht möglich. Für eine Aufrechterhaltung der Druckleitung wären kostenintensive Schutzmaßnahmen notwendig, über denen die Pflanzungen erfolgen würden. Das könnte sich aber einerseits negativ auf die Standsicherheit der Bäume auswirken, andererseits wäre der Zugang zur Leitung im Havarie- oder Schadensfall erschwert. Durch die Vorverlegung der Druckleitungseinbindung in den SWK an den Bauanfang ist im Bereich der ersten 620 m des neuen SWK eine Dimensionserhöhung notwendig. Die zusätzlichen Kosten für die Dimensionserhöhung bekommt die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) vom Landesbetrieb Straßenwesen und der Stadt Forst (Lausitz) erstattet.
Durch den vorhandenen Anbindepunkt beim Kreisverkehr am Wasserturm sowie die Tiefenlage der vorhandenen Seitenzuläufe und SW-Grundstücksanschlussleitungen ist die Einhaltung des Mindestgefälles von 3,3 %o nicht möglich. Die Planung ergab zwischen den Schächten S2 und S22 ein einheitliches Gefälle von 1,7 ‰. Durch die Anbindung der Druckleitung wird jedoch eine Erhöhung der Fließgeschwindigkeit erreicht und somit einer Ablagerung von Schwebstoffen entgegengewirkt. Der Kanal aus der Wiesenstraße soll in absehbarer Zeit erneuert werden und in die andere Richtung entwässern. Eine Erneuerung im Bereich der Spremberger Straße ist daher vorerst nicht vorgesehen. Aus diesem Grund erfolgt die vorläufige Anbindung bereits auf Höhe des alten Schmutzwasserschachtes in der Spremberger Straße.
Der Kanal DN 200 Stz aus der Einsteinstraße wird nicht wieder angebunden, da er in die andere Richtung entwässert und vermutlich nur als Überlauf genutzt wurde. Hier erfolgt ein teilweiser Rückbau und Verschluss im Bereich der Baugrenze.
Für die gesamte Schmutzwasserableitung ergeben sich folgende Hauptleistungen: - Rohre bis S1 8 m DN 300 PE S1 bis S7 260 m DN 300 Stz S7 bis S11 210 m DN 400 Stz S11 bis S20 465 m DN 500 Stz S20 bis S21 12 m DN 400 PVC-U S21 bis 246946 35 m DN 500 Stz - 16 Betonschächte DN 1000 (S7 bis S19, S22 bis S24) - 2 Betonschächte DN 1200 (S20 und S21) - 5 Schächte DN 1000 aus Kunststoff (S2 bis S6) - 1 Druckentlastungsschacht DN 1000 aus Kunststoff (S1) - 47 Gundstücksanschlussleitungen, Gesamtlänge ca. 590 m - Zuläufe aus den Seitenstraßen ca. 160 m DN 200 Stz.
Den Restbuchwert zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme der Druckleitung einschließlich deren Verpressung sowie die zusätzlichen Kosten für die durch den Wegfall der Druckleitung notwendig werdende Erhöhung der Nennweite des Freispiegelkanals werden jeweils zur Hälfe zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Landesbetrieb Straßenwesen getragen und der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) erstattet.
Niederschlagswasserableitung
Durch die Zwangspunkte am Bauende und an den Anbindepunkten der Zuläufe aus den Seitenstraßen entsprechen Tiefenlage und Gefälle des geplanten NWK überwiegend dem vorhandenen NWK. Die Rohrsohle des neuen NWK liegt zwischen 1,3 m und 2,5 m unter Geländeoberkante und das Gefälle beträgt zwischen 1,5 ‰ und 3,3 ‰. Die neuen Leitungen zur Anbindung der Kanäle aus den Seitenstraßen werden im Regelfall bis zur Baugrenze des Straßenbaus geführt, damit bei einer späteren Erneuerung dieser Kanäle der neue Straßenoberbau nicht aufgebrochen werden muss.
Für die gesamte Niederschlagswasserableitung ergeben sich folgende Hauptleistungen: - Rohre RP16 bis RP24 275 m DN 800 Beton RP11 bis RP16 205 m DN 600 Beton RP7 bis RP11 165 m DN 500 Beton RP5 bis RP7 100 m DN 400 Beton RP1 bis RP5 240 m DN 300 Beton - 14 Betonschächte DN 1000 - 11 Betonschächte DN 1200 - 43 Gundstücksanschlussleitungen, Gesamtlänge ca. 490 m - Zuläufe aus den Seitenstraßen ca. 92 m DN 300 Beton, ca. 42 m DN 250 Stz und ca. 3 m DN 250 PP
Die Entwässerungsanlagen in der B 112 führen das auf der Verkehrsanlage, den einmündenden kommunalen Straßen und den privaten Flächen (Hofflächen, Dachentwässerungen) anfallende Niederschlagswasser ab. Somit wird eine öffentliche Leitung für die Stadt bzw. die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) nach dem Wasserhaushaltsgesetz hergestellt. Der Niederschlagswasserkanal befindet sich in den Grundflächen des Landesbetriebes Straßenwesen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Benutzung regeln sich nach dem abgeschlossenen Straßenbenutzungsvertrag.
Die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) übernimmt nach Fertigstellung die gesamten Anlagen der Niederschlagswasserableitung (Niederschlagswasserkanal, Straßenabläufe, Kastenrinnen) im auszubauenden Straßenabschnitt der B 112 in ihre Baulast, da es sich um eine öffentliche Leitung (gemeindliche Kanalisation) handelt.
Der Landesbetrieb Straßenwesen beteiligt sich gemäß Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) vom 10.08.2012 Nr. 14, Absatz 3 an den Kosten des Entwässerungskanals einschließlich der Schächte in der Höhe eines Betrages, den er bei Durchführung einer eigenen Oberflächenentwässerung hätte aufwenden müssen. Nach der Kostenberechnung sind das ca. 149.000,00 EUR. Die Kosten der Straßenabläufe und Kastenrinnen einschließlich der Anschlussleitungen werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen vollständig getragen.
In den beiliegenden Lageplänen – Ausführungsplanung B 112, OD Forst, Spremberger Straße, Erneuerung Schmutzwasserkanal und Niederschlagswasser-GAL– Lageplan 1 bis 5 und Niederschlagswasser Lageplan 1. -6. BA sind die Leitungstrassen dargestellt.
Die Baukosten belaufen sich nach den Kostenberechnungen für die Schmutzwasserableitung auf ca. 608.000,00 EUR und die Niederschlagswasserableitung auf ca. 383.000,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan Ausführungsplanung B 112, OD Forst, Spremberger Straße, Erneuerung Schmutzwasserkanal und Niederschlagswasser-GAL(Lageplan 1 bis 5)
Lageplan Ausführungsplanung B 112, OD Forst, Spremberger Straße, Niederschlagswasser (Lageplan 1. – 6. BA)
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