Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Sorauer Straße, 2. Bauabschnitt, Mühlgraben bis Rüdigerstraße.
Erläuterungen:
Bis zum Brückenneubau über den Mühlgraben mündeten die Niederschlagswasserkanäle im Bereich der Brücke in den Mühlgraben. Mit dem Brückenneubau wurde seitens der Unteren Wasserbehörde keine Genehmigung mehr dazu erteilt, denn durch die Anhebung des ursprünglichen Wasserspiegels für die Wasserkraftanlage in der ehemaligen Stadtmühle staute das Mühlgrabenwasser bis in die Niederschlagswasserkanäle zurück. Somit standen die Kanäle ständig unter Wasser. Dadurch kam es zu hydraulischen Problemen beim Abfluss und bei Starkregenereignissen war die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Hinzu kam es durch die Verringerung der Fließgeschwindigkeit zur Ablagerung von Feststoffen. Aus diesem Grund musste der bestehende Niederschlagswasserkanal auf der östlichen Seite des Mühlgrabens vorübergehend bis zum Neubau der Niederschlagswasserableitung im 2. Bauabschnitt an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden, um den Niederschlagswasserabfluss bis zum Neubau dieses Kanalabschnittes zu sichern.
Die Änderung der Fließrichtung des Niederschlagswasserkanals zwischen dem Mühlgraben und der Rüdigerstraße erfordert den Neubau dieses Kanalabschnittes mit Anschluss an den Niederschlagswasserkanal in der Rüdigerstraße.
Für das Teileinzugsgebiet Einleitstelle Mühlengraben an der Rüdigerstraße/Mühlenstraße wurde im Rahmen der Generalentwässerungsplanung eine hydraulischer Berechnung durchgeführt, um den Nachweis zu erbringen, dass für die zusätzlichen Planungsflächen und Kanäle der vorhandene Kanal ausreichend ist. Die Nennweiten DN 400 und DN 500 in der Sorauer Straße ab der Tagorestraße bis zur Rüdigerstraße sind entsprechend der hydraulischen Berechnung erforderlich, da der Kanalabschnitt in der Rüdigerstraße zwischen Mühlenstraße und Am Haag bereits hydraulisch maximal ausgelastet ist und somit durch den Rückstau und das minimale Kanalgefälle eine Kanalüberstauung nach der Berechnung mit dem 3-jährigen Modellregen nachgewiesen wurde. Durch die größeren Nennweiten wird somit Stauvolumen geschaffen, um eine Kanalüberstauung zu vermeiden. Eine Reduzierung ist daher nicht zu empfehlen.
Unabhängig von der notwendigen Fließrichtungsänderung des Niederschlagswasserkanals wurden im Rahmen der Planung die vorhandenen ca. 100 Jahre alten Schmutz- und zum Teil auch Niederschlagswasserkanäle mittels TV-Befahrungen untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach DWA-M 149-3 klassifiziert.
Die vorhandenen Kanäle weisen zahlreiche Schadstellen in Form von Rissen, Wurzeleinwuchs und Scherbenbildung sowie Lageabweichungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit über die oben genannte Problematik hinaus stark einschränken.
Die Art der vorliegenden Schäden macht gemäß DWA-M 149-3 die Einordnung in die folgenden Zustandsklassen erforderlich:
Zustandsklasse 1 - kurzfristige Schadensbeseitigung (4 Haltungen – 2 x SW; 2 x NW) Zustandsklasse 2 - mittelfristige Schadensbeseitigung (3 Haltungen - 3 x SW)
Die Schäden sind in dem beiliegenden Übersichtslageplan – TV-Befahrung – SW und NW dargestellt.
Aufgrund der festgestellten Schäden an den Schmutzwasserkanalhaltungen soll der schadhafte Schmutzwasserkanal in diesem Bauabschnitt parallel zum Niederschlagswasserkanal erneuert werden. Ebenfalls werden die Grundstücksanschlussleitungen erneuert soweit diese nicht in den letzten Jahren erstmalig hergestellt worden sind.
Für die Schmutzwasserableitung ergeben sich folgende Hauptleistungen:
Freigefällekanal DN 200 Steinzeug 256 m Freigefällekanal DN 250 Steinzeug 7 m Schächte d=1 m 7 Stück Grundstücksanschlüsse DN 150 Steinzeug 13 Stück
Für die Niederschlagswasserableitung ergeben sich folgende Hauptleistungen:
Freigefällekanal DN 250 PP 64 m Freigefällekanal DN 300 Beton 14 m Freigefällekanal DN 400 Beton 9 m Freigefällekanal DN 500 Beton 75,5 m Freigefällekanal DN 400 Stahlbeton 157 m Schächte d=1 m 8 Stück Schächte d=1,2 m 1 Stück Schächte d=1,5 m 1 Stück Grundstücksanschlüsse DN 150 Steinzeug 3 Stück Grundstücksanschlüsse DN 200 Steinzeug 1 Stück Straßenabläufe 16 Stück
In dem beiliegenden Lageplan Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Sorauer Straße 2.BA (Mühlgraben bis Rüdigerstraße) – Ausführungsplanung – sind die Leitungstrassen dargestellt.
Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung für den Niederschlagswasserkanal auf ca. 278.000,00 EUR und den Schmutzwasserkanal auf ca. 227.000,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Lageplan Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Sorauer Straße 2.BA (Mühlgraben bis Rüdigerstraße) – Ausführungsplanung – Blatt 1 und 2
Übersichtslageplan TV-Befahrung – SW, Blatt 1 bis 3
Übersichtslageplan TV-Befahrung – NW, Blatt 1
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