Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0255/2016  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Dornbuschweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
11.02.2016 
13. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
24.02.2016 
10. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LP1 STB Dornbuschweg Forst
LP2 STB Dornbuschweg Forst

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Dornbuschweg.


Erläuterungen:

 

Der Dornbuschweg liegt im Süden der Stadt Forst (Lausitz) in der Ortslage Keune und verläuft von der Triebeler Straße (L49) bis zum Forstweg. Der Dornbuschweg ist Bestandteil eines allgemeinen Wohngebietes, zu dem auch die Friedhofstraße, der Amalienweg und der Luisenweg gehören. Das Quartier wird begrenzt durch die Triebeler Straße (L49), die Märkische Straße und den Forstweg. Entsprechend seiner Verkehrsbedeutung und seiner Funktion ist der Dornbuschweg eine Anliegerstraße. Der Dornbuschweg liegt in der Trinkwasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz).

 

Die vorhandene Fahrbahn des Dornbuschweges ist mit einer ca. 5 6 cm dicken Kaltbitumen-Mischsplittdeckung auf 20 32 cm Auffüllung (Feldsteine, Schotter, Sand) befestigt. Diese Ausbauweise war in der DDR ortsüblich. Der Dornbuschweg wird daher als erstmalig hergestellt betrachtet. In den Jahren 2009/2010 erfolgte eine Zustandserfassung und bewertung der öffentlichen Straßen. Für den Dornbuschweg wurde die Schadensklasse 4 (dringend sanierungsbedürftig) ermittelt. Maßgeblich beurteilt wurden fehlende Randeinfassungen, gestörter Wasserverlauf, variierende Fahrbahnbreiten, fehlende Längs- und Querneigungen, Unebenheiten, Abplatzungen, Frostschäden. Seitdem ist dringender Handlungsbedarf geboten.

 

Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde die RWM Ingenieurgesellschaft mbH aus Cottbus im Juli 2015 mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für den grundhaften Ausbau des Dornbuschweges beauftragt.

 

r die Planung der Straßenbeleuchtungsanlage wurde das Büro Kügler Ingenieure aus Cottbus vertraglich gebunden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wurde geprüft und einer umfassenden Bestandsaufnahme unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Anlage nicht den heutigen Vorgaben und Normen entspricht.

 

Am 10.09.2015 wurde der Ausschuss für Bau und Planung über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Dornbuschweg informiert (SVV/0194/2015).

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 15.12.2015 statt. Das Bauvorhaben wurde kontrovers diskutiert. Anfragen der Anlieger zur Baumaßnahme wurden weitestgehend beantwortet. Anregungen und Hinweise wurden geprüft und teilweise in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.

 

Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrsanlage grundhaft auszubauen und entsprechend der heutigen Ausbaustandards und technischen Regelwerke herzustellen.

 

Der Dornbuschweg wird in einer Länge von ca. 471,00 m grundhaft ausgebaut. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite im Mittel von 12,00 m. Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt relativ bestandsnah im öffentlichen Bereich. Der Dornbuschweg wird Teil einer Zone 30“ mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m.

 

Der Dornbuschweg ist einseitig bebaut. Die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anliegerpflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten ist gewahrt. Im Rahmen ihrer Mitbestimmung bei der Anordnung und Ausführung ihrer Grundstückszufahrten und zugänge haben von 17 Grundstückseigentümern, die eine Zufahrt oder einen Zugang von dem Dornbuschweg besitzen, 5 Eigentümer bei der Breite und der Anordnung mitgewirkt.

 

Die Grundstücke, für die bis zum Baubeginn kein Antrag auf Erstellung einer Zufahrt vorliegt und bei denen die Anordnung einer Zufahrt erforderlich ist, erhalten entsprechend dem Charakter des Wohngebietes jeweils eine Zufahrt in der Breite von 3,00 m.

 

Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und einseitiger Entwässerung in Richtung Wasserwerk vorgesehen. Im Einmündungsbereich Triebeler Straße wird die Fahrbahn aufgeweitet. In Richtung Forstweg erfolgt der Anschluss an die bereits erneuerte Fahrbahndecke des Einmündungsbereiches.

 

Folgender Straßenaufbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse 1,0 ist vorgesehen:

 

4 cm Asphaltdeckschicht

10 cm Asphalttragschicht

30 cm Schottertragschicht__

44 cm Gesamtaufbaustärke

 

Beiderseits der Fahrbahn wird ein 1,00 m breites, begrüntes, standfestes Bankett angelegt. Auf der Seite des Wasserwerkes werden Versickerungsmulden für das anfallende Nieder­schlagswasser ausgebildet. Auf der Seite der Bebauung wird ein Grünstreifen angelegt.

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 25 cm Schottertragschicht.

 

Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme mit 14 technischen LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten erneuert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 6,00 m, das Kabel wird erdverlegt.

 

Zur Durchführung des Bauvorhabens ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Das Vorhaben wird koordiniert mit dem geplanten Schmutzwasserkanalbau des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz). Die Stadt Forst (Lausitz) und der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) führen ein gemeinsames Bauvorhaben durch. Die zu erwartende Kosteneinsparung beträgt 8.499,10 EUR.

 

Die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg plant die Erneuerung der Trinkwasserleitung. Die zeitliche Koordination dieser Maßnahme erfolgt in Abstimmung zwischen der Netzgesell­schaft Berlin-Brandenburg und der Stadt Forst (Lausitz) und wird mit Beginn des Straßenbaus abgeschlossen sein. Lt. Stellungnahmen der anderen Versorgungsträger sind keine weiteren Bauleistungen im Dornbuschweg vorgesehen.

 

Kostenberechnung (Stand 28.01.2016)

 

Straßenbau mit Planung:              212.227,69 EUR

davon Kosteneinsparung durch gemeinsames Bauvorhaben:              8.499,10 EUR

Straßenbeleuchtung mit Planung:              47.839,63 EUR

Grundstückszufahrten mit Planung:              21.763,68 EUR

 

Die Kosten sind im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) dargestellt.

 

Bauzeit

 

Der Baubeginn ist im III. Quartal diesen Jahres vorgesehen. Für die Bauzeit sind 12 Wochen vorgesehen.


Anlagen:

 

Lageplan Dornbuschweg mit Straßenquerschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP1 STB Dornbuschweg Forst (121 KB)    
Anlage 2 2 LP2 STB Dornbuschweg Forst (108 KB)