Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Keunescher Kirchweg, von Skurumer Straße bis Niederstraße. Erläuterungen:
Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro IGS Ingenieure GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Keunescher Kirchweg, von Skurumer Straße bis Niederstraße, beauftragt. Der Keunesche Kirchweg wird in diesem Abschnitt Bestandteil einer „Zone 30“.
Am 12.02.2015 wurde der Ausschuss für Bau und Planung über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Keunescher Kirchweg, von Skurumer Straße bis Niederstraße, informiert (SVV/0102/2015).
Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 29.09.2015 statt. Anfragen der Anlieger zur Baumaßnahme wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziel der Maßnahme ist es, die unbefestigte Straße erstmalig herzustellen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert. Mit der erstmaligen Herstellung des Keuneschen Kirchweges, von Skurumer Straße bis Niederstraße, entfällt der jährliche städtische Unterhaltungsaufwand für das Begradigen/Hobeln der Verkehrsfläche.
Der Keunesche Kirchweg wird zwischen Skurumer Straße und Niederstraße in einer Länge von ca. 268,00 m ausgebaut. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat im Abschnitt von der Skurumer Straße bis zur Oberstraße eine Breite im Mittel von 12,00 m. Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m.
Im Abschnitt von der Oberstraße bis zur Niederstraße hat der zur Verfügung stehende Straßenraum eine Breite im Mittel von 5,00 m. Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt ebenfalls relativ mittig im öffentlichen Bereich. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,00 m.
Durch die relativ mittige Trassierung der Fahrbahn innerhalb des Verkehrsraumes wird die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Anliegerpflichten sowie der Länge ihrer jeweiligen Grundstückszufahrten gewahrt. Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von 18 Grundstückseigentümern, die eine Zufahrt oder einen Zugang vom Keuneschen Kirchweg besitzen, haben alle Eigentümer über Breite und Anordnung mitbestimmt. Drei weitere Grundstücke sind Eckgrundstücke mit Zufahrten über die Oberstraße bzw. Am Keuneschen Graben (Kindergarten) sowie die Skurumer Straße.
Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung vorgesehen. Im Abschnitt von der Skurumer Straße bis zur Einmündung Oberstraße wird ein Dachgefälle und von der Oberstraße bis zur Niederstraße ein einseitiges Gefälle der Fahrbahn ausgebildet.
Folgender Straßenaufbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse 0,3 ist vorgesehen:
4 cm Asphaltdeckschicht 8 cm Asphalttragschicht 25 cm Schottertragschicht__ 37 cm Gesamteinbaustärke
Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites, begrüntes, standfestes Bankett angelegt. Im Abschnitt von der Skurumer Straße bis zur Einmündung Oberstraße schließen sich daran 3,00 m breite Seitenstreifen an, in denen das anfallende Niederschlagswasser in 10 cm tiefen ausgebildeten Mulden versickert.
Im Abschnitt von der Oberstraße bis zur Niederstraße werden auf der südlichen Fahrbahnseite Versickerungsmulden für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet. Der zur Verfügung stehende Seitenstreifen variiert in der Breite zwischen 2,50 m und 1,00 m.
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 25 cm Schottertragschicht.
Die derzeitige Straßenbeleuchtungsanlage besteht aus lediglich 4 Straßenleuchten, die sich auf der Gesamtlänge von 286,00 m verteilen. Die Anlage entspricht in keiner Weise den heutigen Vorgaben und Normen. Die Abstände der Leuchten sind viel zu groß, sodass die erforderliche gleichmäßige Ausleuchtung nicht erreicht wird. Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme mit 9 technischen LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten erneuert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 5,00 m, das Kabel wird erdverlegt. Mit der Beleuchtungsplanung hat die IGS Ingenieure GmbH & Co. KG im Rahmen des mit der Stadt bestehenden HOAI-Vertrages das IBB Ingenieurbüro Siebeck beauftragt.
Zur Durchführung des Bauvorhabens ist kein Grunderwerb erforderlich.
Das Vorhaben wird koordiniert mit dem geplanten Schmutzwasserkanalbau des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz). Die Stadt Forst (Lausitz) und der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung führen ein gemeinsames Bauvorhaben durch.
Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßen- und Kanalbaumaßnahme abgeschlossen wurden.
Kostenberechnung (Stand: 26.01.2016)
Straßenbau mit Planung 136.088,17 EUR davon: Abschnitt Skurumer Straße bis Oberstraße 96.632,10 EUR Abschnitt Oberstraße bis Niederstraße 39.456,07 EUR Straßenbeleuchtung mit Planung 34.651,38 EUR davon: Abschnitt Skurumer Straße bis Oberstraße 22.869,91 EUR Abschnitt Oberstraße bis Niederstraße 11.781,47 EUR Grundstückszufahrten mit Planung 28.585,08 EUR
Die Kosten sind im Haushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) dargestellt.
Bauzeit
Der Baubeginn ist im Juni diesen Jahres vorgesehen. Für die Bauzeit sind 15 Wochen vorgesehen. Anlagen:
Lageplan Keunescher Kirchweg mit Straßenquerschnitt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||