Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Oberstraße. Erläuterungen:
Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro IGS Ingenieure GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für den grundhaften Ausbau der Oberstraße beauftragt. Die Oberstraße ist eine Anliegerstraße und führt von der Triebeler Straße (L49) auf die Straße Keunescher Kirchweg. Die Oberstraße wird Bestandteil einer „Zone 30“.
Am 12.02.2015 wurde der Ausschuss für Bau und Planung über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Oberstraße informiert (SVV/0101/2015).
Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 29.09.2015 statt. Anfragen der Anlieger zur Baumaßnahme wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Die Oberstraße verfügt derzeit über eine teilweise befestigte Fahrbahndecke aus Asphaltmischgut. Sie wird daher als erstmalig hergestellt betrachtet. Es handelt sich hier um eine einfache Oberflächenbefestigung, die nicht den heutigen Ausbaustandards entspricht. Die Fahrbahn besitzt keine Randeinfassung und kein geordnetes Entwässerungssystem. Die Asphaltdecke weist Netzrisse, Frostschäden, Schlaglöcher und sonstige Unebenheiten auf und ist durch erheblichen Substanzverlust gekennzeichnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrsanlage entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung auszubauen und entsprechend der heutigen Ausbaustandards herzustellen. Der Verkehrsraum wird klar gegliedert und somit die Wohnqualität der Anlieger erhöht.
Die Oberstraße wird in ihrer Gesamtlänge von ca. 136,00 m grundhaft ausgebaut. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite im Mittel von 11,00 m. Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt relativ bestandsnah im öffentlichen Bereich. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m. Aufgrund der sehr eigenwillig verlaufenden Grundstücksgrenzen ist es nicht möglich, die Grundstückszufahrten mit einer annähernd gleichen Länge herzustellen. Die Breite der Seitenstreifen differiert entsprechend.
Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurde mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von 7 Grundstückseigentümern, die eine Zufahrt oder einen Zugang von der Oberstraße besitzen, haben 6 Eigentümer über Breite und Anordnung mitbestimmt. Der Eigentümer des anliegenden Garagenkomplexes hat sich trotz Nachfrage nicht geäußert. Die Herstellung der betreffenden Grundstückszufahrten erfolgt lt. Plan mit einer Mindestbreite von 3,00 m. Ein weiterer Grundstückseigentümer hat keine Zufahrt von der Oberstraße, da er sein Grundstück anderweitig erreicht. Er hat den entsprechenden Vermerk in seinem Antrag auf Grundstückszufahrt gemacht.
Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und Dachentwässerung vorgesehen.
Folgender Straßenaufbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse 0,3 ist vorgesehen:
4 cm Asphaltdecksicht 8 cm Asphalttragschicht 25 cm Schottertragschicht__ 37 cm Gesamteinbaustärke
Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites, begrüntes, standfestes Bankett angelegt. Daran anschließend werden 1,25 – 1,50 m breite Versickerungsmulden für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet.
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 25 cm Schottertragschicht.
Im Einmündungsbereich zum Keuneschen Kirchweg wird eine Grünfläche angelegt, die der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers dient. Auf dieser Fläche wird Cotoneaster gepflanzt.
Die jetzige Beleuchtungsanlage besteht aus 3 Lichtpunkten und ist an die Freileitung der NFL gekoppelt. Das entspricht nicht den heutigen technischen Normen und Anforderungen. Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme mit 4 technischen LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten erneuert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 5,00 m, das Kabel wird erdverlegt. Mit der Beleuchtungsplanung hat die IGS Ingenieure GmbH & Co. KG im Rahmen des mit der Stadt bestehenden HOAI-Vertrages das IBB Ingenieurbüro Siebeck beauftragt.
Zur Durchführung des Bauvorhabens ist kein Grunderwerb erforderlich.
Das Vorhaben wird koordiniert mit dem geplanten Schmutzwasserkanalbau des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz). Die Stadt Forst (Lausitz) und der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) führen ein gemeinsames Bauvorhaben durch.
Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßen- und Kanalbaumaßnahme abgeschlossen wurden.
Kostenberechnung (Stand: 26.01.2016)
Straßenbau mit Planung 93.945,50 EUR Straßenbeleuchtung mit Planung 15.126,70 EUR Grundstückszufahrten mit Planung 15.029,94 EUR
Die Kosten sind im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) dargestellt.
Bauzeit
Der Baubeginn ist im Juni diesen Jahres vorgesehen. Für die Bauzeit sind 11 Wochen vorgesehen. Anlagen:
Lageplan Oberstraße mit Straßenquerschnitt
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