Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0257/2016  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Oberstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
11.02.2016 
13. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
24.02.2016 
10. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
OS-U05 - DINA3

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßen­bauvorhaben Oberstraße.


Erläuterungen:

 

Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro IGS Ingenieure GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für den grundhaften Ausbau der Oberstraße beauftragt. Die Oberstraße ist eine Anliegerstraße und führt von der Triebeler Straße (L49) auf die Straße Keunescher Kirchweg. Die Oberstraße wird Bestandteil einer „Zone 30“.

 

Am 12.02.2015 wurde der Ausschuss für Bau und Planung über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Oberstraße informiert (SVV/0101/2015).

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 29.09.2015 statt. Anfragen der Anlieger zur Baumaßnahme wurden beantwortet.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.

 

Die Oberstraße verfügt derzeit über eine teilweise befestigte Fahrbahndecke aus Asphaltmischgut. Sie wird daher als erstmalig hergestellt betrachtet. Es handelt sich hier um eine einfache Oberflächenbefestigung, die nicht den heutigen Ausbaustandards entspricht. Die Fahrbahn besitzt keine Randeinfassung und kein geordnetes Entwässerungssystem. Die Asphaltdecke weist Netzrisse, Frostschäden, Schlaglöcher und sonstige Unebenheiten auf und ist durch erheblichen Substanzverlust gekennzeichnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrsanlage entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung auszubauen und entsprechend der heutigen Ausbaustandards herzustellen. Der Verkehrsraum wird klar gegliedert und somit die Wohnqualität der Anlieger erhöht.

 

Die Oberstraße wird in ihrer Gesamtlänge von ca. 136,00 m grundhaft ausgebaut. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite im Mittel von 11,00 m. Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt relativ bestandsnah im öffentlichen Bereich. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m. Aufgrund der sehr eigenwillig verlaufenden Grundstücksgrenzen ist es nicht möglich, die Grundstückszufahrten mit einer annähernd gleichen Länge herzustellen. Die Breite der Seitenstreifen differiert entsprechend.

 

Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurde mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von 7 Grundstückseigentümern, die eine Zufahrt oder einen Zugang von der Oberstraße besitzen, haben 6 Eigentümer über Breite und Anordnung mitbestimmt. Der Eigentümer des anliegenden Garagenkomplexes hat sich trotz Nachfrage nicht geäert. Die Herstellung der betreffenden Grundstückszufahrten erfolgt lt. Plan mit einer Mindestbreite von 3,00 m. Ein weiterer Grundstückseigentümer hat keine Zufahrt von der Oberstraße, da er sein Grundstück anderweitig erreicht. Er hat den entsprechenden Ver­merk in seinem Antrag auf Grundstückszufahrt gemacht.

 

Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und Dachentwässerung vorgesehen.

 

Folgender Straßenaufbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse 0,3 ist vorgesehen:

 

4 cm Asphaltdecksicht

8 cm Asphalttragschicht

25 cm Schottertragschicht__

37 cm Gesamteinbaustärke

 

Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites, begrüntes, standfestes Bankett angelegt. Daran anschließend werden 1,25 1,50 m breite Versickerungsmulden für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet.

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 25 cm Schottertragschicht.

 

Im Einmündungsbereich zum Keuneschen Kirchweg wird eine Grünfläche angelegt, die der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers dient. Auf dieser Fläche wird Cotoneaster gepflanzt.

 

Die jetzige Beleuchtungsanlage besteht aus 3 Lichtpunkten und ist an die Freileitung der NFL gekoppelt. Das entspricht nicht den heutigen technischen Normen und Anforderungen. Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme mit 4 technischen LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten erneuert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 5,00 m, das Kabel wird erdverlegt. Mit der Beleuchtungsplanung hat die IGS Ingenieure GmbH & Co. KG im Rahmen des mit der Stadt bestehenden HOAI-Vertrages das IBB Ingenieurbüro Siebeck beauftragt.

 

Zur Durchführung des Bauvorhabens ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Das Vorhaben wird koordiniert mit dem geplanten Schmutzwasserkanalbau des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz). Die Stadt Forst (Lausitz) und der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) führen ein gemeinsames Bauvorhaben durch.

 

Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßen- und Kanalbaumaßnahme abgeschlossen wurden.

 

Kostenberechnung (Stand: 26.01.2016)

 

Straßenbau mit Planung              93.945,50 EUR

Straßenbeleuchtung mit Planung              15.126,70 EUR

Grundstückszufahrten mit Planung              15.029,94 EUR

 

Die Kosten sind im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) dargestellt.

 

Bauzeit

 

Der Baubeginn ist im Juni diesen Jahres vorgesehen. Für die Bauzeit sind 11 Wochen vorgesehen.


Anlagen:

 

Lageplan Oberstraße mit Straßenquerschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OS-U05 - DINA3 (515 KB)