Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.
Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Erläuterungen:
Gemäß den §§ 65 – 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt), b) des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt),
Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes und bedarf gemäß § 63 Absatz 5 BbgKVerf einer gesonderten Beschlussfassung.
Die Steuerhebesätze sind in der Satzung nur informatorischer Art, da sie in einer gesonderten Hebesatzsatzung im September 2015 (Anpassung Gewerbesteuerhebesatz) beschlossen wurden.
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