Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0264/2016  

 
 
Betreff: Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gründel, Juliane
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Gründel, Juliane
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Entscheidung
15.02.2016 
1. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)    
Anlagen:
BV SVV_0264_2016_Anlage 1
BV SVV_0264_2016_Anlage 2

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) wird beschlossen.


Erläuterungen:

 

Die wesentlichen „Spielregeln“r die Benutzung des Ostdeutschen Rosengartens sind im Grundsatz in der Parkordnung geregelt, die auf der Internetseite www.rosengarten-forst.de veröffentlicht ist.

 

In der Örtlichkeit sind an den Eingängen zum Ostdeutschen Rosengarten (historischer Haupteingang, Eingang Wehrinsel am Eingang am Reisigwehr) „Besucherhinweise“ ausgeschildert, die zu großen Teilen inhaltlich der Parkordnung entsprechen. Die ausgeschilderte Fassung stammt aus der Zeit der Deutschen Rosenschau von

2013. Hier fehlt jedoch der aus versicherungstechnischen Gründen empfehlenswerte Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“, außerdem werden zwischenzeitlich redaktionelle Korrekturen erforderlich.

 

Die bisher im Internet veröffentlichte Fassung der Parkordnung (Stand 02/2015) ist auf Verbotsseite zunächst zwar als vollständig anzusehen, im Bereich der Gebote oder Hinweise besteht auch dort ein gewisser Anpassungsbedarf.

 

Die Parkordnung wurde daher seitens des Eigenbetriebes für Kultur, Tourismus, Marketing überarbeitet. Mit der neuen“ Parkordnung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt bzw. inhaltliche Änderungen vorgenommen:

 

  1. Herstellung einer Einheitlichkeit zwischen den in der Örtlichkeit ausgeschilderten „Hinweisen“ und der im Internet publizierten Parkordnung

 

  1. freundlichere Ansprache der Gäste, ohne dabei auf Verbindlichkeit zu verzichten

 

  1. differenziertere Regelung zum Betreten der Rasenflächen

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Änderungssynopse

Neue Parkordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV SVV_0264_2016_Anlage 1 (27 KB)    
Anlage 2 2 BV SVV_0264_2016_Anlage 2 (13 KB)