Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) wird beschlossen. Erläuterungen:
Die wesentlichen „Spielregeln“ für die Benutzung des Ostdeutschen Rosengartens sind im Grundsatz in der Parkordnung geregelt, die auf der Internetseite www.rosengarten-forst.de veröffentlicht ist.
In der Örtlichkeit sind an den Eingängen zum Ostdeutschen Rosengarten (historischer Haupteingang, Eingang Wehrinsel am Eingang am Reisigwehr) „Besucherhinweise“ ausgeschildert, die zu großen Teilen inhaltlich der Parkordnung entsprechen. Die ausgeschilderte Fassung stammt aus der Zeit der Deutschen Rosenschau von 2013. Hier fehlt jedoch der aus versicherungstechnischen Gründen empfehlenswerte Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“, außerdem werden zwischenzeitlich redaktionelle Korrekturen erforderlich.
Die bisher im Internet veröffentlichte Fassung der Parkordnung (Stand 02/2015) ist auf Verbotsseite zunächst zwar als vollständig anzusehen, im Bereich der Gebote oder Hinweise besteht auch dort ein gewisser Anpassungsbedarf.
Die Parkordnung wurde daher seitens des Eigenbetriebes für Kultur, Tourismus, Marketing überarbeitet. Mit der „neuen“ Parkordnung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt bzw. inhaltliche Änderungen vorgenommen:
Anlagen: Änderungssynopse Neue Parkordnung
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