Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0273/2016  

 
 
Betreff: Konzept zur möglichen Entwicklung des Standortes Park 7 für Kinder und Jugendliche mit inhaltlichen und finanziellen Betrachtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.02.2016 
10. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.03.2016 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt den Bürgermeister mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur möglichen konzentrierten Entwicklung des Standortes Parkstraße 7 - 9 für vielfältige Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit inhaltlichen und finanziellen Synergieeffekten mit dem Ziel der Konzentration der Einrichtungen der städtischen Kinder- und Jugendarbeit.

 


Erläuterungen:

 

Der gemeinnützige Förderverein Kultur- und Begegnungszentrum Parkstraße Forst e.V., kurz Park 7, ist eine Dachorganisation, die Vereinen, Projekten, Initiativen und Jugendgruppen Räume zur selbstständigen Nutzung anbietet. Der Verein ist seit 1997 in der ehemaligen Tuchfabrik Robert Ungerin der Parkstraße 7 - 9 in Forst (Lausitz) ansässig und seit 2007 offizieller Eigentümer des Geländes.  Der Förderverein verwaltet alle von den verschiedenen Vereinen, Initiativen, Organisationen und Personen genutzten Räumlichkeiten  selbst u.a. mit dem Ziel selbsttragender Organisationsstrukturen, welche junge Menschen zur Übernahme von Eigenverantwortung motivieren.

 

Die Entwicklung des Fördervereins und der Einrichtung Kultur- und Begegnungszentrum Park 7in den letzten Jahren zeigt auf, dass sich der nachhaltige Bestand, Unterhaltung und Entwicklung nicht bzw. nur bedingt sichern lassen (u.a. negative Entwicklungen der Einnahmesituation und Unterstützungsleistungen, u.a. Mieteinnahmen, Spenden- und

Sponsorengelder, Einnahmen bei Veranstaltungen und Projekten, weiterhin hohe Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen, Investitionsaufwendungen). Die finanzielle Situation des Fördervereins hat sich in den vergangenen Jahren nicht erheblich verbessert, im Gegenteil u.a. aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen ist realistisch eine stetige Verschlechterung der finanziellen Situation des Vereins zu erwarten. Die Einwerbung von Drittmitteln und Spenden ist schwierig und nur in sehr begrenztem Maße möglich. Das Engagement und die Eigeninitiative des Fördervereins in den vergangenen Jahren sind zwar sehr beachtlich und verlangen großen Respekt, jedoch wird es für den Verein  immer schwieriger, das Objekt Park 7 zielorientiert zu betreiben und zu entwickeln und dabei noch eine qualifizierte Vereins- und Netzwerkarbeit zu realisieren.

 

Das durch das Programm Soziale Stadtgeförderte und 2009 gestartete Förderprojekt zum Haupt- und Nebengebäude Park 7 kann vom Förderverein Kultur- und Begegnungszentrum Parkstraße Forst e.V. nicht über den bisher erreichten Bautenstand hinaus umgesetzt werden. Der Förderverein hat der Stadt erklärt, dass die Fortführung des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages gegenwärtig und in absehbarer Zeit finanziell nicht tragbar ist und den Verein in die Insolvenz führen würde (Schreiben vom 08.02.2016).  Die Stadt Forst (Lausitz) hatte im Februar 2010 zur Sicherung der Fördermittel eine Grundschuld in Höhe von ca. 289 Tin das Grundbuch eintragen lassen.

Das hier zu erarbeitende Konzept soll daher die Entwicklung des Standortes Park 7 aus Sicht der Stadt Forst (Lausitz) und unter Einbeziehung des Park 7 e.V. sowie der Öffentlichkeit beinhalten. Berücksichtigt werden die mögliche Integration des Schülerfreizeitzentrums und des Objektes des ehemaligen Jugendclubhauses unter der Maßgabe der Aufgabe dieser Standorte. Eine Zustimmung des Grundstückseigentümers Parkt  7 ist für die Konzeptionsarbeiten an seinem Standort notwendig.

 

Ein wesentlicher Freizeittreffpunkt im Stadtgebiet für Kinder insbesondere im Grundschulalter aber auch teilweise für Jugendliche ist das seit 1994 inhaltlich gewachsene Schülerfreizeitzentrum der Stadt Forst (Lausitz) (kurz SFZ), Keunescher Kirchweg 3. Stand über Jahrzehnte eine recht stabile Nutzeranfrage bei dem SFZ auf der einer Seite an, so verschlechterte sich der Zustand auf dem Grundstück auf der anderen Seite. So brach z. B. Beispiel der Garagenbereich - früher auch zur SFZ-Arbeit inhaltlich genutzt - zusammen, das Dach des Gebäudes wurde zunehmend undicht, unzureichende WC-Anlagen, unwirtschaftliche Heizanlage u.v.m. sind festzustellen. Zum Betrieb des SFZ wurden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt. Neben dem technischen Problemen verschwand durch

den massiven Rückbau des angrenzenden Plattenwohngebiets auch die räumliche Nähe der Wohnungen vieler Nutzer zum SFZ. Diese kommen jetzt, wie nachgeprüft, überwiegend aus dem Stadtzentrum.

 

Auch diese Einflussfaktoren führten in dem durch die Stadt Forst (Lausitz) an die Stiftung SPI-Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Jahre 2011 in Auftrag gegebenen Sozialräumlichen Entwicklungskonzept für Gemeinwesenarbeit, Bürgerengagement und soziale Infrastruktur in der Innenstadt Forst (Lausitz) - kurz Sozialraumanalyse - bezüglich des Schülerfreizeitzentrums auf Seite 227 Satz 1 und 2 zu folgenden Handlungsempfehlungen:

 

Überprüfung der Nutzung ggf. mögliche Neukonzeption des Schülerfreizeitzentrums: Das Schülerfreizeitzentrum hat einen hohen Bekanntheitsgrad und ein besonderes Identifikationspotential auch in der Elterngeneration, ist in seiner Effektivität und seinem Entwicklungspotential (auch aufgrund der schrumpfenden Zielgruppe, der baulichen Situation und Lage) aber eingeschränkt. Auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Personalsituation ist es daher empfehlenswert, die Auslagerung der Angebote in eine andere Einrichtung oder einen neuen Standort zu diskutieren.

 

Um den Standort Park 7 dennoch für vielfältige Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche weiterzuentwickeln, wäre die Erstellung eines städtischen Konzepts zur Konzentration der Freizeit- und Sozialarbeit im Bereich Kinder und Jugendliche erforderlich. Schon aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes sind klare Bereiche zu bilden, was Mischnutzungen von Sportanlagen, Geräten u.v.m., aber auch im personellen Bereich nicht ausschließt.

 

Ein solcher Entwicklungsweg bürgt Chancen, aber auch Risiken in sich. Daher ist ein fundiertes Konzept mit sonderpädagogischen Betrachtungen und eine bauliche Umsetzung unter Beteiligung der Nutzer aus allen Altersgruppen besonders erforderlich. Für die Einbeziehung eines externen Gutachters stehen Mittel aus dem Förderprogramm Soziale Stadtzur Verfügung.

 

Mit der Konzentration von Angeboten für den Kinder- und Jugendfreizeitbereich, einschließlich Sozialarbeit vor Ort, werden grundsätzliche inhaltliche und wirtschaftliche Synergieeffekte gegenüber der bisherigen Aufgabenerfüllung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet gesehen.

 

Das Konzept soll der Stadtverordnetenversammlung im 2. Halbjahr 2016 vorgelegt werden.