Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1.
Erläuterungen: Die Wahrnehmung der Aufgabe des Brandschutzes ist für die Stadt Forst (Lausitz) eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Die Besonderheit dabei ist u.a., dass die personelle Ausgestaltung durch Ehrenamtliche (Feuerwehrangehörige) erfüllt wird.
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind freiwillig und ehrenamtlich tätig (§ 27 Abs. 1 BbgBKG.
Auf der Grundlage des § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202, 206) i. V. m. den §§ 3 und 28 Abs. 2 S. 1 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, Nr. 32), kann durch eine Satzung eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen festgelegt werden. Dieses Ermessen bezieht sich auch auf die Ausgestaltung und die Höhe der Entschädigungssätze.
Eine Aufwandsentschädigung ist eine Vergütung, die zur Abgeltung von Aufwendungen gezahlt wird, die mit einem Amt oder einer Tätigkeit verbunden sind. (Quelle: Wikipedia)
Die Stadt Forst (Lausitz) ist im Landkreis Spree-Neiße der letzte Aufgabenträger, der noch keine Entschädigungssatzung hat.
Unter den vielzähligen Ehrenämtern und Freiwilligendiensten ist der Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich besonders zu würdigen. Hier werden durch den Bürger nicht nur überdurchschnittlich viel Zeit und Kraft aufgewendet, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken in Kauf genommen. Die Organisation und Leitung der Feuerwehr sowie die Organisation und Durchführung der Ausbildung werden in der Regel von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr selbst übernommen.
Schlussendlich ist die Tatsache, dass zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft Freizeit und Familienleben untergeordnet werden müssen. Dies ist für ein Ehrenamt beispiellos.
Daher ist dieses System der gemeinschaftlichen Gefahrenabwehr wiederum abhängig von dem Engagement dieser freiwilligen Bürger und dem Verständnis ihrer Angehörigen. Durch die gesellschaftliche und demografische Entwicklung der letzten Jahre wird es jedoch immer schwieriger, Helfer für dieses aufwändige und teilweise gefährliche Ehrenamt zu gewinnen bzw. zur Weiterarbeit zu motivieren.
Darüber hinaus steigen zunehmend die administrativen Anforderungen an die Führungsverantwortlichen. Zu nennen sind die kommunikativen und technischen Gegebenheiten (Einführung Digitalfunk, Fahrzeugtechnik, Technische Hilfsmittel, .... aber auch die Bereiche Ausbildung und Personalführung).
Ziel der Satzung ist es auch, die für eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel transparent, diskriminierungsfrei und nachvollziehbar den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) zukommen zu lassen.
Um eine bestmögliche Gleichbehandlung aller Kameradinnen und Kameraden sicherzustellen und finanzielle Zuwendungen eindeutig und transparent abzubilden, wird ein Kriterienkatalog (mit Punktsystem) zur Verteilung von einem Teil der finanziellen Mittel innerhalb der Ortswehren als Maßstab, Bemessungsgrundlage und vor allem als Unterstützung für die Ortswehrführer zur Würdigung besonders aktiver Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr (FF) der Stadt Forst (Lausitz) mit der vorliegenden Satzung bereitgestellt.
Federführend erfolgte der inhaltliche Gestaltungsprozess der Satzung durch eine Arbeitsgruppe der FF intensiv begleitet und mitbestimmt, die Inhalte wurden Ende 2015 in allen Ortswehren und der Wehrführung (einschl. Ortswehrführungen) am 18.12.2016 erläutert. Zum Satzungsinhalt besteht in der Wehr grundsätzlich Konsens.
Von der Verwaltung ist nach zwei Jahren eine Evaluierung der Satzungsinhalte vorgesehen.
Enthalten sind hier jetzt die Beschlussempfehlungen des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 24.02.2016.
Zur Erläuterung und zum besseren Übersichtlichkeit sind dieser Vorlage beigefügt: als Anlage 2 eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen insgesamt und als Anlage 3 eine Übersicht nach Dienststellung/Funktion je Ortswehr mit Finanzierungsübersicht. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 - Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz)
Anlage 2 - Aufwandsentschädigung Freiwillige Feuerwehr Forst (Lausitz) - Gesamtübersicht finanzielle auswirkungen
Anlage 3 - Übersicht nach Dienststellung/Funktion
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||