Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Gemäß den §§ 65 – 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt), b) des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt),
Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes und bedarf gemäß § 63 Absatz 5 BbgKVerf einer gesonderten Beschlussfassung.
Die Steuerhebesätze sind in der Satzung nur informatorischer Art, da sie in einer gesonderten Hebesatzsatzung im September 2015 (Anpassung Gewerbesteuerhebesatz) beschlossen wurden.
Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 24.02.2016 sowie den Erkenntnissen aus dem Haushaltsbeschluss des Landkreises Spree-Neiße 2016 und unter Berücksichtigung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus und Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) 2016 erfolgte hier die Neufassung durch Änderung von Ansätzen im Haushaltsjahr 2016 und in der Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019. Diese Änderungen sind in der Anlage 1 abgebildet. Anlagen:
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