Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0263/2016 (neu)  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
1. das Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016
2. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.03.2016 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
svv_0263_2016_neu anl.1
svv_0263_2016_neu anl.2
svv_0263_2016_neu anl.3

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1 die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016 mit Haushaltsplan und Anlagen. Die mittelfristige Ergebnisplanung und die mittelfristige Planung des Finanzhaushaltes sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 


Erläuterungen:

 

Gemäß den §§ 65 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen

 

  1. des Haushaltsplans unter Angabe

a)      des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt),

b)      des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt),

  1. der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
  2. der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),
  3. der Steuerhebesätze,
  4. der Wertgrenze, ab der außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, und
  5. der Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in dem nach
    § 66 Abs. 2 aufzustellenden Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind.

 

Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes und bedarf gemäß § 63 Absatz 5 BbgKVerf einer gesonderten Beschlussfassung.

 

Die Steuerhebesätze sind in der Satzung nur informatorischer Art, da sie in einer gesonderten Hebesatzsatzung im September 2015 (Anpassung Gewerbesteuerhebesatz) beschlossen wurden.

 

Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 24.02.2016 sowie den Erkenntnissen aus dem Haushaltsbeschluss des Landkreises Spree-Neiße 2016 und unter Berücksichtigung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus und Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) 2016 erfolgte hier die Neufassung durch Änderung von Ansätzen im Haushaltsjahr 2016 und in der Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019. Diese Änderungen sind in der Anlage 1 abgebildet.


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 svv_0263_2016_neu anl.1 (235 KB)    
Anlage 2 2 svv_0263_2016_neu anl.2 (57 KB)    
Anlage 3 3 svv_0263_2016_neu anl.3 (64 KB)