Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0275/2016  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Erweiterung des B-Plangebietes IGG Forst-Süd, Teilgebiet 5A"
(Wandlung in Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
16.06.2016 
15. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.06.2016 
12. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.07.2016 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erweiterung Teilgebiet 5A
abw_erweiterung_igg_tg5a
satz_beschl_erweiterung_igg

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Erweiterung des B-Plangebietes IGG Forst-Süd, Teilgebiet 5A“.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet, Teilgebiet 5A“ in der Fassung der

1. Änderung ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom

14. Juli 2006 in Kraft getreten.

 

Aufgrund des Expansionswunsches eines in diesem Teilgebiet ansässigen Betriebes sollte ein Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des B-Plangebietes IGG Forst-Süd, Teilgebiet 5A, eingeleitet werden.

 

Grundlage hierfür war der Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 15.03.2013.

Dieser Beschluss geht konform mit dem Beschluss im Haupt- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Forst (Lausitz) vom 15.11.2010 zur „Fortentwicklung des Wirtschaftsstandortes Forst (Lausitz) mit dem Schwerpunkt Gewerbegebiet Süd“ (Vorlage SVV 0459/2010).

Seitens der Umweltbehörden wurden hierbei im Rahmen der 1. Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Forderungen nach einem artenschutz­rechtlichen Fachbeitrag und einer artenschutzrechtlichen Potentialanalyse erhoben.

 

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 23. Mai 2014.

Eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schriftsatz vom 24.09.2014 eingeleitet.

 

Eine Offenlegung wurde im Zeitraum vom 03.08.2015 bis zum 04.09.2015 durchgeführt.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.09.2015 gem. § 4 Abs. 2 BauGB ein zweites Mal am Verfahren beteiligt.

 

Der Bebauungsplan mit der Erweiterungsfläche liegt zwischen dem bestehenden Bebau­ungs­plan „IGG Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ und der Bundesautobahn und einem südlich unmittelbar daran anschließenden Siedlungsverband, der gewerblich genutzt wird und teilweise Wohnnutzungen aufweist.

 

Der Bebauungsplan für eine Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Er darf aber nur zum Tragen kommen, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt ist von insgesamt … 20.000 Quadratmetern bis weniger als 70.000 Quadratmetern, wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berück­sichtigung der in Anlage 2 des Baugesetzbuches genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltaus­wirkun­gen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berück­sichtigen wären.

 

Dies war hier der Fall.

Aus diesem Grunde soll nunmehr im Rahmen des Satzungsbeschlusses eine Umstellung auf einen Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Vor dem Satzungsbeschluss wurde ein Gespräch mit der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Spree-Neiße, geführt, da auf einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 BauGB umgestellt werden sollte.

 

Die im Rahmen der Planung erfolgten Aussagen zur Grünordnung sollen trotz der Umstellung auf einen Bebauungsplan der Innenentwicklung beibehalten werden. Der Flächennutzungsplan muss bei diesem Verfahrenstyp erst zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden.

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der brandenburgischen Kommunalverfassung wird hingewiesen.


Anlagen:

 

Lageplan

 

Anlage 1

Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2

Satzungsbeschluss

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erweiterung Teilgebiet 5A (158 KB)    
Anlage 2 2 abw_erweiterung_igg_tg5a (332 KB)    
Anlage 3 3 satz_beschl_erweiterung_igg (43 KB)