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Betreff: |
Vergabe von Fördermitteln zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016. |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Merschenz, Kathleen |
Federführend: | Fachbereich Bildung und Soziales |
Bearbeiter/-in: | Richter, Anika |
Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Förderpauschale nach § 3 Absatz 2 der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0140/2015 vom 10. Juli 2015) in Höhe von 30,00 Euro auf 39,00 Euro pro anrechenbares Kind für das Förderjahr 2016 zur Vergabe der Sportfördermittel an eingetragene gemeinnützige Sportvereine entsprechend Anlage 1 und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer flexiblen Anpassungsregelung in der Richtlinie ab dem Förderjahr 2017 zur jährlichen Festsetzung der Förderpauschale nach § 3 Absatz 2 der genannten Richtlinie mit dem Ziel der Ausschöpfung der Sportfördermittel.
Erläuterungen: Für die Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ vom 10. Juli 2015 geregelt. Demnach erhalten gemäß Punkt 3 der oben genannten Richtlinie Sportvereine für Mitglieder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres im Förderjahr, eine Förderpauschale in Höhe von 30,00 Euro. Alle in den Anlagen ausgewiesenen Sportvereine haben den Förderantrag fristgerecht eingereicht. Für die Umsetzung der oben genannten Förderrichtlinie stehen im Haushaltsjahr 2016 27.700,00 Euro zu Verfügung.
Die Planung des Finanzvolumens für den Bereich der Sportförderung ist insofern schwierig, da sich die Anzahl der anrechenbaren Kinder in den Sportvereinen jährlich ändert und es zum Teil erhebliche Schwankungen in der Anzahl der antragstellenden Sportvereine gibt. Im Jahr 2015 stellten z.B. 20 Sportvereine einen Förderantrag, im Jahr 2016 nutzten nur 13 Sportvereine diese Möglichkeit. Dies führte maßgeblich zur Reduzierung der anrechenbaren Kinder von 829 im Jahr 2015 auf 709 im Jahr 2016. Bei einer konstanten jährlichen Förderpauschale führt dies bei der beschriebenen Konstellation zu einer erheblichen Nichtausschöpfung der möglichen Sportfördermittel über die Richtlinienanwendung.
Für das Jahr 2016 wären bei Anwendung der Richtlinie mit Förderpauschale in Höhe von 30,00 Euro pro anrechenbarem Kind 21.270,00 Euro an die Sportvereine zu überweisen. Bei nahezu vollständiger Ausschöpfung der möglichen Sportfördermittel (Restbetrag 49,00 Euro) wäre eine Förderpauschale in Höhe von 39,00 Euro realisierbar. Die Sportvereine würden bei dieser Variante insgesamt 27.651,00 Euro erhalten.
Schon im ersten Anwendungsjahr 2015 zeigte sich, dass beim Vorhandensein einer Restsumme nach der Sportfördermittelvergabe nach Richtlinie einige Sportvereine kurzfristig Anträge auf Nutzung der Restmittel stellten. Der Großteil der Sportvereine stellte keinen Antrag, sicherlich auch weil eine derartige Vergabe nicht geregelt und somit nicht bekannt war. Die Entstehung einer zweiten „Antragswelle“ nach der geregelten Sportförderung hält die Verwaltung für nicht zielführend. Neben dem zusätzlichen Aufwand für Sportvereine und Verwaltung profitieren davon nicht alle Sportvereine gleichermaßen.
Für das Jahr 2016 schlägt die Verwaltung daher die im Beschluss aufgeführte Variante zur Umsetzung vor. Diese führt neben der Ausschöpfung der Sportfördermittel nach Richtlinie auch zur Chancengleichheit für die Sportvereine. Da es auch in den nächsten Jahren zu größeren Differenzen zwischen Planwert und tatsächlicher Inanspruchnahme kommen kann, sollte die Richtlinie mit einer flexiblen Anpassungsregelung versehen werden, damit wieder die alleinige Vorlage des Vergabevorschlags im zuständigen Fachausschuss für Kultur, Bildung und Soziales ausreichendes Instrument vor der Vergabe an die Sportvereine ist.
Finanzielle Auswirkungen: FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO: | 42.5.01.400 / 531800000 | Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer) | Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen) | davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen) | 27.651,00 | EUR | 36.800,00 | EUR | 9.100,00 | EUR | Jährliche zusätzliche Folgekosten: | | EUR | Stellungnahme Kämmerei überprüft und richtig: | Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken. | | | | | | | | Datum, Unterschrift | | | Datum, Unterschrift | | | | | | | | | | | | | |
Anlagen: Anlage 1 Vergabeaufteilung von Fördermitteln zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) mit einer pro Kopf Förderung von 39,00 Euro pro Kind für das Haushaltsjahr 2016
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