Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.
Im Jahr 2016 stehen insgesamt 7.700,00 Euro „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 13 Förderanträge von 11 Forster Vereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 2016 insgesamt 10.856,00 Euro (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).
Zwei Anträge der „Liedertafel Briesnig e.V.“ und ein Antrag des „Mühlenvereins Noßdorfer Wassermühle e.V.“ gingen erst am 01.07.2016 in der Stadtverwaltung ein. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anträge bei der Fördermittelvergabe dennoch zu berücksichtigen, da die Antragstellerin der „Liedertafel Briesnig e.V.“ und die Antragstellerin des „Mühlenvereins Noßdorfer Wassermühle“ ihre Anträge vor Fristende ausgefüllt haben (29.06.16 bzw. 26.06.16). Ein Antrag des Männergesangsvereins Sacro e.V. ging erst am 02.08.2016 in der Stadtverwaltung ein. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Antrag bei der Fördermittelvergabe dennoch zu berücksichtigen, da der Männergesangsverein Sacro e.V. eine wichtige kulturelle Arbeit im Verein und für die Stadt Forst (Lausitz) leistet.
Laut Richtlinie darf die Gesamtförderung je Antragsteller 800,00 Euro nicht überschreiten. Diese Maximalförderung wurde beim Vergabevorschlag berücksichtigt. Aus diesem Grund erhalten Vereine, die zwei Anträge für verschiedene Aktivitäten eingereicht haben, ebenfalls nur eine maximale Förderung von insgesamt 800,00 Euro. Bei der Liedertafel Briesnig wurde die prozentuale Gewichtung der einzelnen Maßnahmen in Bezug auf die Gesamtkosten (1.450,00 Euro) analog auf die maximale Förderung von 800,00 Euro übertragen (37,9 % Klavieranschaffung, 62,1 % Kinderfest). Die restlichen Förderbeträge wurden mit Hilfe eines Verteilerkoeffizienten ermittelt. Die maximalen Fördersummen der einzelnen Anträge wurden demnach um 8,75 % gekürzt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine
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