Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt eine konkretisierende Vorplanung zur Beantragung von Fördermittel zu erstellen.
Erläuterungen: Das Thema Inklusion wird auch im Land Brandenburg seit über fünf Jahren mehr oder weniger intensiv angesprochen, aber bisher nicht wie in anderen Bundesländern durch ein Konzept, welches auch die Schulträger berücksichtigt, untersetzt. Folgerichtig weist das Präsidium des Städte-und Gemeidebundes Brandenburg mit Beschlüssen zur Umsetzung inklusiver Bildung (06.06. 2011 und 25.01.2016) auf den Handlungsbedarf hin . „Das Präsidium fordert die Landesregierung erneut auf, ein pädagogisches Gesamtkonzept sowie einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vorzulegen und hierbei insbesondere Aussagen über die personelle, bauliche und sächliche Ausstattung inklusiver Schulen unter Anerkennung des strikten Konnexitätsprinzips zu treffen.“ Insofern ist es erfreulich, dass mit Stand 20.07.2016 ein Konzeptentwurf der Landesregierung mit dem Titel : Gemeinsames Lernen in der Schule – gemäß Beschluss des Landtages vom 17.Dezember 2015 „Inklusion im Bildungssystem Brandenburg weiter kontinuierlich vorantreiben“ (Drucksache 6/3157-B) vor liegt, was die Aktualität der Thematik belegt und zur grundsätzlichen Handlung zum Aufbau eines Systems Gemeinsames Lernen innerhalb von sechs Jahren aufruft . Der Aufbau soll auf Grundlage des Prinzips der Freiwilligkeit erfolgen. Das Land hat jedoch auch weiterhin den Rechtsrahmen für inklusive Bildung weder im Brandenburgischen Schulgesetz noch im Kindertagesstättengesetz verbindlich normiert, noch den Kommunen die finanziell erforderlichen Mittel zur Schaffung inklusiver Rahmenbedingungen bereitgestellt. Dies schließt natürlich nicht die Möglichkeit der Nutzung verschiedener Förderproramme für den Aufbau inklusiver Schulen durch den Schulträger aus. Leider wird zwar im Konzeptentwurf dargestellt, dass im Begriff der „Inklusion“ ebenfalls besondere Unterstützung von Begabten enthalten ist, aber eine Berücksichtigung im Konzeptentwurf der Landesregierung findet nicht statt. Auf die Notwendigkeit moderner Klassenräume und der Erforderlichkeit von Arbeitsbedingungen zur Teamarbeit der pädagogischen Fachkräfte wird verwiesen, konkrete Orientierungen zur Umsetzung gibt es nicht. Unter dem Strich bleibt die bildungspolitische und wissenschaftliche Einordung der Zielstellung zu inklusiven Schulangeboten des vom Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport eingesetzten Wissenschaftlichen Beirats Inklusive Bildung und der Landesregierung: „Die inklusive Beschulung eines möglichst hohen Anteils aller Schülerinnen und Schüler ist ausdrückliches und aktiv zu förderndes Entwicklungsziel.“ Dieser Zielstellung dient der vorliegende Beschluss.
Umsetzung eines Inklusionskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz) Grundschule Forst Mitte Das Entwicklungsziel zur inklusiven Beschulung wird auf Grundlage der 1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Planungszeitraum 2015 bis 2020 der Stadt Forst (Lausitz) –Stand: 29.05.2015 – ( Beschlussvorlage Nr. SSV/ 0141/2015 vom 10.07.2015) bezüglich des Schulgebäudes der Grundschule Forst Mitte untersetzt. Unter Punkt 8 - Aktuelle Schulraumsituation und erforderliche Schulraumbedarfe- wird auf Seite 17 ausgeführt: „Die Grundschule Forst Mitte hält keine zeitgemäße Schulraumkapazität vor. Außer dem im Untergeschoss vorhanden Snoezlraum werden die weiteren fachlich empfohlenen zusätzlichen Räume für eine inklusive Schule nicht vorgehalten. Das Gebäude, indem sich auch der Hort befindet, bietet als ein Baukörper mit vier Ebenen die besten Voraussetzungen zur Weiterentwicklung als inklusive Schule. Aus diesem Grund wurde auch für diese Schule ein inklusives Konzept erstellt, welche als Anlage 2 beigefügt ist. Neben den schon nach inklusiven Grundsätzen errichteten Physik-/Biologiekabinett sind ein inklusiver Sanitärumbau und der Anbau eines Außenfahrstuhls am Giebel der Schule zur Erschließung aller Eben geplant. Somit entsteht in diesem Gebäude auch ein inklusiver Hort.“ Im Inklusionskonzept, welches ebenfalls Bestandteil der oben genannten Beschlussvorlage ist, wird unter Punkt 2.1 –Geeignetheit des Raumprogrammes zu Inklusionsumsetzung- auf Seite 8 weiter festgestellt: „ Durch den geplanten Fahrstuhlanbau gehen weiterhin in jeder Ebene ein kleiner Raum verloren, was die Umsetzung des Raumprogrammes zusätzlich erschwert. Insbesondere sei auf die fehlenden Arbeitsbedingungen zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und der speziellen Arbeit mit Blick auf Kinder mit besonderen Bedarfen hingewiesen. Die Überlegung nach einer Anbauvariante drängt sich auf.“
Nachfolgend wird der Zusammenhang zwischen der baulichen Ausgangssituation und der inklusiven Zielumsetzung erläutert. Die Anlagen 1 bis 5 konkretisieren die zur Zielerreichung notwendigen Baumaßnahmen und Anlage 1 zeigt weiterhin wesentliche inklusive Ausstattungsmaßnahmen auf.
Beschreibung der vorhandenen baulichen und technischen Anlagen Im Rahmen des Förderprogrammes Soziale Stadt wurde in den vergangenen Jahren eine komplette Hüllensanierung am Schulgebäude und an der Turnhalle durchgeführt. Dabei wurden Dach, Fenster und Fassade erneuert.
Der Innenbereich ist weitestgehend unsaniert und nicht barrierefrei.
Die in jedem Geschoss befindlichen baugleichen sanitären Anlagen (Jungen- und Mädchen WC) sind teilweise noch aus der Entstehungszeit der Schule (DDR Stand 1974). Sie sind baulich stark verschlissen und teilweise hygienisch bedenklich. Die Spülungen an den PP- Becken sind teilweise defekt und werden von den Schülern nicht bedient. Das Rohrnetz besteht teilweise aus verzinktem Stahlrohr. In den Sanitärbereichen befinden sich alte, nicht mehr genutzte Lüftungsleitungen. Es gibt keine barrierefreien Sanitäranlagen.
Die vorhandene elektrische Anlage wurde ebenfalls im Jahr 1974 errichtet und entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards. Es fehlen die Schutzleiter im Leitungsnetz. In Fluchtwegen befinden sich brennbare Verteilungen mit Schraubsicherungen ohne FI Schutzschalter. In den Fluchtwegen sind Leitungen verlegt, die nicht dem Betrieb des entsprechenden Bereiches dienen und Brandlasten darstellen. Die Beleuchtungsstärke im gesamten Bereich (Klassenräume, Flure, Lehrerzimmer etc.) entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Notbeleuchtung fehlt und die Barrierefreiheit ist nicht gegeben.
Die vorhandenen Türbreiten in allen Räumen lassen eine barrierefreie Erschließung nicht zu.
Im Inneren des Schulgebäudes wurden in den letzten Jahren nur Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Lernbedingungen und der Mittagsversorgung realisiert. Genannt seien besonders die Neugestaltung des Speise- und Mehrzweckraumes in Verbindung mit der Komplettrekonstruktion des Essenausgabebereiches, die Erneuerung des Biologie- und Physikkabinetts unter Beachtung inklusiver Merkmale, eine Verdunkelungsanlage in der Aula, der Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zum Hortbereich für die jüngeren Hortkinder sowie der Neubau des Bereiches für die Sozialarbeit an der Grundschule unterhalb der Aula.
Die in den Eckpunkten vorgenommenen inklusiven Bezüge verarbeiten Hinweise und Standpunkte von Fachexperten zum Thema Inklusion in Deutschland. Durch die Teilnahme an Lehrgängen und vielen Einzeltagungen nahm der Fachbereich Bildung und Soziales diese Informationen auf und brachte diese in die Eckpunkte ein.
Anlagen:
Anlage 1: Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes zur Schaffung von Rahmenbedingungen für das Schulgebäude der Grundschule Forst Mitte zur Umsetzung von Anforderungen an eine zeitgemäße INKLUSIVE Grundschule
Anlage 2: Schulgebäude Grundschule Forst Mitte Grundriss Kellergeschoss (Untergeschoss)
Anlage 3: Schulgebäude Grundschule Forst Mitte Grundriss Erdgeschoss
Anlage 4: Schulgebäude Grundschule Forst Mitte Grundriss 1. Obergeschoss
Anlage 5: Schulgebäude Grundschule Forst Mitte Grundriss 2. Obergeschoss
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