Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales nimmt die in der Anlage aufgeführte Förderung der freien Träger der Jugendarbeit zur Kenntnis. Erläuterungen:
Die materiellen und finanziellen Rahmenbedingungen sind neben der fachlichen Begleitung und den strukturellen Rahmenbedingungen die wichtigsten Voraussetzungen um die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Forst (L.) mit Leben zu erfüllen.
Zwischen dem Landkreis Spree Neiße, der Stadt Forst (Lausitz) und den einzelnen freien Trägern in der Kinder und Jugendarbeit der Stadt Forst (Lausitz) wurden vertraglich Leistungsvereinbarungen vereinbart. Die freien Träger der Jugendarbeit erhalten über diese Leistungsvereinbarung 75% der Personalkosten und Sachkosten vom Landkreis Spree Neiße und eine Komplementärfinanzierung in Höhe 25 % durch die Stadt Forst (Lausitz). Die finanzielle Bereitstellung erfolgt quartalsmäßig über das Sachkonto - Jugendkoordinator - 36.2.01.100 53180000. Im Haushaltsjahr 2016 wurden im Gesamtsoll 71.223,75 € eingestellt. Diese Mittel werden für die Komplementärfinanzierung lt. der o.g. Leistungsvereinbarungen und zur zusätzlichen Förderung von Projekt- und Betriebskosten in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Forst (Lausitz) vergeben. Im Einzelnen sind dies folgende Vereinbarungen:
Auf Grundlage der Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte in der Kinder und Jugendarbeit in der Stadt Forst (Lausitz) vom 11.04.1997 wurden von den antragsberechtigten freien Trägern für das Haushaltsjahr 2016 Anträge in der Höhe von 8.117,67 € eingereicht (siehe Anlage):
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabe der Förderung der Stadt Forst (Lausitz) im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
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