Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0351/2016  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
12.09.2016 
17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.09.2016 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.09.2016 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
svv_0351_2016_anl.Hebesatzsatzung 2017

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2017

hier: Erhöhung Grundsteuer A von 310 auf 316 v.H. und Grundsteuer B von 400 auf 405 v.H.

 


Erläuterungen:

 

Auf fast 2,7 Millionen Euro beliefen sich Gewerbesteuerrückforderungen des Finanzamtes an die Stadt Forst (Lausitz) in den letzten Jahren. Um dieses Defizit auszugleichen, hat die Stadt Forst (Lausitz) am 18.03.2016 einen Antrag auf Bereitstellung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds an das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Bandenburg gestellt. Am 20.05.2016 teilte das Ministerium des Innern und für Kommunales der Stadt Forst (Lausitz) mit, dass beabsichtigt sei, eine nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 Abs. 1 BbgFAG zu bewilligen; diese Bewilligung jedoch an die Erfüllung verschiedener Anforderungen gebunden sei. Eine Anforderung war u. a. die Anhebung des gemeindlichen Steuerhebesatzes der Grundsteuer A auf mindestens 316 v. H und der Grundsteuer B auf mindestens 405 v. H.

 

Am 20.06.2016 fand auf Einladung des Bürgermeisters eine Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden statt, in dieser Beratung informierte die Verwaltung über diesen Sachverhalt und bat um eine Meinungsbildung der Fraktionen dazu. In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung am 27.06.2016 wurde durch den Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit ebenfalls über diesen Sachverhalt informiert. Am 15.07.2016 gab es vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ein weiteres Gespräch des Bürgermeisters und des Verwaltungsvorstandes für Finanzen und Sicherheit mit den Fraktionsvorsitzenden, bei welchem - mit Ausnahme einer Fraktion - alle den im Bescheidentwurf vorgesehenen Auflagen zustimmten.

 

Mit Schreiben vom 18.07.2016 teilte die Stadt Forst (Lausitz) dem Ministerium des Innern und für Kommunales mit, dass eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze A und B für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehen wird. Daraufhin erließ das Ministerium am 20.07.2016 einen Zuweisungsbescheid in Höhe von 2.650.049,75 Euro.

 

Die letzte Erhöhung der Grundsteuer A erfolgte zum 01.01.2014, die der Grundsteuer B zum 01.01.2011.


Anlagen:

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung

der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 svv_0351_2016_anl.Hebesatzsatzung 2017 (141 KB)