Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erste Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße. Erläuterungen: Die am 01.01.2014 in Kraft getretene Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadt Forst (Lausitz) erhebt diese Umlage seit 1997. Bis zum Jahr 2015 lag der Beitragssatz bei 6,25 Euro pro Hektar und Jahr.
Am 18.01.2016 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) einen Beitragsbescheid des Gewässerverbandes Spree-Neiße über die Erhebung von Verbandsbeiträgen für die Gewässerunterhaltung 2016. In diesem Bescheid wurde der Beitragssatz auf 6,65 Euro pro Hektar und Jahr angehoben. Dieser Beschluss wurde gemäß Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung gefasst und ist damit rechtskräftig.
Das bedeutet eine Erhöhung um 0,40 Euro pro Hektar und Jahr. Bei der für die Stadt Forst (Lausitz) zu veranlagenden Fläche von 9.145 ha ergibt sich damit eine Erhöhung um 3.658,00 Euro.
Mit der Anhebung der Umlagegebühr von zurzeit 0,06 Euro auf 0,07 Euro ab 01.01.2017 soll der Mehraufwand der Stadt Forst (Lausitz) ausgeglichen werden. Eine rückwirkende Erhebung gegenüber den Grundstückseigentümern für das Jahr 2016 erfolgt nicht.
Anlagen: Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz)über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße vom 10.12.2013
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