Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Anlage – liegt bereits vor).
Die Anlage, das Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016, ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Das Einzelhandelskonzept für das Mittelzentrum Forst (Lausitz) wurde erstmalig im Jahr 2000 aufgestellt. Im Zeitraum Ende 2007 bis 2009 wurde das Konzept erstmalig im Zusammenhang mit der Aufnahme der Stadt Forst (Lausitz) in das Förderprogramm „ASZ – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ fortgeschrieben (Selbstbindungsbeschluss der SVV vom 04.12.2009 – Beschlussvorlage SVV/0222/2009). Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange wurden umfangreich beteiligt.
Im Förderprogramm „ASZ“ ist die Funktionsstärkung der Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich in Abhängigkeit von der städtischen Ausgangssituation konzeptionell vorzubereiten, fortlaufend anzupassen und bauleitplanerisch zu flankieren. Das zentrale Instrument, mit dem eine solche grundlegende Konzeption zur Stärkung der Innenstadt zur Verfügung gestellt wird, ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept.
Mit der Erarbeitung dieses Konzeptes wird die Kommune in die Lage versetzt, eine fachlich begründete und stadtentwickungspolitisch gezielte Optimierung der Einzelhandelsstandorte, insbesondere des zentralen Versorgungsbereiches vorzunehmen. Durch Bezugnahme auf dieses Konzept werden die Zentren als zentrale Versorgungsbereiche festgesetzt und bauleitplanerisch gegen wesentliche Funktionsverluste abgesichert. Resultierend aus einer erfolgreichen aktuellen Angebots- und Nachfrageanalyse und –bewertung, die u. a. auf einer flächendeckenden, sortimentsspezifischen Bestandserfassung des Ladeneinzelhandels, einer Untersuchung der wesentlichen Umsatzdaten und Kaufkraftströme sowie auch einer städtebaulichen Analyse der Einkaufsstandorte beruhen, beinhaltet das Einzelhandels- und Zentrenkonzept die geforderten vier wesentlichen Elemente
Definition des zentralen Versorgungsbereiches Liste der zentrenrelevanten Sortimente städtebaulich-funktionales Zielkonzept bauleitplanerische Steuerungs- und Festsetzungsempfehlungen.
Aufgrund aktueller Entwicklungen, veränderter Rahmenbedingungen sowie der Bewerbung der Stadt Forst (Lausitz) für das Förderprogamm „ASZ II – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren II“ war es erforderlich, das bestehende Einzelhandelskonzept fortzuschreiben.
Um Erkenntnisse über die gegenwärtige Situation sowie eine fachliche Grundlage zur bedarfsgerechten und geordneten Weiterentwicklung des Forster Einzelhandels zu erhalten, hatte die Stadt die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beauftragt.
Betrachtungsgebiet für die Überarbeitung:Gesamtstadt Forst (Lausitz)
Ein wichtiges Ziel der Forster Einzelhandelspolitik stellt die Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung im Stadtgebiet dar. Die Überarbeitung des Konzeptes sollte u. a. unter folgenden Aspekten und Zielen erfolgen:
Erhalt einer aktuellen, rechtssicheren Grundlage zur kurz-, mittel- und langfristigen Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung; Bewertung und Darstellung der aktuellen Situation des Einzelhandelsstandortes Forst (Lausitz) unter Berücksichtigung der Entwicklung in den vergangenen Jahren, der demografischen Entwicklung der Region sowie der Berücksichtigung aktueller Ansiedlungsbegehren und Bauanfragen des Einzelhandels (u. a. mit dem Ziel einer aktiven, nachhaltigen Sicherung und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Forst (Lausitz)); Berechnung und Prognose der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft für die Jahre 2015 – 2025 am Standort; Überprüfung und Anpassung der „Zentralen Versorgungsbereiche“ (gemäß § 34 BauGB) im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel und die Nahversorgung; Überarbeitung des Handlungskataloges zur Optimierung und Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen in Forst (Lausitz); aktuelle Empfehlungen zur baurechtlichen Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes.
Um eine Verbindlichkeit dieser so genannten informellen Planung herzustellen, soll das vorliegende Einzelhandelskonzept (Anlage) in der Fassung August 2016 durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch Selbstbindungsbeschluss legitimiert werden. Damit ist das Einzelhandelskonzept bei Bauleitplanungen zu berücksichtigen und gilt als Dokumentation der kommunalen Planungsabsichten.
Übersicht über grundlegende Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen in der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz):
Der zentrale Versorgungsbereich „Hauptzentrum Innenstadt“ wurde in seiner Ausdehnung und Abgrenzung nachhaltig angepasst („schutzwürdiger Bereich“, „Investitionsvorranggebiet“).
Die Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet wurden neu festgesetzt:
„August-Bebel-Straße“ (derzeit REWE) „Spremberger Straße / Kreisverkehr Wasserturm“ (derzeit LIDL, NETTO) „Tagorestraße“ (derzeit NORMA) „Umgehungsstraße“ (Nachnutzungsoption) „Triebeler Straße“ (derzeit NP-Markt) „Charlottenstraße“ (derzeit ALDI) „Cottbuser Straße“ (derzeit NP-Markt)
Diese Standorte besitzen für die umliegenden Wohnquartiere eine hohe Nahversorgungsrelevanz und sollen zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung erhalten bleiben.
Die „Forster Liste“ zentrumsrelevanter Sortimente wurde standortbezogen angepasst und neu geordnet. Durch die ortsspezifische Sortimentsliste werden die Sortimente nach ihrer Nahversorgungs- bzw. Zentrenrelevanz definiert. Der Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten soll ab einer Verkaufsfläche > 50 m² nur im zentralen Versorgungsbereich „Hauptzentrum Innenstadt“ angesiedelt oder erweitert werden.
Bei geplanten Ansiedlungen bzw. Erweiterungen mit einer Gesamtverkaufsfläche oberhalb dieser Verkaufsflächenbegrenzungen muss der Antragsteller durch eine Auswirkungsanalyse mittels Verträglichkeitsgutachten nachweisen, dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt und der Nahversorgungsstandorte führt.
Die Stadt Forst (Lausitz) wird die bauplanungsrechtliche Verankerung / Anpassung und Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes nach Beschlussfassung in Angriff nehmen.
Hinweis:
Das vorliegende Gutachten ist als aktuelle Grundlage der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Forst (Lausitz) zu verstehen, welches insbesondere vor dem Hintergrund der Dynamik in der Einzelhandelsentwicklung kein „Konzept für die Ewigkeit“ darstellt. Es handelt sich um ein fortschreibungsfähiges Konzept, das i.d.R. mittelfristig (etwa alle 5 – 7 Jahre) einer Überprüfung und ggf. Anpassung bedarf.
Das vorliegende fortgeschriebene Einzelhandelskonzept in der Fassung August 2016 wurde umfangreich mit dem Gewerbeverein „Rosenstadt Forst (Lausitz)“, der IHK Cottbus sowie dem Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. beraten und abgestimmt.
In zwei öffentlichen Workshops (am 24.11.2015 und 12.04.2016) hatten die Forster Gewerbetreibenden und Einzelhändler, die politischen Vertreter, die Fachbereiche der Stadt sowie weitere Akteure, Bürger/-innen und Interessierte Gelegenheit, sich umfangreich zum Stand der Fortschreibung zu informieren und ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken einzubringen. Weiterhin erfolgten viele Einzelgespräche und –abstimmungen.
In Vor- und Nachbereitung der Workshops sowie zu verschiedenen Abstimmungsterminen wurden den Eingeladenen/Teilnehmern verschiedene Unterlagen (u. a. Auszüge aus dem Konzeptentwurf (Arbeitsstände), Datenerhebungen etc.) zur Kenntnis und Beratung zur Verfügung gestellt.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) wurde im Rahmen der Stadtentwicklung/Städtebauförderung (vorrangig im Förderprogramm „ASZ – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) regelmäßig über den Bearbeitungsstand informiert.
Von Seiten der Beteiligten/Akteure wurden außerdem verschiedene Wünsche, Hinweise, Anregungen sowie Maßnahmenvorschläge zur Stadtentwicklung, speziell zur Innenstadtentwicklung gegeben, die im Weiteren berücksichtigt und geprüft werden. Insbesondere zu den Handlungsfeldern
städtebauliche und gestalterische Verbesserungen, Aufenthaltsqualität in öffentlichen und privaten Räumen, Standortvernetzungen, Wegebeziehungen und Mobilität, multifunktionales Stadtzentrum, Kultur, Tourismus, Marketing, Steuerung der Zentrumsaktivitäten, Wirtschaftsförderung und Qualifikation
wurden viele konkrete Vorschläge, Ideen und Maßnahmen eingebracht. Diese werden im Weiteren schrittweise auf Sinnhaftigkeit, Umsetzbarkeit und Vernetzung geprüft. Die Zusammenfassung und Fortschreibung der Hinweise, Vorschläge und Projekte erfolgt im Fachbereich Stadtentwicklung.
Im Ausschuss für Bau und Planung am 08.09.2016 wurde die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes von der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) erläutert.
Abwägung der aufgenommenen Hinweise / Fragen aus dem Ausschuss vom 08.09.2016:
Die Forster Stadtverordneten, sachkundigen Einwohner/-innen und Ortsteile wurden mit Schreiben vom 29.08.2016 gebeten, nochmals Hinweise, Anregungen und Bedenken hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes bis zum 15.10.2016 zu geben. Bei der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) sind keine weiteren Hinweise eingegangen.
Eine Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes in der Fassung vom August 2016 ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht erforderlich.
Die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz) in der aktuellen Fassung vom August 2016 liegt den Forster Stadtverordneten, sachkundigen Einwohner/-innen und Ortsteilen vor (Anlage zum Schreiben vom 29.08.2016) und soll beschlossen werden (Selbstbindungsbeschluss). Anlagen:
Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016 (liegt den Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnern bereits vor)
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