Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0364/2016  

 
 
Betreff: Selbstbindungsbeschluss zur 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
17.11.2016 
18. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.11.2016 
14. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2016 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Konzept

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Anlage liegt bereits vor).

 

Die Anlage, das Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016, ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Das Einzelhandelskonzept für das Mittelzentrum Forst (Lausitz) wurde erstmalig im Jahr 2000 aufgestellt. Im Zeitraum Ende 2007 bis 2009 wurde das Konzept erstmalig im Zusammenhang mit der Aufnahme der Stadt Forst (Lausitz) in das Förderprogramm „ASZ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren fortgeschrieben (Selbstbindungsbeschluss der SVV vom 04.12.2009 Beschlussvorlage SVV/0222/2009). Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange wurden umfangreich beteiligt.

 

Im Förderprogramm „ASZ“ ist die Funktionsstärkung der Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich in Abhängigkeit von der städtischen Ausgangssituation konzeptionell vorzubereiten, fortlaufend anzupassen und bauleitplanerisch zu flankieren. Das zentrale Instrument, mit dem eine solche grundlegende Konzeption zur Stärkung der Innenstadt zur Verfügung gestellt wird, ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept.

 

Mit der Erarbeitung dieses Konzeptes wird die Kommune in die Lage versetzt, eine fachlich begründete und stadtentwickungspolitisch gezielte Optimierung der Einzelhandelsstandorte, insbesondere des zentralen Versorgungsbereiches vorzunehmen. Durch Bezugnahme auf dieses Konzept werden die Zentren als zentrale Versorgungsbereiche festgesetzt und bauleitplanerisch gegen wesentliche Funktionsverluste abgesichert. Resultierend aus einer erfolgreichen aktuellen Angebots- und Nachfrageanalyse und bewertung, die u. a. auf einer flächendeckenden, sortimentsspezifischen Bestandserfassung des Ladeneinzelhandels, einer Untersuchung der wesentlichen Umsatzdaten und Kaufkraftströme sowie auch einer städtebaulichen Analyse der Einkaufsstandorte beruhen, beinhaltet das Einzelhandels- und Zentrenkonzept die geforderten vier wesentlichen Elemente

 

      Definition des zentralen Versorgungsbereiches

      Liste der zentrenrelevanten Sortimente

      städtebaulich-funktionales Zielkonzept

      bauleitplanerische Steuerungs- und Festsetzungsempfehlungen.

 

Aufgrund aktueller Entwicklungen, veränderter Rahmenbedingungen sowie der Bewerbung der Stadt Forst (Lausitz) für das Förderprogamm „ASZ II Aktive Stadt- und Ortsteilzentren II“ war es erforderlich, das bestehende Einzelhandelskonzept fortzuschreiben.

 

Um Erkenntnisse über die gegenwärtige Situation sowie eine fachliche Grundlage zur bedarfsgerechten und geordneten Weiterentwicklung des Forster Einzelhandels zu erhalten, hatte die Stadt die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beauftragt.

 

Betrachtungsgebiet für die Überarbeitung:Gesamtstadt Forst (Lausitz)

 

Ein wichtiges Ziel der Forster Einzelhandelspolitik stellt die Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung im Stadtgebiet dar. Die Überarbeitung des Konzeptes sollte u. a. unter folgenden Aspekten und Zielen erfolgen:

 

      Erhalt einer aktuellen, rechtssicheren Grundlage zur kurz-, mittel- und langfristigen Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung;

      Bewertung und Darstellung der aktuellen Situation des Einzelhandelsstandortes Forst (Lausitz) unter Berücksichtigung der Entwicklung in den vergangenen Jahren, der demografischen Entwicklung der Region sowie der Berücksichtigung aktueller Ansiedlungsbegehren und Bauanfragen des Einzelhandels (u. a. mit dem Ziel einer aktiven, nachhaltigen Sicherung und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Forst (Lausitz));

      Berechnung und Prognose der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft für die Jahre 2015 2025 am Standort;

      Überprüfung und Anpassung der „Zentralen Versorgungsbereiche“ (gemäß § 34 BauGB) im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel und die Nahversorgung;

      Überarbeitung des Handlungskataloges zur Optimierung und Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen in Forst (Lausitz);

      aktuelle Empfehlungen zur baurechtlichen Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes.

 

Um eine Verbindlichkeit dieser so genannten informellen Planung herzustellen, soll das vorliegende Einzelhandelskonzept (Anlage) in der Fassung August 2016 durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch Selbstbindungsbeschluss legitimiert werden. Damit ist das Einzelhandelskonzept bei Bauleitplanungen zu berücksichtigen und gilt als Dokumentation der kommunalen Planungsabsichten.

 

Übersicht über grundlegende Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen in der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz):

 

      Der zentrale Versorgungsbereich „Hauptzentrum Innenstadt“ wurde in seiner Ausdehnung und Abgrenzung nachhaltig angepasst („schutzwürdiger Bereich“, „Investitionsvorranggebiet“).

 

      Die Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet wurden neu festgesetzt:

 

        August-Bebel-Straße“ (derzeit REWE)

        Spremberger Straße / Kreisverkehr Wasserturm“ (derzeit LIDL, NETTO)

        Tagorestraße“ (derzeit NORMA)

        Umgehungsstraße“ (Nachnutzungsoption)

        Triebeler Straße“ (derzeit NP-Markt)

        Charlottenstraße“ (derzeit ALDI)

        Cottbuser Straße“ (derzeit NP-Markt)

 

Diese Standorte besitzen für die umliegenden Wohnquartiere eine hohe Nahversorgungsrelevanz und sollen zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung erhalten bleiben.

 

      Die „Forster Liste“ zentrumsrelevanter Sortimente wurde standortbezogen angepasst und neu geordnet. Durch die ortsspezifische Sortimentsliste werden die Sortimente nach ihrer Nahversorgungs- bzw. Zentrenrelevanz definiert. Der Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten soll ab einer Verkaufsfläche > 50 m² nur im zentralen Versorgungsbereich „Hauptzentrum Innenstadt“ angesiedelt oder erweitert werden.

Der Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten und einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² ist im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt und an den Nahversorgungsstandorten entsprechend der „Forster Liste nahversorgungsrelevante Sortimente“ anzusiedeln bzw. zu erweitern. Dies gilt auch für den potenziellen Nahversorgungsstandort „Skurumer Straße“.

Die Integration von zentrenrelevanten Randsortimenten bei Ansiedlung oder Erweiterung so genannter „Mehrbranchenunternehmen“ (z. B. Möbel- oder Baumärkte) wird folgendermaßen geregelt: So sollen zentrenrelevante Einzelsortimente gemäß der „Forster Liste“ bis je max. 50  Verkaufsfläche nicht überschreiten. Darüber hinaus soll die Summe der zentrenrelevanten Randsortimente 10 % der Gesamtverkaufsfläche des Betriebes nicht überschreiten.

Lokale und regionale Produkte sowie Dienstleistungen sollen künftig stärker herausgestellt werden.

 

      Bei geplanten Ansiedlungen bzw. Erweiterungen mit einer Gesamtverkaufsfläche oberhalb dieser Verkaufsflächenbegrenzungen muss der Antragsteller durch eine Auswirkungsanalyse mittels Verträglichkeitsgutachten nachweisen, dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt und der Nahversorgungsstandorte führt.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) wird die bauplanungsrechtliche Verankerung / Anpassung und Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes nach Beschlussfassung in Angriff nehmen.

 

Hinweis:

 

Das vorliegende Gutachten ist als aktuelle Grundlage der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Forst (Lausitz) zu verstehen, welches insbesondere vor dem Hintergrund der Dynamik in der Einzelhandelsentwicklung kein „Konzept für die Ewigkeit“ darstellt. Es handelt sich um ein fortschreibungsfähiges Konzept, das i.d.R. mittelfristig (etwa alle 5 7 Jahre) einer Überprüfung und ggf. Anpassung bedarf.

 

Das vorliegende fortgeschriebene Einzelhandelskonzept in der Fassung August 2016 wurde umfangreich mit dem Gewerbeverein „Rosenstadt Forst (Lausitz), der IHK Cottbus sowie dem Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. beraten und abgestimmt.

 

In zwei öffentlichen Workshops (am 24.11.2015 und 12.04.2016) hatten die Forster Gewerbetreibenden und Einzelhändler, die politischen Vertreter, die Fachbereiche der Stadt sowie weitere Akteure, Bürger/-innen und Interessierte Gelegenheit, sich umfangreich zum Stand der Fortschreibung zu informieren und ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken einzubringen. Weiterhin erfolgten viele Einzelgespräche und abstimmungen.

 

In Vor- und Nachbereitung der Workshops sowie zu verschiedenen Abstimmungsterminen wurden den Eingeladenen/Teilnehmern verschiedene Unterlagen (u. a. Auszüge aus dem Konzeptentwurf (Arbeitsstände), Datenerhebungen etc.) zur Kenntnis und Beratung zur Verfügung gestellt.

 

Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) wurde im Rahmen der Stadtentwicklung/Städtebauförderung (vorrangig im Förderprogramm „ASZ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) regelmäßig über den Bearbeitungsstand informiert.

 

Von Seiten der Beteiligten/Akteure wurden außerdem verschiedene Wünsche, Hinweise, Anregungen sowie Maßnahmenvorschläge zur Stadtentwicklung, speziell zur Innenstadtentwicklung gegeben, die im Weiteren berücksichtigt und geprüft werden. Insbesondere zu den Handlungsfeldern

 

      städtebauliche und gestalterische Verbesserungen,

      Aufenthaltsqualität in öffentlichen und privaten Räumen,

      Standortvernetzungen, Wegebeziehungen und Mobilität,

      multifunktionales Stadtzentrum,

      Kultur, Tourismus, Marketing,

      Steuerung der Zentrumsaktivitäten,

      Wirtschaftsförderung und Qualifikation

 

wurden viele konkrete Vorschläge, Ideen und Maßnahmen eingebracht. Diese werden im Weiteren schrittweise auf Sinnhaftigkeit, Umsetzbarkeit und Vernetzung geprüft. Die Zusammenfassung und Fortschreibung der Hinweise, Vorschläge und Projekte erfolgt im Fachbereich Stadtentwicklung.

 

Im Ausschuss für Bau und Planung am 08.09.2016 wurde die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes von der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) erläutert.

 

Abwägung der aufgenommenen Hinweise / Fragen aus dem Ausschuss vom 08.09.2016:

 

  1. Das Ausschussmitglied Herr Lother Lischke vermisste Ausführungen zu Parkplätzen, die eine Magnetwirkung haben.

    Stellungnahme der Verwaltung:
    In der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) am 23.01.2009 wurde mit der Vorlage SVV/0040/2008 das Parkraumkonzept als Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.12.2009 ergänzend dazu mit der Vorlage SVV/0258/2009 die Bewirtschaftung von öffentlichen Parkflächen (Parkplätze und Straßen) in der Innenstadt der Stadt Forst (Lausitz) ab 2010 beschlossen. Die Beschlüsse zum Parkraumkonzept dienen der Verwaltung als Handlungsgrundlage für weitere Detailplanungen und Vorlagen.

    Verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten auf der Grundlage des vorgenannten Konzeptes sind bereits umgesetzt worden. Entsprechend dem Erfordernis (bedarfsgerecht) wird das Parkraumkonzept fortgeschrieben. Hinweise und Anregungen im Zusammenhang mit Parkplätzen in der Stadt Forst (Lausitz) können jederzeit an den federführenden Fachbereich Bauen zur Prüfung und ggf. Berücksichtigung gegeben werden.

    Einzelhandelseinrichtungen und Gewerbebetriebe müssen bei der Planung und beim Betrieb eigene Parkstellflächen nachweisen und vorhalten. Diese sind in der Regel auskömmlich bemessen. Detaillierte Aussagen und Angaben im Einzelhandelskonzept, speziell zu Parkplätzen in der Stadt Forst (Lausitz), sind deshalb nicht erforderlich.

 

  1. Das Ausschussmitglied Herr Horst Beier bemängelte die Einkaufsmöglichkeiten im Forster Norden. Seit 25 Jahren wird versucht, hier eine Verkaufseinrichtung zu etablieren. Dies ist in keinster Weise berücksichtigt worden.

    Stellungnahme der Verwaltung:
    Dieser Aspekt wurde in den Beratungen und Workshops zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes diskutiert und abgewogen.

    Bezüglich der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im nördlichen Stadtgebiet ist derzeit nicht das Einwohner- bzw. Kaufkraftpotenzial vorhanden, welches zum Betreiben eines Lebensmittelmarktes in marktüblicher Größe notwendig ist. Übliche Formate gehen heute meist von ca. 1.000 m² Verkaufsfläche und mehr aus, die wiederum ein entsprechendes Marktpotenzial voraussetzen.

    Sollte aber zukünftig ein Ansiedlungsansinnen eines Lebensmittelmarktes geäert werden und dies politischen Anklang finden, steht einer Modifikation des Einzelhandelskonzeptes bzw. einer Fortschreibung nichts im Wege.

    Ungeachtet dessen darf sich auch weiterhin ein kleiner Nahversorgungsanbieter auf max. 400  Verkaufsfläche entwickeln insofern sich dafür ein Interessent findet.

    Im  Übrigen entwickelt und etabliert sich seit einigen Jahren zunehmend das Gut Neu Sacro im Norden von Forst (Lausitz), u. a. als lokale und regionale Verkaufseinrichtung und Gastronomie. Mit dem Gut Neu Sacro ist damit ein Anbieter vorhanden, der bereits zur Nahversorgung, wenn auch mit spezialisiertem Angebot, beiträgt.

 

Die Forster Stadtverordneten, sachkundigen Einwohner/-innen und Ortsteile wurden mit Schreiben vom 29.08.2016 gebeten, nochmals Hinweise, Anregungen und Bedenken hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes bis zum 15.10.2016 zu geben. Bei der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) sind keine weiteren Hinweise eingegangen.

 

Eine Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes in der Fassung vom August 2016 ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht erforderlich.

 

Die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz) in der aktuellen Fassung vom August 2016 liegt den Forster Stadtverordneten, sachkundigen Einwohner/-innen und Ortsteilen vor (Anlage zum Schreiben vom 29.08.2016) und soll beschlossen werden (Selbstbindungsbeschluss).


Anlagen:

 

Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016

(liegt den Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnern bereits vor)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Konzept (10298 KB)