Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0372/2016  

 
 
Betreff: Information über die geplante Neufassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Kockott
Federführend:Zentrale Vergabestelle Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
17.11.2016 
18. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird darüber informiert, dass die Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung vollständig überarbeitet werden.


Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Zuweisungsbescheides des Ministerium des Innern und für Kommunales zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG Finanzierung des Eigenanteils im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) ist die Stadt Forst (Lausitz) verpflichtet worden, die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung zu aktualisieren.

 

Die beiden Satzungen bestehen in der Stadt Forst (Lausitz) seit 1993 und wurden zuletzt aktualisiert im Jahr 2005. Die Änderungen der beiden Satzungen werden folgende Inhalte haben:

 

  1. Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, verbunden mit der Prüfung einer Zusammenfassung in ein Satzungswerk;

 

  1. Prüfung der erlaubnisfreien Anliegernutzung / Sondernutzung;

 

  1. Rechtliche Prüfung der Verpflichteten;

 

  1. Überarbeitung der Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens;

 

  1. Prüfung der deutlichen Abgrenzung zwischen Marktordnung und Sondernutzung;

 

  1. Rechtliche Anpassung der Ordnungswidrigkeiten / Zwangsmittel;

 

  1. Neukalkulation der Sondernutzungsgebühren, insbesondere der Neukalkulation und verwaltungs- und nutzervereinfachende Zusammenfassung der Sondernutzung in einer neuen Gebührentariftabelle;

 

  1. Prüfung der Praktikabilität und der Abgrenzung der Tarifzonen.

 

Die Klärung der satzungstechnischen Regelungen wird in Zusammenarbeit mit dem Rechtsbeistand der Stadt Forst (Lausitz) vorgenommen. Insbesondere für die Gebührenkalkulation sind umfangreiche Kostenermittlungen erforderlich, um eine rechtssichere Gebührenkalkulation auszuweisen.

 

Es ist folgender Zeitplan vorgesehen:

 

16.02.2017Einbringen der neuen Satzung

Diskussion im politischen Raum und mit anderen Beteiligten

30.03.2017Beratung im Ausschuss für Bau und Planung

04.04.2017Beratung im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung

05.04.2017Beratung im Haupt- und Wirtschaftsausschuss

12.05.2017Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung

 

Ziel ist es, dass die neue Satzung am 01.06.2017 in Kraft tritt.