Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird darüber informiert, dass die Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung vollständig überarbeitet werden. Erläuterungen:
Im Rahmen des Zuweisungsbescheides des Ministerium des Innern und für Kommunales zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG – Finanzierung des Eigenanteils im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) ist die Stadt Forst (Lausitz) verpflichtet worden, die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung zu aktualisieren.
Die beiden Satzungen bestehen in der Stadt Forst (Lausitz) seit 1993 und wurden zuletzt aktualisiert im Jahr 2005. Die Änderungen der beiden Satzungen werden folgende Inhalte haben:
Die Klärung der satzungstechnischen Regelungen wird in Zusammenarbeit mit dem Rechtsbeistand der Stadt Forst (Lausitz) vorgenommen. Insbesondere für die Gebührenkalkulation sind umfangreiche Kostenermittlungen erforderlich, um eine rechtssichere Gebührenkalkulation auszuweisen.
Es ist folgender Zeitplan vorgesehen:
16.02.2017Einbringen der neuen Satzung Diskussion im politischen Raum und mit anderen Beteiligten 30.03.2017Beratung im Ausschuss für Bau und Planung 04.04.2017Beratung im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung 05.04.2017Beratung im Haupt- und Wirtschaftsausschuss 12.05.2017Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung
Ziel ist es, dass die neue Satzung am 01.06.2017 in Kraft tritt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||