Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0377/2016  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Seeliger, Gudrun
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Anhörung
09.12.2016 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung    
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
13.02.2017 
20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.02.2017 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.03.2017 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
svv_0377_2016_anl.1_09.12.16
svv_0377_2016_anl.2_09.12.16

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung).

 

Die Anlagen 1 bis 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Erläuterungen:

 

Gemäß Brandenburgischem Wassergesetz obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Abwasser-beseitigung. Hierzu wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) zuletzt am 22.01.2014 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasser-entsorgung (Abwassergebührensatzung) und am 07.03.2014 die 1. Änderungssatzung zur Satzung beschlossen. 

 

Nach § 6 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg sind Benutzungs-gebühren alle zwei Jahre zu kalkulieren.

 

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll nach § 6 Abs. 1 KAG die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken.

 

Die in der Abwasserentsorgung notwendigen Investitionen und Aufwendungen führen regelmäßig zu einer Anpassung der Kostendeckung. In den Erläuterungen zur Gebührenkalkulation werden die einzelnen Kostenpositionen detailliert dargestellt.

 

Die weitere Komponente in der Gebührenkalkulation stellt das zu erwartende Schmutzwasser-aufkommen dar. Im Rahmen der derzeitigen Bevölkerungsprognosen ist mit einem weiterenckgang der Einwohnerzahlen im Stadtgebiet und damit verbunden auch mit einem tendenziell sinkenden Schmutzwasseraufkommen zu rechnen. 

 

Mit der vorliegenden 2. Änderungssatzung werden die Schmutzwassergebühren auf der Grundlage der aktuellen Gebührenkalkulation entsprechend dem notwendigen Kosten-deckungsbedarf neu festgelegt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1   2. Änderungssatzung

Anlage 2   Gebührenkalkulation 2017 / 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 svv_0377_2016_anl.1_09.12.16 (54 KB)    
Anlage 2 2 svv_0377_2016_anl.2_09.12.16 (3226 KB)