Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0379/2016  

 
 
Betreff: Erweiterung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend
§5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) in der
Stadt Forst (Lausitz) vom 17.05.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Paeschke
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2016 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 1 der obigen Verordnung ist die Öffnung von Verkaufsstellen am 27.11.2016 und am 18.12.2016 jeweils von 13.00 -20.00 Uhr gestattet.

Aus derrgerschaft ist in den letzten Tagen mehrfach die Frage an uns herangetragen worden warum nicht am Wochenende des Weihnachtsmarktes die Geschäfte geöffnet sind. Anbetracht der Medienwirksamen Aktionen der Einzelhändler am 10.November in der sie auf ihre prekäre Lage Aufmerksam gemacht haben, ist es wenig verständlich warum gerade an diesem Sonntag die Geschäfte geschlossen bleiben. Da wir dieses Interesse nachvollziehen können und unter der besonderen Situation der dauerhaften Sperrung der Spremberger Stre und ihrer Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel beantragen wir den

§ 1 der obigen Verordnung um einen Termin mit dem Satz:

 

11.12.2016Weihnachtsmarkt Forst Stadtkirche“

 

zu erweitern.