Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0381/2016  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Neuansiedlung Horno, 2. Änderung"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
19.01.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.02.2017 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.03.2017 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2 - Abwägung
Anlage 3

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 2.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Neuansiedlung Horno, 1. Änderung“ bleibt unverändert begrenzt. Der in der 2. Änderung vorgesehene Änderungsbereich innerhalb des vorgenannten Plangebietes beinhaltet folgende Flurstücke der Flur 43 der Gemarkung Forst: Flurstücke 765, 764, 763, 794, 795, 714, 713, 762, 712, 796, 797, 203 sowie Teilflächen der Flurstücke 170, 198, 709 und 761 (Umgrenzung des Änderungsbereiches siehe Anlage 1).

 

Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 23.02.2001 den Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno“ als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) am 06.07.2001 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit den Erschließungsmaßnahmen hat sich im Jahr 2002 ein Änderungsbedarf für den Bebauungsplan ergeben. Wesentliche Ursache der erforderlichen 1. Änderung war, dass die Breite der Verkehrsflächen nachträglich erhöht wurde, um straßenbegleitende Grünflächen im öffentlichen Raum anlegen zu können. Der Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno“ in der Fassung der 1. Änderung wurde am 10.03.2006 mit Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

r den rechtskräftigen Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno“ in der Fassung der 1. Änderung wird ein zweites Änderungsverfahren durchgeführt (Bauleitplanverfahren der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB). Dabei soll ein Bereich im nordwestlichen Teil der Pfälzer Straße geändert werden. Der Geltungsbereich der Planänderung (Änderungsbereich) ist in der Anlage 1 dargestellt. Der Plan hat die Bezeichnung Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“. Die Festsetzungen für das übrige Plangebiet des Bebauungsplanes „Neuansiedlung Horno“ in der Fassung der 1. Änderung bleiben unberührt.

 

Grundlage für die Planänderung ist u. a. der Wunsch des Ortsbeirates sowie des Stiftungsbeirates Horno, kurzfristig zusätzliche, erschlossene Bauflächen im Ortsteil Horno der Stadt Forst (Lausitz) bereitstellen zu können, um die eigenständige Niederlassung junger Familien (vorrangig junger Familien / Familien bzw. Angehörige aus dem Ortsteil Horno) bzw. Rückkehrer zu ermöglichen.

 

Ziel der städtebaulichen Planung ist es somit, den planungsrechtlichen Rahmen für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung / Erweiterung der Wohnbebauung im Ortsteil Horno zu schaffen. Die Erschließung des Änderungsbereiches soll über die Pfälzer Straße erfolgen. Die zukünftige Wohnbebauung soll sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügen.

 

Im Rahmen der bergbaubedingten Umsiedlung und Neuansiedlung des Ortsteils Horno in der Stadt Forst (Lausitz) wurden bereits Entwicklungsmöglichkeiten / Entwicklungspotenziale für den Forster Ortsteil Horno berücksichtigt. So wurden u. a. bereits perspektivisch im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, zwei potenzielle Erweiterungsflächen („Bauerwartungsland“) für den Ortsteil Horno ausgewiesen, die bedarfsgerecht weiterentwickelt / aktiviert werden können (in Aussichtstellung der Entwicklung weiterer Bauflächen (ist u. a. auch im Rahmen von Umsiedlungsgesprächen und verträgen erfolgt)). Die eine für diese Zwecke vorgesehene „Bauerwartungslandfläche“ (ausgewiesen im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, als Wohn- und Mischbaufläche) unterhalb des Friedhofes Eulo/Horno ist nicht ohne Weiteres kurz- bzw. mittelfristig aktivierbar. Diese Fläche ist zum heutigen Zeitpunkt weder parzelliert noch erschlossen. Auf dieser Fläche muss noch Baurecht geschaffen werden.

 

Die Fläche wird derzeit durch die Agrargenossenschaft Forst eG bewirtschaftet (Pachtvertrag). In diesem Bereich sind weiterhin schwierige Grundwasserverhältnisse anzutreffen. Die umfangreiche bauliche Entwicklung und Erschließung dieses Bereiches ist aus heutiger Sicht mit Kenntnis der Rahmenbedingungen kurz- bzw. mittelfristig nicht zielführend.

 

Die zweite für diese Zwecke vorgesehene „Bauerwartungslandfläche“ (ausgewiesen im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, als Wohnbaufläche) befindet sich im nordwestlichen Teil der Pfälzer Straße. Diese Fläche ist kurz- bzw. mittelfristig aktivierbar und bereits weitgehend erschlossen. Diese Fläche (1,96 ha) soll kurzfristig für Wohnzwecke weiterentwickelt und vorbereitet werden.

 

Grundlage der jetzigen Planung ist der Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2015 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“.

 

Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13 a BauGB die verfahrensverkürzenden Vorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach kann von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden auf der Grundlage des § 4 BauGB mit Schriftsatz vom 09.08.2016 am Verfahren beteiligt. Eine Offenlegung des Bebauungsplanes erfolgte im Zeitraum vom 08.08.2016 bis einschließlich 16.09.2016.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) ist nicht erforderlich. Der zu ändernde Teilbereich ist im 1. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.


Anlagen:

 

Anlage 1 Darstellung des Plangebietes und des Änderungsbereiches

bersichtsplan)

Anlage 2 Abwägung der Stellungnahmen von berührten Behörden und

Trägern öffentlicher Belange

Anlage 3 Satzungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (1200 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Abwägung (169 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (19 KB)