Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0385/2017  

 
 
Betreff: Betrauungsakt Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
19.01.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
25.01.2017 
Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2017 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
öffentlicher betrauungsakt

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Betrauungsakt Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V. lt. Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Gemäß § 50 (2) S. 1 BbgKVerf erfolgt die Behandlung der vorliegenden Beschlussvorlage in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz).

Das EU-Beihilferecht wurde zum Januar 2012 umfassend verändert, zum April 2014 folgte dann das EU-Vergaberecht. Hier vorliegend sind zu beachten:

  • Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind (2012/21/EU)
  • Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse  (2012/C 8/02)
  • Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts Beschluss des Bundeskabinetts, 7. Januar 2015

Betroffen von diesen Reformen ist auch der Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V., da Zuwendungen aus öffentlichen Kassen verwendet werden.

Als nicht betrauungsaktpflichtig gelten Beihilfen, die einen Gesamtbetrag von EUR 200.000 in drei Steuerjahren nicht übersteigen (sog. „Klein- oder Bagatellbeihilfen“). Der Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V. hat diesen Betrag überschritten.

Der als Anlage beigefügte Betrauungsakt erfüllt die Anforderungen des Europäischen Beihilferechts. Er stellt für die Zukunft sicher, dass kommunale Ausgleichsleistungen (Begünstigungen) an den Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V. mit dem EU-Beihilferecht konform sind. Er wurde gemäß Art. 2 Abs. 2 des Freistellungsbeschlusses auf eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren befristet.

 

 


Anlagen:

 

Öffentlicher Betrauungsakt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 öffentlicher betrauungsakt (95 KB)