Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Betrauungsakt Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V. lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Gemäß § 50 (2) S. 1 BbgKVerf erfolgt die Behandlung der vorliegenden Beschlussvorlage in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz). Das EU-Beihilferecht wurde zum Januar 2012 umfassend verändert, zum April 2014 folgte dann das EU-Vergaberecht. Hier vorliegend sind zu beachten:
Betroffen von diesen Reformen ist auch der Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V., da Zuwendungen aus öffentlichen Kassen verwendet werden. Als nicht betrauungsaktpflichtig gelten Beihilfen, die einen Gesamtbetrag von EUR 200.000 in drei Steuerjahren nicht übersteigen (sog. „Klein- oder Bagatellbeihilfen“). Der Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V. hat diesen Betrag überschritten. Der als Anlage beigefügte Betrauungsakt erfüllt die Anforderungen des Europäischen Beihilferechts. Er stellt für die Zukunft sicher, dass kommunale Ausgleichsleistungen (Begünstigungen) an den Verein Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V. mit dem EU-Beihilferecht konform sind. Er wurde gemäß Art. 2 Abs. 2 des Freistellungsbeschlusses auf eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren befristet.
Anlagen:
Öffentlicher Betrauungsakt
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