Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0386/2017  

 
 
Betreff: Gemeinsames Bauvorhaben K 7109 Domsdorfer Straße, Muskauer Straße und Skurumer Straße des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Information zur Vorplanung des 1. Bauabschnittes für das Straßenbauvorhaben Kreisstraße K 7109 Domsdorfer Straße (zwischen Domsdorfer Kirchweg und Herderstraße) und Muskauer Straße (zwischen Herderstraße und Skurumer Straße)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
19.01.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
197301-C
197302-C

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung zum 1. Bauabschnitt  des Straßenbauvorhabens Kreisstraße K 7109, Domsdorfer Straße (zwischen Domsdorfer Kirchweg und Herderstraße) und Muskauer Straße (zwischen Herderstraße und Skurumer Straße) informiert.


Erläuterungen:

 

Die Domsdorfer Straße, zwischen Domsdorfer Kirchweg und Herderstraße, und die Muskauer Straße, zwischen Herderstraße und Skurumer Straße, sind Bestandteil der Kreisstraße K 7109. Straßenbaulastträger ist der Landkreis Spree-Neiße. Baulastträger des einseitig vorhandenen Gehweges, zwischen der Skurumer Straße und der Märkischen Straße, ist die Stadt Forst (Lausitz). Die Stadt Forst (Lausitz) ist weiterhin zuständig für die Straßenbeleuchtung. Hierbei handelt es sich um den 1. Bauabschnitt des Gesamtvorhabens der Kreisstraße K 7109. Der 2. Bauabschnitt ist die Skurumer Straße, von Umgehungsstraße bis Muskauer Straße. Dieser 2. Abschnitt wird zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro Inros Lackner SE aus Cottbus mit der Erarbeitung der Projektunterlagen für den Bau des Gehweges beauftragt. Der Planungsauftrag berücksichtigt auch die Grundstückszufahrten. Die Straßenbeleuchtung plant im Auftrag der Stadt Forst (Lausitz) das Cottbuser Ingenieurbüro CoPI mbH.

 

Das Bauvorhaben erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 1.560,00 m. Die Domsdorfer Straße, zwischen dem Domsdorfer Kirchweg und der Herderstraße, hat eine Länge von ca. 1.260,00 m. Die öffentliche Breite beträgt in diesem Straßenabschnitt zwischen 13,00 m und 14,00 m.

 

Der Abschnitt Muskauer Straße, zwischen der Herderstraße und der Skrurumer Straße, hat eine Länge von ca. 300,00 m. Die öffentliche Breite beträgt in diesem Abschnitt zwischen 11,00 m und 15,00 m.

 

Der vorhandene Straßenraum dieser Straßen ist jeweils dreigliedrig aufgebaut und besteht aus einer Fahrbahn, einem unbefestigten einseitigen Gehweg und einem unbefestigten Seitenstreifen, der abschnittsweise für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers genutzt wird.

 

Der neue Straßenquerschnitt wurde zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz) einvernehmlich abgestimmt. Die Fahrbahn wird an die örtlichen Gegebenheiten, wie Anbindungen am Bauanfang und Bauende sowie an die vorhandenen Einmündungen, angepasst. Die Fahrbahnbreite soll 6,00 m betragen. Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise geplant. Die Fahrbahn beinhaltet Bankette mit einer Breite von 1,50 m.

 

Die Entwässerung ist in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in seitlich angeordnete Versickerungsmulden vorgesehen. Die Planung der Fahrbahn und der Niederschlagswasserableitung erfolgt über den Landkreis Spree-Neiße.

 

Jeweils einseitig ist ein Gehweg in einer Breite von 2,00 m geplant. Anschließend an den auf der Westseite aus Richtung Domsdorf kommenden Gehweg ist vorgesehen, diesen zwischen dem Domsdorfer Kirchweg bis in Höhe des Grundstückes Domsdorfer Straße 61a fortzusetzen. Die Oberflächenbefestigung soll in Asphaltbauweise erfolgen. In Höhe des Grundstückes Domsdorfer Straße 61a soll der Gehweg auf der östlichen Straßenseite weitergeführt und mit Betonverbundsteinpflaster befestigt werden. Im Bereich des Seitenwechsels des Gehweges wird gegenwärtig die Anordnung einer Querungshilfe geprüft.

 

Geplanter Gehwegaufbau (Asphalt):

 

3 cm Asphaltdeckschicht

8 cm Asphalttragschicht

29 cm Frostschutzschicht 0/32

40 cm Oberbaustärke

 

Geplanter Gehwegaufbau (Betonverbundsteinpflaster):

 

8 cm Betonverbundsteinpflaster

4 cm Pflastersand Brechsand-Splitt-Gemisch 0/4

28 cm Frostschutzschicht 0/32

40 cm Oberbaustärke

 

Im Bereich der Zufahrten erfolgt eine Verstärkung des Oberbaus auf eine Gesamtstärke von 50 cm. Die Befestigung der Zufahrten orientiert sich an der Befestigungsart des Gehweges.

 

Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

 

Im Zuge der Baumaßnahme wird die vorhandene Beleuchtung erneuert und über den gesamten Straßenzug ergänzt. Mit Blick auf den energieeffizienten Betrieb und im Zusammenhang mit dem Klimakonzept der Stadt Forst (Lausitz) ist die Bestückung mit LED-Leuchten vorgesehen.

 

Vorläufige Kostenschätzung (brutto):

 

Gehweg einschließlich Planung              238.000,00 EUR

Straßenbeleuchtung einschließlich Planung              132.000,00 EUR

Gesamtkosten der Baumaßnahme              370.000,00 EUR

 

Die Kosten aufgrund der Anordnung der Grundstückszufahrten sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfasst.

 

Im Rahmen des Bauvorhabens ist rückständiger Grunderwerb erforderlich. Im Bereich der Querungshilfe ist gegebenenfalls zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.

 

Im 1. Halbjahr 2017 findet mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt.

 

Das Bauvorhaben ist in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 eingeordnet. Maßnahmen von Medienträgern sind bisher nicht bekannt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.200 09612104

54.0.01.200 09612113

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Übersichtsplan Planauszug M 1:250

Ausbauquerschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 197301-C (1070 KB)    
Anlage 2 2 197302-C (827 KB)